Schulkindergarten (SKG)

Schulkindergarten (SKG)

Kinder, die schulpflichtig sind, können für ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden, wenn zu erwarten ist, dass sie die Anforderungen der 1.Klasse noch nicht bewältigen werden.

Grundlage für die Zurückstellung sind die Ergebnisse der Schuluntersuchung und der Eingangsdiagnostik, sowie die Gespräche mit den Eltern und Erzieherinnen.

Im Schulkindergarten sollen die Kinder durch gezielte Förderung in einer kleinen Lerngruppe die Schulfähigkeit erreichen und sich an den Schulalltag gewöhnen.

Der Schulkindergarten ist auch für einige Grundschulen außerhalb von Fallersleben zuständig.

Im Schulkindergarten

  • sollen die Kinder die Schulfähigkeit erreichen.
  • gewöhnen sich die Kinder an den Schulalltag.
  • haben die Kinder täglich mehrere Stunden Unterricht
  • und noch Zeit zum Spielen.

Gefördert werden im Schulkindergarten

  • die Selbstständigkeit
  • das Selbstvertrauen
  • das soziale Verhalten
  • die Sprache
  • die Wahrnehmungsfähigkeit
  • der natürliche Wissensdrang
  • die Kreativität und Fantasie
  • die Konzentration und Ausdauer
  • die Grob- und Feinmotorik