Die Termine zur Schuleingangsuntersuchung werden zentral vom Landkreis Harburg vergeben. Wir haben dabei auf den Zeitpunkt und die möglichen Termine keinerlei Einfluss. Sollten die angebotenen Termine nach dem 30.04 stattfinden, können sich Eltern betroffener Flexi-Kinder (Geburtsdatum 01.07 bis 01.10) beim Landkreis um einen früheren Termin bemühen, um einen weiteren Orientierungspunkt für die Entscheidungsfindung zu bekommen.
Auch bei einer Schuleingangsuntersuchung nach dem 01.05 bleibt der Zeitpunkt, ob von der Flexi-Regelung Gebrauch gemacht werden soll, unberührt. Diese Entscheidung muss weiterhin bis zum 30.04 des jeweiligen Jahres getroffen und schriftlich bei der Schulleitung beantragt werden.
Generell können Sie sich auch immer an uns wenden und wir können Sie bezüglich der Einschulung beraten.