Frauenrechte

Im 18. Jahrhunderts durften Frauen in Deutschland nicht über sich selber bestimmen oder an politischen Wahlen teilnehmen sie wurden nur als Hausfrauen beachtet. Meistens haben die Männer von den Frauen oder die Brüder über sie bestimmt. Frauen sollen es angeblich an Objektivität und Urteilsvermögen fehlen.

Das Frauenbild führte zu einer klaren Trennung der Geschlechter und der gesellschaftlichen Räume. Das Haus wurde zum Ort der Frauen und die Öffentlichkeit der Ort der Männer. Im Oktober 1865 gründeten in Leipzig bei einer großen Frauenkonferenz 120 Frauen den Allgemeinen deutschen Frauenverein. Der Verein wurde zum Vorreiter ganz Deutschland, sie setzten sich für eine gute Bildung für Frauen ein. So erkämpften sie sich 1899/1900 die Zulassung von Frauen an Universitäten. Sie duften kein Mitglied einer politischen Partei sein aber sie durften sich an manchen Gewerkschaften organisatorisch beteiligen. Ab 1908 durften sie dann zum ersten Mal Mitglied einer politischen Wahl sein aber das aktive und passive Wahlrecht erhielten sie noch nicht. Nach dem ersten Weltkrieg wurde aber das allgemeine und gleiche Wahlrecht geschaffen. Nach der bedingungslosen Kapitulation Deutschlands im Mai 1945 erheben Frauen von Beginn an den Anspruch, politisch und gesellschaftlich am demokratischen Aufbauprozess des Landes beteiligt zu werden. 1949 wird der Satz „Männer und Frauen sind gleichberechtigt” in Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes verankert.

Von unbekannt – Das Bild stammt von der Website der George Grantham Bain Collection {{LOC-image|cph.3c35533}}, Bild-frei, https://de.wikipedia.org/w/index.php?curid=101742

Die Realität sieht jedoch anders aus. So nahm das Bundesverfassungsgericht natürliche biologische Unterschiede zwischen Mann und Frau während der 50-er und 60-er Jahre zum Anlass, Ungleichbehandlungen zu rechtfertigen. Das hat konkrete Nachteile für Frauen zur Folge. Ihnen wird zum Beispiel der Zugang zu Bildung und Arbeit erschwert und die finanzielle Eigenständigkeit unmöglich gemacht. Trotz formeller Gleichberechtigung bleibt die Rolle der Hausfrau das Leitbild. Frauen werden in der Berufswelt fest integriert und dem Mann gleichgestellt. Der Staat sorgt für eine flächendeckende Kinderbetreuung. Trotzdem schaffen es auch in der DDR nur wenige Frauen. Von gleicher Bezahlung kann allerdings keine Rede sein. Frauen stehen 10 – 25 Prozent weniger Lohn als Männern. In der Folge werden „Leichtlohngruppen” eingeführt, die für eine geringere Bezahlung von Frauen sorgen. Die Abschaffung dieser Leichtlohngruppen ist eines der wichtigsten Ziele der Gewerkschaften. 1950 wird Rose Marquardt zum ersten Mal eine frau zum Mitglied nach dem Krieg in einem Gewerkschaftsvorstand. Sie kämpft in der IG Chemie-Papier-Keramik für die Rechte der Frauen und Gleichberechtigung in Tarif- und Lohnverträgen. Während der 68er-Bewegung und in den Jahren machen Frauen mit landesweiten Protesten auf ihre Anliegen aufmerksam. Sie propagieren ein neues Bild der Frau, die selbstbestimmt und wirtschaftlich unabhängig ihr Leben gestaltet und frei über ihren Körper verfügt. Die Gewerkschaften setzen sich in dieser Zeit speziell für die eigene finanzielle Sicherheit von Frauen ein. Denn die Lohngleichheit zwischen den Geschlechtern ist immer noch nicht erreicht. Leider ist heutzutage die Gleichberechtigung zwischen Mann und frau noch nicht gleich. Zwar versucht der Staat die Gleichberechtigung weiter zu fördern aber in Westdeutschland verdienen Frauen in der Privatwirtschaft im Durchschnitt 23 Prozent weniger, in Ostdeutschland etwa 13 Prozent. In manchen Jobs werden Männer lieber angesehen als Frauen aber fast jeder hat heutzutage die Möglichkeit den Job zumachen den er möchte.

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Quellen:

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https://igbce.de/igbce/die-situation-um-1800-die-natuerliche-hausfrau–28768

https://igbce.de/igbce/von-der-nachkriegszeit-bis-heute-endlich-gleichberechtigt–28784

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