75 Jahre Grundgesetz: Die Mütter der Deutschen Verfassung
Unsere Verfassung feiert 75. Geburtstag! Anlässlich des Jahrestags ihrer Entstehung am 23. Mai wird oft von den „Müttern und Vätern des Grundgesetzes” gesprochen. Dabei handelt es sich um diejenigen Personen, die sich nach Ende des Zweiten Weltkrieges der Herausforderung angenommen haben, eine Verfassung für ein demokratisches, freiheitliches, soziales Deutschland aus dem Boden zu stampfen – die Verfassung, die bis heute das Fundament unseres Landes darstellt. Die Landesparlamente wählten damals die insgesamt 61 Politiker des Parlamentarischen Rates, der mit dem Beschluss eines Grundgesetzes beauftragt war. Darunter waren jedoch lediglich vier Frauen.
Besonders ihnen haben wir Artikel 3 des Grundgesetzes zu verdanken. Darin ist die Gleichberechtigung von Mann und Frau sowie das Verbot von Diskriminierung festgeschrieben. Denn während viele Aspekte der Verfassung von den Alliierten bereits festgelegt waren, wurde um andere Themen gerungen. Die „Väter des Grundgesetzes“ wollten etwa eine ausdrückliche, wörtliche Aufnahme der Gleichberechtigung verhindern. Es reiche, wenn Frauen in der Theorie die gleichen staatsbürgerlichen Rechte bekämen. Die weiblichen Ratsmitglieder gaben sich damit jedoch nicht zufrieden. Angeführt von Elisabeth Selbert machten sie öffentlich auf die Missstände aufmerksam und erzeugten landesweit eine Druckwelle. Sprich, der Rat wurde mit Briefen wütender Frauen bombardiert. Letztendlich konnten sie sich nach vielen zähen Verhandlungen durchsetzen und erreichten die Integration des Artikels ins Grundgesetz.
In einer Umfrage in der Fußgängerzone von Hannover zeigte sich jedoch, dass das Wissen über die Beteiligung von Frauen am Grundgesetz durchaus vorhanden ist. Viele der Befragten schätzten die Zahl der beteiligten Frauen richtig als sehr gering ein, wobei die meisten annahmen, dass es zwischen null und zehn Frauen waren.
Aber wer genau waren diese „Mütter“ eigentlich?
Frieda Nadig (SPD), eigentlich Friederike Charlotte Luise Nadig, hatte eine soziale Ader und engagierte sich schon früh für Frauen und ihre Rechte. Stark machte sie sich vor allem für die Gleichstellung ehelicher und nicht-ehelicher Kinder sowie für die Lohngleichheit zwischen Mann und Frau. Bei letzterem gelang es ihr allerdings nicht, sich gegen ihre männlichen Kollegen durchsetzen.
Elisabeth Selbert (SPD) setzte sich als Juristin vehement für ein unabhängiges Rechtswesen ein. Ihr besonderer Verdienst liegt aber in der Formulierung des Gleichheitsgrundsatzes. Zudem beharrte sie in endlosen Sitzungen auf seine Aufnahme ins Grundgesetz.
Helene Weber (CDU) war bereits lange vor der Entstehung unserer Verfassung politisch tätig, wurde aber von den Nationalsozialisten aus dem Amt verdrängt. Sie kam in Folge auf den Protest der Frauenarbeitsgemeinschaft ihrer Partei, es sollte wenigstens eine Frau an den Beratungen beteiligt sein, in den parlamentarischen Rat. Als aktive Katholikin trat sie für den Schutz von Ehe und Familie sowie für das Elternrecht ein.
Helene Wessel (Zentrumspartei) war genau wie ihre Kollegin Helene Weber Verfechterin für den Schutz von Ehe und Familie. Ihre besondere Aufmerksamkeit galt der Unterstützung lediger Mütter. Da sie immer für das einstand, wovon sie überzeugt war, stimmte sie letztlich aber gegen den Beschluss des Grundgesetzes – aus ihrer Sicht fehlten wichtige Grundrechte.
Die vier Mütter des Grundgesetzes stehen als Vorbilder für den unermüdlichen Einsatz und die Entschlossenheit, die notwendig sind, um Veränderungen herbeizuführen. Ihr Wirken erinnert uns daran, dass Frauen eine entscheidende Rolle bei der Gestaltung unserer Gesellschaft spielen können und sollen. Insbesondere mit der Integration des Artikels 3 in die Verfassung haben die vier Frauen und ihre Mitstreiterinnen Geschichte geschrieben und einen Meilenstein im Weg zur Gleichberechtigung von Mann und Frau gesetzt.
Heute, mehr als siebzig Jahre nach der Verabschiedung des Grundgesetzes, ist Artikel 3 immer noch von entscheidender Bedeutung für Frauen. Trotzdem unsere Gesellschaft einen langen Weg gekommen ist, sind Frauen in der Praxis noch immer mit Ungleichheiten und Diskriminierung konfrontiert, sei es im Berufsleben oder in anderen Bereichen des öffentlichen Lebens. Ein ähnliches Bild zeichnete sich bei unserer Umfrage in Hannover ab. Themen wie Kinderbetreuung und Pflege sowie Karriere und Gehalt wurden immer wieder genannt. Eine Frau, die in der Fußgängerzone befragt wurde, meinte auf die Frage hin, in welchen Bereichen es bei der Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern noch Ausbaubedarf gäbe, konkret: „Also ich glaube, mindestens im Berufsleben und ich finde auch in der Familie, in der Care-Arbeit, da ist durchaus Nachholbedarf oder überhaupt Bedarf.“.
Festzuhalten ist, dass Frieda Nadig, Helene Wessel, Elisabeth Selbert und Helene Weber bis heute beispielhaft für Engagement und Durchsetzungsvermögen stehen. Mit Hartnäckigkeit und unerschrockenem Einsatz haben sie es geschafft, sich einem Konflikt vom Kaliber David gegen Goliath zu viert gegen 61 Männer durchzusetzen. Ihre Vorbildfunktion erinnert uns daran, dass mit Hartnäckigkeit und Entschlossenheit viel erreicht werden kann. Es liegt an uns, ihr Erbe fortzuführen und für unsere Überzeugungen einzutreten – so unbequem es auch sein mag.
Politische Partizipation beginnt bei der Teilnahme an Wahlen, der Arbeit in Jugendparlamenten oder der Schülervertretung. Schülerinnen und Schüler können sich auf niedrigschwellige Weise politisch engagieren, indem sie sich in der Schülervertretung für ihre Belange einsetzen, an lokalen Projekten teilnehmen oder ab dem Alter von 16 Jahren bei Europa- und Kommunalwahlen bzw. ab 18 Jahren bei Landes- und Bundestagswahlen ihre Stimme abgeben. Jeder Beitrag, ob groß oder klein, kann einen positiven Einfluss auf unsere Gesellschaft haben und dazu beitragen, die Werte von Frieda Nadig, Helene Wessel, Elisabeth Selbert und Helene Weber lebendig zu halten.