Informationen

Hier erhalten Sie wichtige Informationen rund um den Schulbesuch Ihres Kindes.

Inhalt:

 

Betreuung

Unsere Schule ist eine verlässliche Grundschule. Ihre Kinder werden bis zu fünf Stunden betreut.

Frühaufsicht:

Die Frühaufsicht ist ein Angebot während der Schulwochen und bedeutet, dass die Lehrkräfte ab 07.30 Uhr Ihre Kinder auf dem Schulhof beaufsichtigen.

 Spätbetreuung:

Die Spätbetreuung ist ein Angebot während der Schulwochen und findet bei Anmeldung verbindlich für ein Schulhalbjahr von Montag bis Freitag für die 1. Klassen bzw. Mittwoch bis Freitag für die 2. Klassen in der Zeit von 11:45 – 12:30 Uhr (Nienstädt) bzw. 11:50 – 12:35 Uhr (Seggebruch) statt.

Die Schülerinnen und Schüler die sich für den Hort angemeldet haben, müssen sich ebenfalls in der Spätbetreuung anmelden.

Ein Abholen vor dem Ende der Spätbetreuung ist nur in Ausnahmen möglich und muss mit den Betreuungskräften abgesprochen sein.

Elternabend

Für den ersten Elternabend der Klassen 1 und 3 laden die/der Klassenlehrer(in) ein. An diesem Abend werden die Klassenelternvorsitzenden und die Konferenzvertreter(innen) gewählt.

Für alle weiteren Elternabende (mindestens ein Elternabend/Halbjahr) laden die Klassenelternvorsitzenden ein.

Erlasse und Verordnungen

Informationen zu den gesetzlichen Verordnungen und Bestimmungen finden Sie auf der Website des Niedersächsischen Kultusministerium, dem Niedersächsischen Bildungsserver, dem Landeselternrat Niedersachen und der Website “Schule und Recht in Niedersachsen”.

Fehlzeiten

Sollte Ihr Kind krank sein, schauen Sie bitte unter Krankheit.

Wenn Ihr Kind aus einem wichtigen Grund nicht am Unterricht teilnehmen kann und der Termin im Voraus bekannt ist, beantragen Sie bitte eine Unterrichtsbefreiung. Eine Unterrichtsbefreiung bis zu drei Tagen, genehmigt die Klassenlehrkraft.

Sollte die Unterrichtsbefreiung an Ferien grenzen oder mehr als drei Tage betragen, müssen Sie diese schriftlich bei der Schulleitung beantragen.

Unterrichtsbefreiungen für einen Urlaub außerhalb der Ferien werden nicht genehmigt.

Unterrichtsbefreiungen für Tage, die an die Ferien angrenzen, werden nur in Ausnahme genehmigt. Die Schulleitung legt strenge Maßstäbe an.

Arzttermine sollen Sie bitte auf den Nachmittag legen. Wenn dies jedoch nicht möglich ist, muss auch hierfür eine Unterrichtsbefreiung beantragt werden oder eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden.

Ferien

Die aktuellen Ferienzeiten finden Sie unter http://www.schulferien.org/Niedersachsen/niedersachsen.html

Infektionsschutz

Nach dem Infektionsschutzgesetz, ist der Schulbesuch bei manchen Krankheiten untersagt.

Wie Sie sich im Falle einer Erkrankung Ihres Kindes verhalten müssen und ob die Krankheit unter das Infektionsschutzgesetz fällt, können Sie in dem Merkblatt zum Infektionsschutz nachlesen.

Krankheit

Sollte Ihr Kind erkrankt sein, so melden Sie die Erkrankung noch am selben Tag der Klassenlehrerin (mündlich oder schriftlich) oder rufen Sie im Sekretariat an. Spätestens am dritten Tag muss der Grund des Fernbleibens in der Schule bekanntgegeben werden.

Warum ist uns eine sofortige Krankmeldung so wichtig?

Es geht uns um die Sicherheit Ihres Kindes, die uns Lehrern wichtig ist. Mit Ihren pünktlichen Krankmeldungen helfen Sie den Fall zu vermeiden, dass Ihr Kind das Haus verlassen hat, aber in der Schule nicht angekommen ist. Denn nur durch gemeinsame Absprachen können wir etwas zur Sicherheit Ihres Kindes beitragen.

Helfen Sie bitte mit!

Ist Ihr Kind wieder gesund, geben Sie bitte eine schriftliche von Ihnen unterschriebene Entschuldigung mit. Einen Vordruck finden Sie auch auf der  Downloadseite. Sollten wir ein Attest benötigen, werden Sie darüber informiert.

Eine schriftliche Entschuldigung wird auch benötigt, wenn Ihr Kind einzelne Stunden versäumt.

Sollte Ihr Kind im Laufe des Schultages erkranken, werden Sie von uns verständigt und gebeten, das Kind abzuholen.

Läuse

Wenn Ihr Kind von Läusen befallen ist, hat das nichts mit mangelnder Hygiene zu tun und muss Ihnen auch nicht peinlich sein.

