Bund und Länder sind sich beim Digitalpakt einig
Berlin – Am 15. März stimmte der Bundesrat mit der benötigten Zwei-Drittel-Mehrheit für die Grundgesetzänderung des Artikel 104c und 104d.
Damit ist der Weg frei für den sogenannten „Digitalpakt“, mit dem die Finanzierung für digitale Medien durch den Bund an den Schulen vorangetrieben werden soll. Eigentlich sollte der Pakt bereits im Januar beschlossen werden. Jedoch sahen sich die Bundesländer in ihrer Unabhängigkeit eingeschränkt, da die Bildung laut Verfassung allein Sache der Länder ist. Zudem hätten die Länder sich laut Gesetzentwurf des Bundestages zur Hälfte an den Kosten beteiligen sollen, dies lehnten die Bundesländer ab. So wurde durch den Bundesrat der Vermittlungsausschuss angerufen, der konnte erfolgreich zwischen Ländern und Bundestag vermitteln: Die Bundesländer bestimmen individuell, wie die Gelder eingesetzt werden, der Bund stellt lediglich die Mittel zur Verfügung und führt eine Statistik darüber. Auch die Regelung über die Kostenbeteiligung der Bundesländer fällt weg.
Der Gesetzentwurf muss nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt werden und tritt dann in Kraft.
Sollte dieser kein Veto einlegen, stehen ab sofort den Schulen circa 3,5 Milliarden Euro für die Anschaffung von digitalen Geräten und die Bezahlung für Fachpersonal zur Wartung von jenen Geräten zur Verfügung.