Quelle: Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, Tätigkeitsbericht 2021, S. 101.
Während des ersten Lockdowns und der damit einhergehenden Schließungen hatte ich im Frühjahr 2020 zeitlich begrenzt geduldet, dass öffentliche Stellen (unter anderem Schulen) digitale Kommunikationsmittel – darunter auch Videokonferenzsysteme – einsetzten, die nicht
im vollen Umfang sämtliche datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllten. Diese Duldung hatte ich im Herbst 2020 widerrufen.
In der Folge habe ich im Berichtszeitraum den Niedersächsischen Kultusminister als Leiter der obersten Schulbehörde schriftlich darum gebeten, den Einsatz nicht datenschutzkonformer Videokonferenzsysteme in Schulen per Erlass zu unterbinden und die ihm nachgeordneten Bereiche über meine Rechtsauffassung zeitnah zu informieren. Zeitgleich habe ich alle 19 niedersächsischen Hochschulen darüber informiert, dass der Einsatz offenkundig
nicht datenschutzkonformer Videokonferenzsysteme im Bildungsbereich von mir nicht weiter geduldet wird und um Anpassung der Verfahren zum datenschutzkonformen Einsatz von Videokonferenzsystemen gebeten. Leider habe ich im Berichtszeitraum keine Antwort des Kultusministers erhalten.
Um die verantwortlichen Stellen – insbesondere die Hochschulen und Schulen – bei der Etablierung datenschutzkonformer Videokonferenzsysteme zu unterstützen, habe ich die bestehenden allgemeinen FAQ zu Videokonferenzsystemen um spezielle FAQ für den Einsatz von Videokonferenzsystemen in Schulen ergänzt (siehe J. 5.2, S. 138).
Quelle: Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, Tätigkeitsbericht 2021, S. 101.
Quelle: Dieser Artikel wurde automatisch von der Website ‘Datenschutz und Nutzungsrecht in Schulen’ übernommen. Unter dem Link LfD: Datenschutzwidrige Videokonferenzsysteme nicht länger geduldet kann er dort direkt aufgerufen werden. |