Bärenstark

Was ist “Bärenstark”?

“Bärenstark” ist die Betreuungsgruppe für die Nachmittagsbetreuung der Schüler*innen an der Grundschule Findorffschule.

Erzieher*innen und pädagogische Mitarbeiter*innen beaufsichtigen und beschäftigen die Kinder während der vereinbarten Betreuungszeit.

Wer kann die Betreuungsgruppe “Bärenstark” nutzen?

Angemeldet werden können Schülerinnen und Schüler der Findorffschule. Bevorzugt berücksichtigt werden die Kinder, die an der bisherigen Betreuung teilgenommen haben. Eventuell darüber hinaus zur Verfügung stehende Plätze werden zunächst an Schulanfänger:innen vergeben. Bei mehreren Bewerbungen erhalten Geschwisterkinder den Vorzug.
Ergänzend ist zu klären, ob das Kind einen Vollzeit-Platz benötigt (kommt das Kind jeden Tag unter der Woche). Weitere Sozialkriterien wie die Berufstätigkeit ggf. beider Eltern oder bei Alleinerziehenden sowie weitere, soziale Beweggründe (z.B. besondere, familiäre Belastungen) sind bei der Platzvergabe zu prüfen und haben mit in die Entscheidung einzufließen.
Bei Kindern mit besonderem Förderbedarf ist eine Einzelfallentscheidung in Rücksprache mit dem Landesjugendamt und den Gruppenleitungen erforderlich. Dabei ist sicherzustellen, ob eine angemessene Betreuung zum Wohle des Kindes gewährleistet werden kann. Ggf. ist die Aufnahme in die Nachmittagsbetreuung nur in Begleitung einer Assistenz möglich.
Über die endgültige Platzzusage entscheidet der Vorstand des Trägervereins in Zusammenwirkung mit den Gruppenleitungen. Die Zusagen werden schriftlich den Eltern durch den Vorstand übermittelt.

Dieser ist Träger der Betreuungsgruppe “Bärenstark”. Informationen zum Freundeskreis erhalten Sie hier http://wordpress.nibis.de/gsfindorff/freundeskreis/

Welche Kinder werden bevorzugt aufgenommen?

Angemeldet werden können Schülerinnen und Schüler der Findorffschule. Bevorzugt berücksichtigt werden die Kinder, die an der bisherigen Betreuung teilgenommen haben. Eventuell darüber hinaus zur Verfügung stehende Plätze werden zunächst an Schulanfänger:innen vergeben. Bei mehreren Bewerbungen erhalten Geschwisterkinder den Vorzug.
Ergänzend ist zu klären, ob das Kind einen Vollzeit-Platz benötigt (kommt das Kind jeden Tag unter der Woche). Weitere Sozialkriterien wie die Berufstätigkeit ggf. beider Eltern oder bei Alleinerziehenden sowie weitere, soziale Beweggründe (z.B. besondere, familiäre Belastungen) sind bei der Platzvergabe zu prüfen und haben mit in die Entscheidung einzufließen.
Bei Kindern mit besonderem Förderbedarf ist eine Einzelfallentscheidung in Rücksprache mit dem Landesjugendamt und den Gruppenleitungen erforderlich. Dabei ist sicherzustellen, ob eine angemessene Betreuung zum Wohle des Kindes gewährleistet werden kann. Ggf. ist die Aufnahme in die Nachmittagsbetreuung nur in Begleitung einer Assistenz möglich.
Über die endgültige Platzzusage entscheidet der Vorstand des Trägervereins in Zusammenwirkung mit den Gruppenleitungen. Die Zusagen werden schriftlich den Eltern durch den Vorstand übermittelt.

Die Vergabe von Plätzen unterliegt einem Punktesystem, welches hier erläutert ist.

Wie lange gilt die Anmeldung?

Die Anmeldungen der Kinder gelten jeweils für ein Schuljahr.

Wie viele Plätze und welche Betreuungszeiten werden angeboten?

