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Schülerbeförderung am Zeugnistag
Vom Landkreis Harburg haben wir folgende Informationen erhalten:
Gegen 11:05 Uhr wird ein Bus, der aus Richtung Winsen kommt, bei uns weiter in Richtung Eichholz fahren. Die genaue Abfahrt lässt sich zu dieser Zeit leider nicht einschätzen, da unklar ist, wie pünktlich die Fahrzeuge an diesem Tag verkehren können .
Zudem können die Linienbusse gemäß markiertem Fahrplan genutzt werden.
Hinweis: die Linie 4400 in Fahrtrichtung Tespe hält nicht in der Buskehre!
Sch – Schülerbeförderung und Schulausfall / W – bei extremer Wetterlage
Sch – Schülerbeförderung und Schulausfall / W – bei extremer Wetterlage:
Starke Schneefälle mit Schneeverwehungen, überfrierende Nässe, Eisregen oder auch ein Orkan mit nicht absehbaren Gefahren für alle Verkehrsteilnehmer, können zur Absage der Schülerbeförderung und damit zum Ausfall des Präsenzunterrichts führen.
Der Landkreis Harburg entscheidet darüber, ob die Schülerbeförderung und damit auch der Unterricht an allen Schulen im Kreisgebiet trotz winterlicher Straßenverhältnisse stattfinden kann oder ausfallen muss. Die Entscheidungswege werden je nach Witterung möglichst aktuell in der Nacht zusammengeführt, so dass es erst in den frühen Morgenstunden zu einer Mitteilung kommen kann.
Sollte die Schülerbeförderung im gesamten oder auch nur in Teilbereichen des Kreisgebietes
nicht sicher durchgeführt werden können und somit eine Absage des Schulunterrichts
notwendig werden, bleibt es den Schulen überlassen, für diesen Tag auf Distanzunterricht
umzustellen.
Dazu eine Erläuterung des regionalen Landesamts für Schule und Bildung:
Die Schulen sind frei darin, darüber hinaus kurzfristig Distanzunterricht anzubieten, wenn sie
dies kurzfristig organisieren können und dafür keine Wege von Schülerinnen und Schülern in
die Schule (z.B. um Material abzuholen) notwendig werden. Eine Verpflichtung zu einem
solchen Angebot besteht hingegen nicht. In keinem Fall kann ein solcher Distanzunterricht
allerdings durch den Schulträger angeordnet werden.
Folglich wird der Landkreis nur einen Schulausfall über die u. a. Informationskanäle
kommunizieren.
Nur für den Ausfall des Schulunterrichts bei extremen Witterungsbedingen stehen folgende Informationsquellen zur Verfügung:
- Radio – morgendliche Hörfunkdurchsagen ab 06:00 Uhr,
- BIWAPP – Schulausfälle werden direkt auf das Smartphone geschickt,
- telefonische Bandansage der Kreisverwaltung unter 04171 693 333,
- Vorschaltseite der Landkreishomepage unter www.landkreis-harburg.de und
- unter dem offiziellen Facebook-Kanal des Landkreises unter https://www.facebook.com/LandkreisWL/
Der Landkreis Harburg empfiehlt allen Nutzer:innen, die über Schulausfälle auch per App informiert werden wollen, die Bürger-Informations- und-Warn-App BIWAPP zu installieren. Weitere Informationen zu BIWAPP finden sich unter www.landkreis-harburg.de/biwapp oder http://www.biwapp.de/landkreis-harburg und in den gängigen App-Stores.
Daneben werden die Schulen per Rundmail informiert und die Mitarbeiter:innen sind ab 06:00 Uhr unter den Telefonnummern 04171/693 287, 693 339 und 693 577 erreichbar.
Bei Ausfall des Präsenzunterrichts stellt die Schule eine Notbetreuung sicher.
Eltern, die eine unzumutbare Gefährdung ihrer Kinder auf dem Schulweg durch extreme Witterungsbedingungen befürchten, können, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet worden ist, selbst entscheiden, ob sie ihr Kind zur Schule schicken oder nicht.
F – Ferienbetreuung 2024
F – Ferienbetreuung 2024
Bekanntmachung der Samtgemeinde Elbmarsch zur Ferienbetreuung 2024
Termine Ferienbetreuung 2024:
Osterferien: 18. – 22.03.2024 (Anmeldestopp 01.02.2024)
Sommerferien: 24.06. – 12.07.2024 (Anmeldestopp 01.02.2024)
Herbstferien: 14. – 18.10.2024 (Anmeldestopp 02.09.2024)
Schulverein – Mitglied werden
Schulverein – Mitglied werden
Auch Sie möchten die Schule am Deich – Grundschule Marschacht unterstützen? Werden Sie Mitglied in unserem Schulverein! Helfen Sie bei unseren Veranstaltungen, beispielsweise indem Sie für unser Sommerfest einen Kuchen backen!
Schon mit einem Mitgliedsbeitrag in Höhe von 1€ pro Monat und Kind (12€ pro Jahr und Kind) können wir gemeinsam viel für unsere Kinder erreichen.
Sie wollen die Vereinsarbeit unterstützen auch ohne Kinder an der Schule am Deich – Grundschule Marschacht? Werden Sie Fördermitglied! Die Höhe Ihres Mitgliedsbeitrages können Sie frei bestimmen!
Bitte füllen Sie die Beitrittserklärung aus und lassen Sie sie uns zukommen, persönlich oder über unseren Briefkasten.
