Masernschutzgesetz

Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz)

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

am 1.03.2020 ist das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfrävention (Masernschutzgesetz) vom 10.02.2020 (BGBl. I S.148) in Kraft getreten.

§20 IfSG sieht zukünftig den Nachweis eines Impfschutzes gegen Masern vor. Die Information, ob ihr Kind geimpft ist, müssen wir in der Schülerakte dokumentieren. Um ihnen ggf. noch Zeit für den Nachweis (siehe beigeführten Vordruck) bzw. einer Impfung geben zu können, informieren wir Sie bereits heute und fangen erst nach den Herbstferien an, klassen- bzw. jahrgangsweise die Impfässe einzusammeln und zu überprüfen. Folgende Termine haben wir vorgesehen:

Klasse/JahrgangNachweis durch Abgabe des Impfpasses bzw. der Ärztlichen Bescheinigung (Rückgabe des Impfpasses erfolgt am gleichen Tag)
4Montag, 8. November 2021
3Montag, 15. November 2021
2Montag, 22. November 2021
1Montag, 29. November 2021

Soweit der erforderliche Impfschutz Ihres Kindes nicht nachgewiesen wird, müssen wir bis zu den Weihnachtsferien eine Meldung an das zuständige Gesundheitsamt machen.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!