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Überprüfungsverfahren

Wenn bei einem Kind vor der Einschulung oder auch während des Schulbesuchs Auffälligkeiten im Lernen, im Verhalten, in der Sprache oder anderen Entwicklungsbereichen auftreten, wird durch einen Förderschullehrer und einen Regelschullehrer ein Gutachten über den jeweiligen Schüler erstellt, in dem ggf. ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf festgestellt wird. In einer Förderkommission (Schulleitung, Lehrer, Eltern) werden die Ergebnisse besprochen. Letztendlich entscheidet die Landesschulbehörde, ob ein Unterstützungsbedarf vorliegt und wie diesem entsprochen werden kann.

In vielen Fällen dürfen die Eltern den Schulort wählen. Wenn z. B. vor der Einschulung ein Unterstützungsbedarf im Bereich Geistige Entwicklung festgestellt wurde, dürfen die Eltern entscheiden, ob sie ihr Kind in der Grundschule oder in der Förderschule beschulen lassen wollen.

Bei Schülern mit Unterstützungsbedarf in der Geistigen Entwicklung, die eine Regelschule besuchen, muss beachtet werden, dass dies nur bis zur 9. Klasse möglich ist. Um ihre Schulpflicht zu erfüllen, müssen sie danach an eine Förderschule für Geistige Entwicklung, in das BVJ (Berufsvorbereitungsjahr) an eine Berufsschule oder in eine Jugendwerkstatt wechseln.

Genauere Informationen zur Inklusion gibt es hier.

Außerdem gibt es die nötigen Formblätter als Download.

Bewerbung um das Gütesiegel "Startklar für den Beruf"

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26.11. unterrichtsfrei (SchiLF)

23.12.-03.01. Weihnachtsferien

zuletzt aktualisiert:

15.11.2024