Maskenpflicht im Bus

Im Auftrag des Landkreises leiten wir folgende Information an Sie weiter:

Gemäß der Niedersächsischen Verordnung über Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus SARS-CoV-2 und dessen Varianten (Niedersächsische Corona-Verordnung) mit Gültigkeit ab dem 02.05.2022 gilt weiterhin in sämtlichen Bussen des ÖPNV sowie “vollständig geschlossenen Räumen” wie Vorverkaufsstellen

  • die medizinische Maskenpflicht für Kinder und Jugendliche von 6 bis 13 Jahren (FFP2, Standards KN95/N95, OP-Masken oder gleichwertiges Schutzniveau)

Kinder bis einschließlich 5 Jahren sind von der Pflicht zum Tragen einer Maske ausgenommen. Für Kinder zwischen dem 6. und 14. Geburtstag reicht eine einfache medizinische Maske. Ab dem 14. Lebensjahr gilt dann die FFP2-Maskenpflicht.

Jeder Bürger und jede Bürgerin ist für das Mitführen der jeweiligen Maskenart selbst verantwortlich.  Für den Ausnahmefall, das eine Maske vergessen wurde, sind auf den Bussen OP-Masken und FFP2-Masken vorrätig.