Einschulungsfeier

Für die Einschulungsfeier am Samstag, den 4.9. gilt, dass die angemeldeten Personen nur mit einem negativen Testnachweis (PCR-Test 48 Stunden gültig oder PoC-Antigen-Test 24 Stunden gültig) oder einem Impfnachweis (gemäß 2 Nr. 3 SchAusnahmV) oder einem Genesenennachweis (gemäß § 2 Nr. 5 SchAufnahmV) an der Veranstaltung teilnehmen dürfen. Kinder bis zum 6. Lebensjahr sind von der Testpflicht ausgenommen. Für die teilnehmenden Schüler/innen genügt ein Laienselbsttest. 

Tägliche Schnelltests nach den Sommerferien

Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 2-4 nutzen am 02.09.21 den bereits vor den Ferien ausgegebenen Schnelltest und erhalten am ersten Schultag in der Schule weitere Tests.


Die Eltern der Schülerinnen und Schüler der Klasse 1 erhalten die Tests beim Elternabend am 02.09.21. Falls Sie am Elternabend nicht teilnehmen können, melden Sie sich bitte am 02.09.21 telefonisch oder per Mail im Sekretariat.