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Der erste Schnee

Am 19. November war es soweit: Plötzlich war er da, der erste Schnee  ❄️❄️❄️ – völlig unerwartet! Mitten in der zweiten Unterrichtsstunde begann es zu schneien. Schnell verwandelte sich der gesamte Schulhof in eine weiße Winterlandschaft. An konzentrierten Unterricht war kaum noch zu denken, denn alle Kinder rannten begeistert zum Fenster, um das Schneetreiben zu beobachten.

Die Freude war groß, doch leider mussten wir die Pause drinnen verbringen, da der Schnee noch sehr nass und matschig war. Zu groß war die Gefahr, dass die Kinder durchnässt zurück ins Klassenzimmer kommen würden.

Wir hoffen, dass uns der Winter in diesem Jahr noch öfter Schnee bringt – aber vielleicht nicht mitten im Unterricht! 😉

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Laternenumzug 2024

Am 14. Oktober fand an der Waldschule unser stimmungsvolles Laternenfest statt. Um 17 Uhr versammelten sich rund 300 Kinder mit ihren Eltern auf dem Schulhof oder in der Aula.

Nach dem gemeinsamen Lied „Kommt wir woll‘n Laterne laufen“, das von Frau Schrödtke auf der Gitarre begleitet wurde, startete der bunte Laternenumzug durch das Wohngebiet im Umkreis der Schule. Unterwegs hielten wir an verschiedenen Stationen, um gemeinsam weitere Laternenlieder zu singen. Die leuchtende, überwiegend selbstgebastelten Laternen sorgten dabei für eine zauberhafte Atmosphäre.

Zurück an der Schule warteten Würstchen und heißer Punsch, die vom Förderverein der Waldschule angeboten wurden. Bei warmen Getränken und netten Gesprächen ließ die Schulgemeinschaft den Abend gemütlich ausklingen.

Ein herzliches Dankeschön an alle, die dieses schöne Fest ermöglicht haben!

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Anmeldung zur Einschulung 2026

Die Schulpflicht beginnt in dem Schuljahr, in dem Ihr Kind das sechste Lebensjahr bis zum 30. September vollendet.

Im Schuljahr 2026/ 27 werden also alle Kinder schulpflichtig, die vom 2.10.2019 bis zum 1.10.2020 geboren wurden.

Für Kinder, die zwischen dem 2. Juli und 1. Oktober 2020 geboren wurden, können die Erziehungsberechtigten nach der Anmeldung den Schulbesuch durch schriftliche Erklärung gegenüber der Schule um ein Jahr hinausschieben. Die formlose Erklärung ist vor dem Beginn des betreffenden Schuljahres bis zum 1. Mai. 2025 gegenüber der Schule abzugeben. Sie muss nicht begründet werden.

Auf Antrag der Eltern können auch Kinder aufgenommen werden, die jünger sind, wenn sie die erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen. Über eine  vorzeitige Aufnahme entscheidet die Schulleiterin. 

Bitte bringen Sie zur Anmeldung das ausgefüllte Anmeldeformular sowie die Geburtsurkunde sowie bei Alleinerziehenden einen entsprechenden Nachweis mit. Die Anmeldeformulare erhalten Sie durch Ihren Kindergarten, auf unserer Homepage im Bereich “Infos für Eltern” oder direkt in der Waldschule. 

Bei Fragen rufen Sie uns gern an. Das Sekretariat ist während der Schulzeit von 7:30 Uhr – 11:30 Uhr erreichbar.

Wir freuen uns!