Schul ABC

Von A bis Z alles was wichtig ist!

 

A

An- bzw. Abmeldung Ihres Kindes

Sie haben Ihr Kind an unserer Schule angemeldet, weil wir die für Ihren Wohnort zuständige Grundschule sind.

Am Ende der Grundschulzeit wechselt Ihr Kind an eine der weiterführenden Schulen in Osterholz-Scharmbeck. Eine Abmeldung ist in diesem Fall nicht erforderlich.

Sollten Sie allerdings vor Ende der Grundschulzeit aus unserem Wohnort wegziehen, melden Sie Ihr Kind bitte rechtzeitig persönlich in unserem Büro ab. Nennen Sie uns dabei bitte auch Ihre neue Adresse sowie den Namen und die Adresse der neuen Schule, damit wir die Unterlagen weiterleiten können.

Antolin

Antolin ist ein Online-Portal zur Leseförderung von Klasse 1 bis 10. Es bietet Quizfragen zu Kinder- und Jugendbüchern, die die Schüler/innen online beantworten können. Antolin fördert die Schüler/innen auf ihrem Weg zum eigenständigen Lesen und in der Entwicklung der eigenen Leseidentität und verbindet das Lernen in der Schule mit dem Lesen am Nachmittag. Die Kinder bekommen in der Schule eigene Zugangsdaten, die sie sicher aufbewahren müssen!

(www.antolin.de)

Aufsicht

Die Aufsichtspflicht besteht im Schulgebäude, auf dem Schulgelände, während der Pausen, im Unterricht sowie bei sonstigen Schulveranstaltungen innerhalb und außerhalb der Schule, auch an der Bushaltestelle. Die Aufsichtspflicht der Schule beginnt mit dem Betreten und endet mit dem Verlassen des Schulgeländes.
Während der Pausen auf dem Schulhof führt eine Lehrerin die Pausenaufsicht. Sie ist die Ansprechpartnerin bei Konflikten, die von den Kindern nicht selbstständig gelöst werden können.
Aber: Nicht jeder Konflikt erfordert das Eingreifen der Aufsichtsperson und keine Lehrerin kann überall sein und alles sehen!

 

B

Beratungslehrerin

Die Grundschule Heilshorn hat seit dem Schuljahr 2015/16 eine Beratungslehrerin an der Schule.

Die Aufgaben der Beratungslehrerin umfassen die Beratung durch die Klassenlehrerin, durch die Schulleitung und die schulinterne Beratung. Die Arbeit der Beratungslehrerin ist eingebunden in ein komplexes schulisches System von Zuständigkeiten und Verantwortungen und anderer beteiligter Personen. Die Beratung ist als Orientierungshilfe zu verstehen. Die Arbeitsschwerpunkte liegen in der Einzelfallhilfe, systemischen Hilfe, Beratung von Eltern, Beratung von Lehrkräften, Zusammenarbeit mit außerschulischen Institutionen und den Aufbau und Begleitung eines Schülerrats.

Beschwerden

Das Anliegen der Mitarbeiter/innen der Grundschule Heilshorn ist es, eine Atmosphäre des Vertrauens und des Wohlbefindens für alle zu schaffen. Dennoch lassen sich Beschwerden im täglichen Schulleben nicht immer vermeiden. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Beschwerde immer zuerst an die betroffene Person. Erst wenn eine Klärung auf dieser Ebene nicht möglich ist, werden weitere Personen hinzugezogen. Alle Beschwerden werden ernst genommen und mit Sorgfalt bearbeitet. Alle Beteiligten achten auf angemessene Umgangsformen. Beschwerden können mündlich, in Briefform oder per E-Mail vorgebracht werden.

Auseinandersetzungen zwischen „Tür und Angel“ sind wenig konstruktiv und sollten vermieden werden. Stattdessen sollte ein zeitnaher Termin vereinbart werden, so dass sich alle Beteiligten auf das Gespräch vorbereiten können und für das Anhören und Bearbeiten der Beschwerde genügend Zeit eingeplant werden kann.

Betreuungsangebot

In den Jahrgangsstufen 1 und 2 werden Betreuungsgruppen eingerichtet. Sie können ihre Kinder zu Beginn eines Schulhalbjahres für das Betreuungsangebot (tägliche Betreuung von 12 bis 13 Uhr) anmelden. Die Teilnahme ist kostenlos und für das jeweilige Schulhalbjahr – 5 Tage in der Woche – verbindlich. In Ausnahmefällen (z.B. Fasching, Theaterbesuch) findet eine „Notdienstbetreuung“ statt, zu denen alle Eltern die Kinder schriftlich an- bzw. abmelden können. An Zeugnistagen ist nach der 3. Stunde schulfrei; es findet keine Betreuung statt.

Weitere Betreuungsangebote – siehe Hortbetreuung.

