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Corona -Wie geht es weiter?

Das Kultusministerium hat einen “Fahrplan” für die kommenden Wochen veröffentlicht. Demnach wird das Wechselmodell “Szenario B” bis zu den Osterferien fortgesetzt.

Phase 1 – Während des Lockdowns:

  • Szenario B (Präsenzpflicht aufgehoben)

Phase 2 – Nach Beendigung des Lockdowns bis zu den Osterferien:

  • Szenario B

Phase 3 – Nach den Osterferien:

  • Übergang in inzidenzbasierten Stufenplan (s. Downloadbereich)

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Nach den Osterferien geht es, je nach Inzidenzwert, folgendermaßen weiter:

Stufe 1 und 2 (Inzidenzwert 0 bis 25):

  • Szenario A mit Präsenzunterricht für alle.

Stufe 3 (Inzidenzwert 25 bis 50):

  • Szenario A mit Präsenz für alle. Verfügt das Gesundheitsamt Schutzmaßnahmen, geht die Schule für 4 Wochen ins Wechselmodell nach Szenario B (inkl. Notbetreuung).

Stufe 4 (Inzidenzwert 50 bis 100):

  • Wechselmodell nach Szenario B mit geteilten Gruppen, bei Betroffenheit für 2 Wochen Wechsel in Distanzunterricht nach Szenario C (mit Notbetreuung in der Schule).

Stufe 5 (Inzidenzwert 100 bis 200):

  • Szenario B, bei „Betroffenheit“ Übergang in Szenario C für 2 Wochen.

Stufe 6 (Inzidenz über 200 bzw. R-Wert Faktor 1,2):

  • Schulen bleiben geschlossen (Distanzlernen nach Szenario C), Notbetreuung für bis zu 30 Prozent der Schülerschaft möglich.

Den ausführlichen Stufenplan des Kultusministeriums finden Sie im Downloadbereich.

Distanzlernen ab 11. Januar

Liebe Eltern,

wir wünschten, wir könnten mit erfreulicheren Nachrichten in das neue Jahr starten! Leider können wir Ihre Kinder nicht, wie erhofft, “normal” in der Schule begrüßen und unterrichten.  Nach den Ferien werden wir zunächst “auf Distanz lernen” und im Anschluss in das Szenario B wechseln.

In beiden Szenarien wird eine Notbetreuung angeboten (s.u.).

Hier die aktuellen Informationen des Kultusministeriums:

11.01.-15.01.2021 Szenario C (Distanzlernen mit Notbetreuung)

18.01.-29.01.2021 Szenario B (Wechselmodell mit Notbetreuung)

Notbetreuung Schule:

Notbetreuung wird angeboten für die Kinder der Schuljahrgänge 1-6 in den Szenarien B und C, in der Regel zwischen 08:00 Uhr und 13:00 Uhr. Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, bei denen mindestens eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter in betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichem Interesse tätig ist. Zulässig ist auch die Betreuung in besonderen Härtefällen wie etwa für Kinder, deren Betreuung aufgrund einer Entscheidung des Jugendamtes zur Sicherung des Kindeswohls erforderlich ist, sowie bei drohender Kündigung oder erheblichem Verdienstausfall für mindestens eine Erziehungsberechtigte oder einen Erziehungsberechtigten.

(Quelle: https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/schul-und-kitabetrieb-im-lockdown-distanzlernen-wechselunterricht-und-notbetreuung-195966.htm)

Nutzen Sie bis auf Weiteres zur Anmeldung für die Notbetreuung die Formulare (Antrag und Arbeitgeberbescheinigung) im Downloadbereich. Senden Sie die Unterlagen bitte per Post an die Grundschule oder per Mail an info@gs-schwarme.de Anmeldeschluss für die kommende Woche ist Freitag, der 8.1.21,  13.00 Uhr.

Wir wünschen Ihnen trotz aller Widrigkeiten ein gutes und glückliches neues Jahr!

Herzliche Grüße!

Ihre Team der Grundschule Schwarme

Angekündigte Schulschließung ab 16.12.2020

Liebe Eltern,

bisher gibt es noch keine offizielle Mitteilung des Niedersächsischen Kultusministers zur möglichen Schulschließung ab kommenden Mittwoch. Dennoch möchten wir Sie kurz über die aktuellen Beschlüsse informieren.

In einer Telefonkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 13. Dezember 2020 wurde für die Schulen beschlossen, dass „im Zeitraum vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 die Kontakte deutlich eingeschränkt werden. Kinder sollen dieser Zeit wann immer möglich zu Hause betreut werden. Daher werden in diesem Zeitraum die Schulen grundsätzlich geschlossen oder die Präsenzpflicht wird ausgesetzt. Es wird eine Notfallbetreuung sichergestellt und Distanzlernen angeboten. Für Abschlussklassen können gesonderte Regelungen vorgesehen werden. In Kindertagesstätten wird analog verfahren. Für Eltern werden zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, für die Betreuung der Kinder im genannten Zeitraum bezahlten Urlaub zu nehmen.“ (MPK-Beschluss vom 13.12.2020) 

Bitte stellen Sie sich darauf ein, dass eine Schulschließung ab Mittwoch, 16.12.20 wahrscheinlich ist und nur eine Notbetreuung gewährleistet werden wird.

Weiterhin besteht die Möglichkeit, Ihr Kind schon ab dem morgigen Montag, den 14.12.2020 vom Präsenzunterricht zu befreien. Melden Sie sich dazu bitte bei der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer Ihres Kindes. Bitte helfen Sie uns, die Infektionszahlen zu senken und machen Sie, wenn immer möglich, davon Gebrauch!

Aktuelle Mitteilungen zur Schule in “Corona-Zeiten” finden Sie auch hier auf den Seiten des Kultusministeriums und, sobald es neue Mitteilungen gibt, auch hier auf den Seiten der Grundschule Schwarme.

Befreiung vom Präsenzunterricht bereits ab Montag möglich

Liebe Eltern,

das Kultusministerium hat mitgeteilt, dass Schülerinnen und Schüler bereits ab Montag, den 14.12.2020 vom Präsenzunterricht befreit werden können. Falls  Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, teilen Sie dies bitte möglichst zeitnah der Klassenlehrkraft Ihres Kindes mit.

Alle weiteren Informationen finden Sie im Brief des Kultusministers vom 10.12.2020

2020-12-10_Brief_an_Eltern_und_Erziehungsberechtigte