Sollten Sie einen Befall Ihres Kindes bemerken, informieren Sie bitte umgehend Ihre Klassenlehrerin oder Ihren Klassenlehrer.

Weitere Informationen finden hier.

Schulausfall

Bei Glatteis bzw. Hitzefrei während der Schulzeit haben Sie die Möglichkeit zu entscheiden, ob Ihr Kind nach Hause gehen darf oder in der Schule betreut werden soll. Zu Beginn des Schuljahres können Sie Ihre Entscheidung in das Hausaufgabenheft eintragen oder das Formular unterschreiben.

Der Landkreis Schaumburg informiert über Schulausfälle bei extremer Witterung. Ein Service des Landkreises ist die Benachrichtigung bei Schulausfall per SMS und/oder per Email. Dafür können Sie sich hier registrieren.

Schulbus

Die Busfahrpläne liegen in der Schule vor. Sie können die aktuellen Fahrpläne über die Website der Schaumburger Verkehrsgesellschaft (SVG) in Erfahrung bringen.

Die Schülerbeförderung ist immer wieder ein großes Thema. Sollten Sie Anlass zur Kritik haben, hat der Kreiselternrat ein Formular veröffentlicht, welches Sie unter dem Link http://ker-schaumburg.de/index.php/schuelerbefoerderung dowloaden können.

Sport

Die Kinder benötigen für den Sportunterricht funktionelle Kleidung, die weder Träger noch andere behindert oder gefährdet.

In sämtlichen Sporthallen, die von der Schule genutzt werden, dürfen nur Hallensportschuhe (keine Nutzung als Straßenschuhe und sie dürfen keine Streifen hinterlassen) benutzt werden.

Bei Langhaarfrisuren sind Haarbänder erforderlich. Das betrifft den Sport- und Schwimmunterricht.

Während des Sport- und Schwimmunterricht darf kein Schmuck (Ketten, Armbänder, Ringe, Ohrringe (eventuell mit Pflaster abkleben)) getragen werden.

Auch wenn Ihr Kind vom Sportunterricht durch ein Attest befreit ist, besteht Schulpflicht (Anwesenheitspflicht).

Schwimmunterricht:

Vor dem Schwimmunterricht duschen alle Kinder mit Duschsachen, um sich zu reinigen (Hygiene!).

Der Schwimmunterricht wird rechtzeitig beendet, um den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit des Abduschen und Haare föhnen zu geben.

Stundenzeiten

Die Unterrichtszeiten während der Schulzeit sind wie folgt:

GS Nienstädt

07.30 – 08.00 Uhr Frühaufsicht
08.00 – 08.45 Uhr  1. Stunde
08.45 – 09.30 Uhr  2. Stunde
09.30 – 09.40 Uhr  Frühstückspause
09.40 – 10.00 Uhr  1. große Pause
10.00 – 10.45 Uhr  3. Stunde
10.45 – 11.30 Uhr  4. Stunde
11.30 – 11.45 Uhr  2. große Pause
11.45 – 12.30 Uhr  Betreuung (1./2. Klassen nur nach Anmeldung) oder 5. Stunde
12.30 – 13.15 Uhr  6. Stunde

Außenstelle Seggebruch

07.30 – 08.00 Uhr Frühaufsicht
08.00 – 08.45 Uhr  1. Stunde
08.45 – 09.30 Uhr  2. Stunde
09.30 – 09.40 Uhr  Frühstückspause
09.40 – 10.00 Uhr  1. große Pause
10.00 – 10.45 Uhr  3. Stunde
10.45 – 11.30 Uhr  4. Stunde
11.30 – 11.50 Uhr  2. große Pause
11.50 – 12.35 Uhr  Betreuung (1./2. Klassen nur nach Anmeldung) oder 5. Stunde
12.35 – 13.20 Uhr  6. Stunde

Telefonnummern

Das Sekretariat darf aus Gründen des Datenschutzes keine privaten Telefonnummern von Lehrkräften und Eltern herausgeben. Sollten Sie ein Gespräch mit einer Lehrkraft wünschen, melden Sie sich bitte im Sekretariat. Die Lehrkraft wird informiert und meldet sich bei Ihnen. Wenn eine Lehrerin / ein Lehrer Ihnen seine Telefonnummer mitgeteilt hat, dürfen Sie diese selbstverständlich auch benutzen. Bitte bedenken Sie aber, dass auch Lehrkräfte Freizeit benötigen und rufen Sie nicht nach 20:00 Uhr oder am Wochenende an.

Termine

Die Schule führt und aktualisiert einen öffentlichen Terminkalender.

Waffenerlass

Die Schülerinnen und Schüler dürfen keine Stich-, Hieb- und Stoßwaffen, Schusswaffen und Feuerwerkskörper mit in die Schule bringen.

Bitte lesen Sie die Informationen für Erziehungsberechtigte zum Waffenerlass.