Für die Einschulungsfeier am Samstag, den 4.9. gilt, dass die angemeldeten Personen nur mit einem negativen Testnachweis (PCR-Test 48 Stunden gültig oder PoC-Antigen-Test 24 Stunden gültig) oder einem Impfnachweis (gemäß 2 Nr. 3 SchAusnahmV) oder einem Genesenennachweis (gemäß § 2 Nr. 5 SchAufnahmV) an der Veranstaltung teilnehmen dürfen. Kinder bis zum 6. Lebensjahr sind von der Testpflicht ausgenommen. Für die teilnehmenden Schüler/innen genügt ein Laienselbsttest.
Tägliche Schnelltests nach den Sommerferien
Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 2-4 nutzen am 02.09.21 den bereits vor den Ferien ausgegebenen Schnelltest und erhalten am ersten Schultag in der Schule weitere Tests.
Die Eltern der Schülerinnen und Schüler der Klasse 1 erhalten die Tests beim Elternabend am 02.09.21. Falls Sie am Elternabend nicht teilnehmen können, melden Sie sich bitte am 02.09.21 telefonisch oder per Mail im Sekretariat.
Stufenplan
Übersicht der Regelungen an Schulen in Niedersachsen ab 31.05.2021 (PDF)
2021_.05.21._Szenarien_nach_dem_31.05.2021
Osterkarten
Auf Anregung der Pfarreingemeinschaft Emmaus und der evangelischen Kirchengemeinden in Martfeld und Schwarme, habe die Kinder der Grundschule Schwarme Osterkarten an Senioren in den Kirchengemeinden geschrieben.
Die Freude war auf beiden Seiten groß, da sich auch die Schülerinnen und Schüler der Grundschule bald über Post freuen konnten: Karten und Briefe mit Gruß und Dank kamen an der Schule an.
Wir möchten uns ganz herzlich für diese liebevolle Idee der Kirchengemeinden und bei allen Schreiberinnen und Schreibern bedanken, die allen Beteiligten viel Freude und ein Lächeln im Herzen geschenkt haben!
Wir sind gerne beim nächsten Mal wieder mit dabei!
Osterferien!
Wir wünschen schöne Ferien und frohe Ostern!
Schulpsychologischer Elternbrief
Der schulpsychologische Elternbrief enthält Hinweise und Informationen, um Kinder und Jugendliche in der Zeit des Distanz- und Wechselunterrichts unterstützen zu können.
Ebenso gibt es Hinweise zu Beratungs- und Unterstützungsangeboten der Schulpsychologie.
Neue Regelungen
Das Kultusministerium hat einen neuen Erlass mit “Regelungen zur Organisation der Schuljahrgänge 1 bis 10 der allgemein bildenden Schulen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ab dem Schuljahr 2020/2021” verabschiedet.
Hier der Erlass vom 3.3.2021 als PDF zum Nachlesen:
Corona -Wie geht es weiter?
Das Kultusministerium hat einen “Fahrplan” für die kommenden Wochen veröffentlicht. Demnach wird das Wechselmodell “Szenario B” bis zu den Osterferien fortgesetzt.
Phase 1 – Während des Lockdowns:
- Szenario B (Präsenzpflicht aufgehoben)
Phase 2 – Nach Beendigung des Lockdowns bis zu den Osterferien:
- Szenario B
Phase 3 – Nach den Osterferien:
- Übergang in inzidenzbasierten Stufenplan (s. Downloadbereich)
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Nach den Osterferien geht es, je nach Inzidenzwert, folgendermaßen weiter:
Stufe 1 und 2 (Inzidenzwert 0 bis 25):
- Szenario A mit Präsenzunterricht für alle.
Stufe 3 (Inzidenzwert 25 bis 50):
- Szenario A mit Präsenz für alle. Verfügt das Gesundheitsamt Schutzmaßnahmen, geht die Schule für 4 Wochen ins Wechselmodell nach Szenario B (inkl. Notbetreuung).
