Schlagwort-Archive: Testpflicht

Einschulungsfeier

Für die Einschulungsfeier am Samstag, den 4.9. gilt, dass die angemeldeten Personen nur mit einem negativen Testnachweis (PCR-Test 48 Stunden gültig oder PoC-Antigen-Test 24 Stunden gültig) oder einem Impfnachweis (gemäß 2 Nr. 3 SchAusnahmV) oder einem Genesenennachweis (gemäß § 2 Nr. 5 SchAufnahmV) an der Veranstaltung teilnehmen dürfen. Kinder bis zum 6. Lebensjahr sind von der Testpflicht ausgenommen. Für die teilnehmenden Schüler/innen genügt ein Laienselbsttest.