Durch den stetig ansteigenden Betreuungsbedarf in den vergangenen Jahren wurde neben der ersten, ursprünglich namensgebenden Betreuungsgruppe „Bärenstark“ zum Schuljahr 2021/2022 eine zweite Gruppe mit dem Namen „Zauberwald“ etabliert.
Mit der Betreuungsgruppe „Pusteblume“ bieten wir nun weiteren 20 Kindern eine Schulrandbetreuung bis 14:00 Uhr an.

Der Förderverein der Schule bietet bis zu 40 Plätze für die Schulrandbetreuung bis max. 15:30 Uhr an und mit der Erweiterung ab SJ 2023/2024 weitere 20 Plätze bis 14:00 Uhr. Im Anschluss an die schulische Betreuung im Rahmen der verlässlichen Grundschule werden die Kinder je nach Bedarf bis 14:00, 15:00 oder 15:30 Uhr auf dem Gelände der Schule betreut. Inkludiert ist hier das gemeinsame Mittagessen.

KEINE Betreuung findet
in den Schulferien
bei durch den Landkreis Osterholz angeordnetem Schulausfall (wg. Glatteis, Sturm, etc.) statt


An Tagen mit Schul- und Sonderveranstaltungen (Theaterausflug etc.) sowie bei „Hitzefrei“ findet eine reguläre Betreuung durch Bärenstark statt.
An Tagen der Zeugnisausgabe wird eine Notbetreuung angeboten, deren Bedarf zuvor abgefragt wird.

Ist ein Wechsel der Betreuungszeit innerhalb des Schuljahres möglich?

Ein Wechsel der Betreuungszeit innerhalb des Schuljahres ist grundsätzlich möglich, bedarf aber der Zustimmung der Gruppenleitung und des Vorstands des Fördervereins.

Bekommt mein Kind bei Bärenstark ein Mittagessen?

Sollte das Kind einmal nicht am Mittagessen teilnehmen, ist eine Absage bis 7:30 Uhr bei der Gruppenleitung erforderlich. Ansonsten kann eine rechtzeitige Stornierung beim Lieferanten nicht vorgenommen werden und der Essenbeitrag wird mit abgebucht.

Was kostet die Betreuung?

Es wird ein Entgelt erhoben. Dieses richtet sich nach der in Anspruch genommenen pauschalen Betreuungszeit und ist für die Eltern transparent im Merkblatt zur Anmeldung dokumentiert.
Die Kosten für das Mittagessen werden separat in Rechnung gestellt. Eine Inanspruchnahme der Betreuung ohne Teilnahme am Mittagessen kann nicht erfolgen, abgesehen von Einzelfall-Regelungen im Härtefall.

Das Betreuungsentgelt wird per Lastschriftverfahren durch den Freundeskreis der Findorffschule eingezogen. Etwaige Sonderkosten durch bankseitige Ablehnung des Einzugs gehen zu Lasten des Zahlenden. Diese angefallenen Zusatzgebühren werden zusätzlich eingezogen.
Die Gebühren betragen

bei täglicher Betreuung bis 14.00 Uhr 80,00 EUR / Monat
bei täglicher Betreuung bis 15.00 Uhr 100,00 EUR / Monat,
bei täglicher Betreuung bis 15.30 Uhr 110,00 EUR / Monat.


Der Pauschalbetrag wird auch für den unterrichtsfreien Monat in den an das Schuljahr anschließenden Sommerferien erhoben. Die Kosten für das Mittagessen betragen pauschal 65,00 € pro Monat. Bei Anmeldung mehrerer Kinder einer Familie wird ab dem 2. Kind eine Ermäßigung von 50% auf die Betreuungskosten gewährt.
Bei Nichtzahlung der Betreuungspauschale oder der Kosten für das Mittagessen verfällt der Betreuungsplatz mit Wirkung zum jeweils nächsten Monatsende.

Wie kann ich mein Kind anmelden?