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Hygienekonzept der GS Himmelsthür

HINWEIS: Aufgrund laufender Anpassungen von Verordnungen, Regelungen und Vorgaben wird das Hygienekonzept derzeit jeweils intern angepasst aber nicht stets neu veröffentlicht. Die aktuell wichtigen Informationen erfolgen über IServ jeweils direkt an die Kinderaccounts.

Mit freundlichen Grüßen

C.W.Freche

Beschluss der GK vom 4.11.2020
Änderungen vom 2.11.2020 sind grün markiert

Wir arbeiten gemäß der Vorgaben des Niedersächsischen Rahmen-Hygieneplans Corona Schule (dieser geht Ihnen per Mail zu und ist in Kürze bei den Downloads zu finden). Alle dort genannten Regelungen gelten uneingeschränkt in der jeweils gültigen Fassung.

Bitte beachten Sie, dass wir sehr genau auf die Einhaltung der Regeln achten, um den eingeschränkten Regelbetrieb (Szenario A) gewährleisten zu können. Bitte nehmen Sie die Regeln im Interesse aller ernst und ermuntern Sie Ihr Kind, das ebenfalls zu tun. Bei wiederholten Verstößen gegen die Verhaltensregeln im eingeschränkten Regelbetrieb können diese durch Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnahmen gemäß §61NSchG geahndet werden.

  1. Es herrscht Maskenpflicht auf den Fluren und während der Pausen! Die Masken müssen täglich gewechselt und in einem extra Behälter bzw. in einem Beutel mitgebracht werden. Bitte geben Sie Ihrem Kind auch eine Ersatzmaske mit!
    Sollte eine Maske vergessen werden bzw. kaputtgehen wird seitens der Schule eine Einwegmaske ausgegeben und dafür 1 Euro in Rechnung gestellt. Sollte sich hieraus ein Überschuss ergeben, wird das eingenommene Geld (nach Abzug der Beschaffungskosten) dem Förderverein gespendet.
  2. Um 7.55 Uhr betreten die Schüler mit Maske die Schule durch einen für jeden Jahrgang gekennzeichneten Eingang. Im Klassenraum legen die Schüler ihre Maske ab und waschen sich nacheinander die Hände. Anschließend beginnt der Unterricht.
  3. Innerhalb einer Kohorte (eine Kohorte entspricht einem Schuljahrgang, z.B. alle 3. Klassen, alle 4. Klassen usw. am Schulvormittag) entfällt im Unterricht das Abstandsgebot.
  4. Weiterhin muss direkter Körperkontakt unter allen Schülern jederzeit vermieden werden. Das gilt auch innerhalb einer Kohorte.
  5. Die Schüler einer Kohorte benutzen die für diese Klassenstufe vorgesehenen und gekennzeichneten Toiletten.
  6. Alle Schüler der Schule haben zur selben Zeit Hofpause. Der 1./2. Jahrgang verbringt die erste Pause auf dem unteren Pausenhof und der 3./4. Jahrgang verbringt die erste Pause im oberen Bereich. In der zweiten Pause werden die Bereiche getauscht.
  7. In der Klasse dürfen sich die Schüler ohne Körperkontakt frei bewegen. Der Mindestabstand zur Lehrkraft muss dabei gewahrt bleiben.
  8. Nahrungsmittel dürfen gemäß Rahmen Hygiene Plan Corona Schule Nr. 13 gar nicht getauscht werden. Dementsprechend ist zwingend auf ausreichende Mitgaben von Lebensmitteln zu achten!
  9. Eltern dürfen das Schulgelände generell ohne abgesprochene Termine in der Verwaltung bzw. mit Lehrkräften nicht betreten.
  10. Wir weisen alle Urlaubsrückkehrer, die aus einem Risikoland kommen, nochmals darauf hin, dass ihr Kind nur am Unterricht teilnehmen kann, wenn ein negativer Coronatest vorliegt. Falls der Status unklar sein sollte, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit der Schulleitung auf und senden Ihr Kind keinesfalls zur Schule!
  11. Lüftung: Aufgrund der Regelung „20-5-20“ muss alle 20 Minuten bei komplett geöffneten Fenstern durchgelüftet werden. Der Unterricht wird in dieser Zeit fortgesetzt. Insofern geben Sie ihren Kindern eine Fleecejacke oder ähnliches zum schnellen An- und Ausziehen während des Unterrichts mit bzw. achten insgesamt auf eine witterungsangemessene Kleidungsergänzung. Es macht wenig Sinn, wenn hierzu dieselben Jacken getragen werden die auch im Außengelände genutzt werden: Zum einen sollte es so kalt im Gebäude nicht werden, dass dies notwendig ist. Zum anderen würde ein An- und Ausziehen von Witterungsjacken auch zu möglichen Störungen des Unterrichts werden (viel Rascheln, wenn sie von draußen kommen sind sie nass, etc.).
  12. Material: Die Schüler*innen dürfen kein Material untereinander tauschen. Prüfen Sie daher bitte täglich, dass Ihre Kinder alle notwendigen Arbeitsmaterialien dabeihaben!
  13. Wartebereich: Der Teil unseres Schulgeländes zwischen den Schaukästen an der Straße und den Türen zum Schulhof ist Teil des Schulgeländes und unterliegt somit der Maskenpflicht. Abweichend zu Regelung 9 dürfen Eltern in diesem Bereich warten, wenn sie ihre Kinder abholen. Dann ist verpflichtend eine Maske zu tragen und der Abstand zu anderen Personen einzuhalten. Insbesondere sind die Eingänge frei zu halten.

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