Anmeldung zur Einschulung 2026

Die Schulpflicht beginnt in dem Schuljahr, in dem Ihr Kind das sechste Lebensjahr bis zum 30. September vollendet.

Im Schuljahr 2026/ 27 werden also alle Kinder schulpflichtig, die vom 2.10.2019 bis zum 1.10.2020 geboren wurden.

Für Kinder, die zwischen dem 2. Juli und 1. Oktober 2020 geboren wurden, können die Erziehungsberechtigten nach der Anmeldung den Schulbesuch durch schriftliche Erklärung gegenüber der Schule um ein Jahr hinausschieben. Die formlose Erklärung ist vor dem Beginn des betreffenden Schuljahres bis zum 1. Mai. 2025 gegenüber der Schule abzugeben. Sie muss nicht begründet werden.

Auf Antrag der Eltern können auch Kinder aufgenommen werden, die jünger sind, wenn sie die erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen. Über eine  vorzeitige Aufnahme entscheidet die Schulleiterin. 

Bitte bringen Sie zur Anmeldung das ausgefüllte Anmeldeformular sowie die Geburtsurkunde sowie bei Alleinerziehenden einen entsprechenden Nachweis mit. Die Anmeldeformulare erhalten Sie durch Ihren Kindergarten, auf unserer Homepage im Bereich “Infos für Eltern” oder direkt in der Waldschule. 

Bei Fragen rufen Sie uns gern an. Das Sekretariat ist während der Schulzeit von 7:30 Uhr – 11:30 Uhr erreichbar.

Wir freuen uns!