Lernentwicklungsberichte

Nach dem am 1. Juni 2016 in Kraft getretenen Erlass können die Grundschulen in Niedersachsen per Konferenzbeschluss entscheiden, ob sie Notenzeugnisse oder andere Formen von Leistungsbeurteilungen erstellen. „…wir geben den Grundschulen, die mit besonderem pädagogischen Konzept arbeiten, mehr Gestaltungsspielräume” (Heiligenstadt 06-2016).

Um das individuelle Vorankommen und Streben der SuS wertzuschätzen und eine Vernetzung zum Lernbuch und den LEG zu schaffen, arbeiten wir mit einer veränderten Leistungsbeurteilung in Form von Lernentwicklungsberichten.