Die Gesamtkonferenz setzt sich zusammen aus dem Schulleiter, den an der Schule tätigen Lehrkräften, den Lehramtsanwärter_innen, den pädagogischen Mitarbeiter_innen, einem Vertreter der sonstigen Mitarbeiter_innen der Schule, sechs Vertreter_innen der Eltern sowie sechs Vertreter_innen der Schüler_innen.
Die Gesamtkonferenz entscheidet über wichtige pädagogische Angelegenheiten der Schule und regelt die Zuständigkeiten von Fach- sowie Klassenkonferenzen.