Laufabzeichen
Laufabzeichen
Das Laufabzeichen des Deutschen Leichtathletik – Verbandes (DLV) steht für körperliche Fitness! Egal, in welchem Tempo, ausdauerndes Laufen wird belohnt.
Das Tolle daran – mitmachen kann Jeder. Ob jung oder alt, trainiert oder untrainiert: Jede/r Läufer*in kann das Laufabzeichen erwerben. Hier geht es weniger um Schnelligkeit und Wettbewerb, viel mehr, um die Verbesserung der individuellen Leistung. Denn das Laufabzeichen kann in sechs aufeinander aufbauenden Stufen abgelegt werden.
Mit den Grundschüler*innen laufen wir bis zu 60 min ohne Pause:
- Stufe 1: 15 min laufen ohne Pause in beliebigem Tempo
- Stufe 2: 30 min laufen ohne Pause in beliebigem Tempo
- Stufe 3: 60 min laufen ohne Pause in beliebigem Tempo
Am 27. September 2023 gingen 98 Schüler:innen der GS Marschacht an den Start. Die Stufe 1 haben 20 Schüler:innen erreicht. Für Stufe 2 haben 18 Kinder durchgehalten. Und Stufe 3 mit 60 min haben sogar 50 Schüler:innen erreicht! Alle Klassenstufen waren vertreten und auch die jüngeren Teilnehmer:innen haben großartige Ergebnisse erzielt. Herzlichen Glückwunsch!
Anmeldeunterlagen
Bitte ausdrucken, ausfüllen und bis zum 31.05.2023 im Schulbüro abgeben:
- Anmeldebogen
- Bedarfsabfrage Betreuung bis 13 Uhr
- Einverständnis Kontakt KiTa
- Nachweis Masernschutz (Impfausweis)
- Kenntnisnahme Waffenerlass / Vollmacht Krankentransport
zur Kenntnisnahme:
A – Anmelden / Sch – Schulanfänger
A – Anmelden / Sch – Schulanfänger
Schulanfänger:
Etwa 15 Monate vor der Einschulung werden Sie zur Anmeldung eingeladen (Aushang Kindergarten).
Alle Kinder, die bis zum 30. September des Einschulungsjahres ihr 6. Lebensjahr vollenden werden, sind schulpflichtig. Auch jüngere Kinder können auf Antrag der Erziehungsberechtigten eingeschult werden, wenn der Entwicklungsstand eine erfolgreiche Mitarbeit im ersten Schuljahrgang erwarten lässt. Die Entscheidung über die Einschulung dieser so genannten „Kann-Kinder“ trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter.
Für Kinder, die in der Zeit vom 1. Juli bis zum 30. September eines Jahres das sechste Lebensjahr vollenden*, können die Erziehungsberechtigten den Schulbesuch durch schriftliche Erklärung gegenüber der Schule um ein Jahr hinausschieben (Flexibilisierung des Einschulungstermins); die formlose Erklärung ist vor dem Beginn des betreffenden Schuljahres bis zum 1. Mai gegenüber der Schule abzugeben. Sie muss nicht begründet werden.
*Es handelt sich um die Kinder, die in der Zeit vom 2. Juli bis zum 1. Oktober ihren sechsten Geburtstag haben, da ein Lebensjahr am Tag vor dem jeweiligen Geburtstag vollendet wird.
Anmeldeunterlagen
Information “Kann-Kinder” / vorzeitige Einschulung
weiterführende Schulen:
Die Termine für die Anmeldung an einer weiterführenden Schule ab Klasse 5 geben die Schulen der Sekundarstufe 1 jeweils aktuell bekannt. Sie liegen in der Regel im Mai/Juni des Jahres, in dem Ihr Kind die 4. Klasse beendet.
Schule in Corona-Zeiten
Im Schulalltag macht sich die Corona-Lage kaum noch bemerkbar.
Abstandsgebot und Maskenpflicht gelten nicht mehr. Die üblichen Hygieneregeln sollen natürlich auch weiterhin eingehalten werden. Kinder mit Krankheitssymptomen müssen zuhause bleiben.
Auch die freiwilligen Selbsttests laufen aus. Solange der Vorrat reicht, werden sie weiter freitags ausgegeben, je Kind 2 pro Woche.
Präventionstheater in der Schule
Im April / Mai 2023 wird die theaterpädagogische Werkstatt von Dunkelziffer e.V. bei uns zu Gast sein. Wir planen eine Aufführung “Die große Nein-Tonne” für die Klassen 1 und 2.
Mit den Klassen 3 und 4 wird das Projekt “Mein Körper gehört mir” durchgeführt.
Infos zum Präventionsprojekt finden Sie hier: https://www.dunkelziffer.de/praevention/praevention-in-grundschulen/
H – Hitzefrei
H – HITZEFREI ?
Bei extremer Hitze (über 30 Grad) ist lernwirksamer Unterricht nicht mehr möglich. Ein generelles “Hitzefrei” gibt es dennoch nicht.
Regulärer Unterricht soll möglichst bis zur 4. Stunde dennoch stattfinden. In der 5. Stunde wird kein Unterricht mehr stattfinden, die 6. Stunde fällt ganz aus. Nach der 4. Stunde kann Ihr Kind nach Hause kommen oder abgeholt werden. Voraussetzung ist eine kurze Nachricht von Ihnen an die Klassenlehrerin (im Mitteilungs- oder Hausaufgabenheft) oder an das Sekretariat (per Email).
Wenn Ihr Kind wie gewohnt bis 13 Uhr betreut werden soll, müssen Sie nichts unternehmen. Auch die Nachmittagsbetreuung wird selbstverständlich stattfinden.