Stufe 4 (Inzidenzwert 50 bis 100):
- Wechselmodell nach Szenario B mit geteilten Gruppen, bei Betroffenheit für 2 Wochen Wechsel in Distanzunterricht nach Szenario C (mit Notbetreuung in der Schule).
Stufe 5 (Inzidenzwert 100 bis 200):
- Szenario B, bei „Betroffenheit“ Übergang in Szenario C für 2 Wochen.
Stufe 6 (Inzidenz über 200 bzw. R-Wert Faktor 1,2):
- Schulen bleiben geschlossen (Distanzlernen nach Szenario C), Notbetreuung für bis zu 30 Prozent der Schülerschaft möglich.
Den ausführlichen Stufenplan des Kultusministeriums finden Sie im Downloadbereich.
Es schneit…
Es schneit, es schneit….
Laut Wetterdienst könnte es an diesem Wochenende kräftig schneien. Zum Wochenende wird vor einer Wetterlage mit Schneemassen und Schneestürmen gewarnt.
Wie es am Montag wirklich sein wird, lässt sich nicht vorhersagen, aber wir verweisen an dieser Stelle auf das Merkblatt über den Unterrichtsausfall bei extremen Witterungsverhältnissen im Landkreis Diepholz, das Ihnen bereits zugegangen ist und auch im Downloadbereich zu finden ist. Dieses enthält den Hinweis: „Eltern, die eine unzumutbare Gefährdung auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, können ihre Kinder auch dann für einen Tag zu Hause behalten oder sie vorzeitig vom Unterricht abholen, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet ist.“
Ein Schulausfall (hier für Gruppe B) wird durch die morgendlichen Radiodurchsagen ab 6 Uhr bekanntgegeben. Beachten Sie hierzu bitte die Verkehrsmeldungen vor oder nach den Nachrichtenblöcken. Der Landkreis informiert zusätzlich unter www.diepholz.de und/oder über die App BIWAPP über Unterrichtsausfälle.
Wir wünschen ein wunderschönes Winterwochenende!
Distanzlernen ab 11. Januar
Liebe Eltern,
wir wünschten, wir könnten mit erfreulicheren Nachrichten in das neue Jahr starten! Leider können wir Ihre Kinder nicht, wie erhofft, “normal” in der Schule begrüßen und unterrichten. Nach den Ferien werden wir zunächst “auf Distanz lernen” und im Anschluss in das Szenario B wechseln.
In beiden Szenarien wird eine Notbetreuung angeboten (s.u.).
Hier die aktuellen Informationen des Kultusministeriums:
11.01.-15.01.2021 Szenario C (Distanzlernen mit Notbetreuung)
18.01.-29.01.2021 Szenario B (Wechselmodell mit Notbetreuung)
Notbetreuung Schule:
Notbetreuung wird angeboten für die Kinder der Schuljahrgänge 1-6 in den Szenarien B und C, in der Regel zwischen 08:00 Uhr und 13:00 Uhr. Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, bei denen mindestens eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter in betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichem Interesse tätig ist. Zulässig ist auch die Betreuung in besonderen Härtefällen wie etwa für Kinder, deren Betreuung aufgrund einer Entscheidung des Jugendamtes zur Sicherung des Kindeswohls erforderlich ist, sowie bei drohender Kündigung oder erheblichem Verdienstausfall für mindestens eine Erziehungsberechtigte oder einen Erziehungsberechtigten.
Nutzen Sie bis auf Weiteres zur Anmeldung für die Notbetreuung die Formulare (Antrag und Arbeitgeberbescheinigung) im Downloadbereich. Senden Sie die Unterlagen bitte per Post an die Grundschule oder per Mail an info@gs-schwarme.de Anmeldeschluss für die kommende Woche ist Freitag, der 8.1.21, 13.00 Uhr.
Wir wünschen Ihnen trotz aller Widrigkeiten ein gutes und glückliches neues Jahr!
Herzliche Grüße!
Ihre Team der Grundschule Schwarme