Liebe Eltern,
Ihr Kind kommt voraussichtlich im Schuljahr 2025/26 in die Schule. Schulpflichtig werden für das Schuljahr 2025/26 alle Kinder, die in der Zeit vom 01.10.2018 bis 30.09.2019 das 6. Lebensjahr vollenden.
Auch jüngere Kinder können auf Antrag der Erziehungsberechtigten eingeschult werden, wenn der Entwicklungsstand eine erfolgreiche Mitarbeit im ersten Schuljahrgang erwarten lässt. Die Entscheidung über die Einschulung dieser so genannten „Kann-Kinder“ trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter.
Für Kinder, die das 6. Lebensjahr zwischen dem 01. Juli und dem 30. September vollenden, können die Erziehungsberechtigten den Schulbesuch um 1 Jahr hinausschieben (Flexibilisierung des Einschulungstermins). Dies ist durch eine schriftliche, formlose Erklärung bis zum 01.05.2025 der Schule mitzuteilen. Sie muss nicht begründet werden.
Die Anmeldeunterlagen bekommen Sie hier: Anmeldeunterlagen Einschulung 2025/26
Bitte geben Sie die ausgefüllte und unterschriebene Anmeldung zusammen mit einer Kopie der Geburtsurkunde und dem Nachweis des Masernschutzes bis zum 31.05.2024 im Schulsekretariat ab.
Mit freundlichen Grüßen
Sören Odau
Achtung!!! Aufgrund vermehrter Nachfragen der zusätzliche Hinweis: Die Anmeldung für den Ganztag (jedes Kind einen Anspruch bis 15.30 Uhr!) erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt im kommenden Schuljahr. Zunächst benötigen wir nur den die oben genannten Unterlagen. Die Anmeldungen für die Früh- (7 Uhr bis 8 Uhr) sowie die Spätbetreuung (15.30 Uhr bis 16.30 Uhr) erfolgen über die Samtgemeinde.