Aussagen zu Bewertungsgrundsätzen und Kriterien der Leistungsmessung im Fach Mathematik

Die Gesamtmathematikleistung eines Schülers oder einer Schülerin setzt sich aus den mündlichen und den schriftlichen Leistungen zusammen, wobei die Gewichtung mündlich – schriftlich von der Fachkonferenz mit 50% zu 50% festgelegt worden ist.
Der mündliche Bereich setzt sich aus den prozessbezogenen Kompetenzen und den fachspezifischen Leistungen zusammen.

Prozessbezogene Kompetenzen spiegeln sich besonders im mündlichen Unterricht wieder. Hierbei muss die Bereitschaft zur Mitarbeit sowie die Qualität und Quantität Berücksichtigung finden.

  • Kommunizieren
    • Verwendungen von Fachbegriffen
    • Lösungswege beschreiben und reflektieren
    • mathematische Zusammenhänge beschreiben
  • Argumentieren
    • Vermutungen anstellen
    • Vermutungen und mathematische Aussagen überprüfen
    • mathematische Zusammenhänge begründen
  • Darstellen
    • mathematische Darstellungen erstellen und nutzen
    • eine mathematische Darstellung in eine andere übertragen
    • mathematische Zeichen in Darstellungen sachgerecht verwenden
  • Problemlösen
    • mathematische Probleme erkennen und präzisieren
    • mathematische Probleme lösen
    • Ergebnisse überprüfen
    • Zusammenhänge und Vorgehensweisen auf andere Sachverhalte übertragen
  • Modellieren
    • Alltagssituationen relevante Informationen entnehmen
    • geeignete mathematische Modelle finden
    • Aufgaben mathematisch lösen, interpretieren und validieren

Fachspezifische Leistungen müssen ebenfalls in der Beurteilung Berücksichtigung finden.
Zu den fachspezifischen Leistungen zählen unter anderem:

  • Qualität der Beiträge in Unterrichtsgesprächen
  • Kopfrechnen
  • fachspezifische Methoden und Arbeitsweisen: Messen, Schätzen, Wiegen, Zeichnen
  • Präsentationen
  • Ergebnisse von Partner- und Gruppenarbeit
  • angemessene Heft- und Mappenführung

Zum schriftlichen Bereich gehören die Lernkontrollen, von denen 6 – 8 pro Schuljahr geschrieben werden.
Sie werden folgendermaßen zusammengestellt:

  • AB I Reproduzieren ca. 50 %
  • AB II Zusammenhänge herstellen ca. 30 % – 40 %
  • AB III Verallgemeinern und Reflektieren ca. 10 % – 20 %

Es sollen gleiche Lernkontrollen in den Jahrgängen geschrieben werden. Die Kontrollen werden bepunktet und nach folgender Prozentskala weitgehend gleich bewertet:

        100 – 96 % sehr gut
        95 – 85 % gut
        84 – 68 % befriedigend
        67 – 50 % ausreichend
        49 – 25 % mangelhaft
        24 – 0 % ungenügend

Zwei dieser Lernkontrollen sollen als besondere Lernaufgaben konzipiert werden. Dieses können zum Beispiel die Anfertigung eines Lernplakates, einer Präsentation oder eines Modelles sein.
Die schriftlichen Arbeiten sollen immer einen „Allgemeinen Teil“ enthalten, in dem die Basiskompetenzen geprüft werden. Die Basiskompetenzen sind (so, wie im KC 2017 aufgeführt):

  • 1 + 1 und Umkehrung
  • 1 x 1 und Umkehrung
  • geschicktes Rechnen: halbschriftliche Strategien und grundlegende
  • Rechengesetze
  • Algorithmen bis zur Geläufigkeit
  • Stützpunktvorstellungen