Home » Inklusion

Inklusion

Keinem Kind wird in Niedersachsen der Zugang zu einer bestimmten Schule oder Schulform aufgrund einer Einschränkung oder Behinderung verwehrt. So sieht es auch Artikel 24 („Bildung“) der UN-Behindertenrechtskonvention vor, der Menschen mit einer Behinderung den diskriminierungsfreien Zugang zum Bildungssystem garantiert. In Niedersachsen ist daher jede Schule eine inklusive Schule.

Als Förderzentrum stellen wir im Rahmen der Inklusion an Grundschulen die sonderpädagogische Grundversorgung sicher. Die Grundschulen und die Primarbereiche der Integrierten Gesamtschulen erhalten als sonderpädagogische Grundversorgung zusätzlich zwei Stunden je Klasse. Mit der sonderpädagogischen Grundversorgung werden die Unterstützungsbedarfe der Schwerpunkte Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung abgedeckt. Außerdem dient sie der Prävention der Entstehung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs. Für die Förderschwerpunkte Sehen, Hören, körperliche und motorische Entwicklung bzw. geistige Entwicklung werden die Ressourcen schülerbezogen und zusätzlich zur sonderpädagogischen Grundversorgung zugewiesen. Sowohl für die Grundversorgung als auch für die zusätzlichen Förderstunden werden unsere Förderschullehrkräfte an die betreffenden Grund- und weiterführenden Schulen abgeordnet.

Bewerbung um das Gütesiegel "Startklar für den Beruf"

Terminvorschau

03.+04.02. Winterferien

11.02. Lesestars

zuletzt aktualisiert:

27.01.2025