Testpflicht an Schulen

Das Schulgelände darf ab Montag, 12.4.21 während des Schulbetriebes von allen Personen nur mit einem negativen Testergebnis betreten werden. 
Besucher benötigen eine Bescheinigung über einen PCR- oder POC- Test, der nicht länger als 24 Stunden zurückliegt. 
Bei Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und anderen Mitarbeitern der Schule genügt der Nachweis zur Durchführung eines Selbsttests zweimal pro Woche. 
Bitte kommen Sie nicht ohne Termin in die Schule.