Beurlaubungen

In unvermeidbaren Fällen (dringender Arztbesuch, ein besonderes Familienfest) können Sie für Ihr Kind bei der Klassenlehrerin eine Beurlaubung vom Unterricht beantragen.
Beurlaubungen im Zusammenhang mit den Schulferien müssen bei der Schulleiterin schriftlich  beantragt und begründet werden. Eine Genehmigung kann nur dann erteilt werden, wenn die Ablehnung eine unzumutbare, persönliche Härte bedeuten würde. Der Urlaubsantrag kommt in die Schülerakte.

Brückenjahr

Das letzte Kindergartenjahr wird als Brückenjahr bezeichnet. Die meisten Schüler/innen unserer Schule haben vor der Einschulung die Kindertagesstätten in Heilshorn oder Garlstedt besucht. Mit beiden Einrichtungen besteht schon seit langem eine regelmäßige Zusammenarbeit. Spätestens zur Sprachstandsfeststellung haben wir auch die Kinder vor dem Schuleintritt kennen gelernt, die andere Kindergärten in Osterholz-Scharmbeck besuchen.

Der Übergang von der Kita in die Schule wird durch viele gemeinsame Aktivitäten leichter gemacht. Es finden Elternabende statt, die Kinder besuchen regelmäßig die Schule, lernen Arbeits- und Lernformen und natürlich die Schule selbst kennen. Inhaltlich liegt unser Schwerpunkt auf der Sprach- und Sprechentwicklung. Lehrerinnen und Erzieherinnen planen und arbeiten gemeinsam.

Bücherei

Unsere Schülerbücherei ist zweimal wöchentlich in der 1. großen Pause für alle Schülerinnen und Schüler geöffnet. Kinder, die Lust am Lesen und an Büchern haben, können dort schmökern und sich Bücher ausleihen. Die Bücher dürfen mit nach Hause genommen werden, müssen aber sorgfältig behandelt werden. Kinder aus dem 4. Schuljahr helfen bei der Ausleihe.

Buskinder

Wohnt ein Kind unserer Schule mehr als zwei Kilometer von der Schule entfernt, hat es Anspruch auf eine kostenlose Beförderung mit dem Schulbus. Eine Buskarte können Sie über die Schule beim Landkreis Osterholz beantragen. Bei Verlust dieser Karte muss eine Bearbeitungsgebühr von 10 € gezahlt werden.

 

C

Computer

In allen Klassenräumen, stehen Computer zur Verfügung, die die Schülerinnen und Schüler im Unterricht nutzen können. Sie lernen u.a. mit einem Schreibprogramm umzugehen, Dateien abzuspeichern, Informationen aus dem Internet zu beschaffen und verschiedene Lernprogramme zu nutzen.

 

E

Eigenverantwortliche Schule

Wie alle allgemeinbildenden Schulen ist auch die Grundschule Heilshorn seit Beginn des Schuljahres 2007/08 eigenverantwortlich in Planung, Durchführung und Auswertung des Unterrichts, in der Erziehung sowie in der Qualitätsentwicklung auf der Grundlage des Orientierungsrahmens.

Unsere Schule hat ein Schulprogramm, in dem wir in Grundsätzen festgelegt haben, wie wir den Bildungsauftrag erfüllen. Das Schulprogramm gibt darüber Auskunft, welches Leitbild und welche Entwicklungsziele unsere pädagogische Arbeit und die sonstigen Tätigkeiten bestimmen. Wir arbeiten nach schuleigenen Arbeitsplänen auf der Grundlage der Kerncurricula. Wir überprüfen und bewerten regelmäßig den Erfolg unserer Arbeit, planen Verbesserungsmaßnahmen und führen diese nach einer festgelegten Reihenfolge durch.

Elternmitarbeit

Als Erziehungsberechtigte können Sie auf vielfältige Weise unsere Schule mitgestalten:

Werden Sie „Lesemutter“ oder „Lesevater“, kommen Sie in unseren Unterricht und lernen Sie unsere Unterrichtsmethoden kennen. Bringen Sie Ihre Kenntnisse und Qualifikationen in die Schule und bereichern Sie damit unser Schulleben!

Werden Sie Mitglied in unserem Schulverein Grundschule Heilshorn e.V.. Der Schulverein unterstützt uns bei unseren Unterrichtsvorhaben nicht nur finanziell, sondern auch bei der Organisation und Durchführung von besonderen Veranstaltungen und Festen, sowie bei der Gestaltung und Ausstattung unserer Schule.

Elternsprechtage

Zweimal im Jahr finden an unserer Schule Elternsprechtage statt: Im Herbst und im Frühjahr. Zu diesen Sprechtagen werden Sie schriftlich eingeladen. Selbstverständlich stehen wir Lehrerinnen Ihnen aber auch sonst jederzeit nach telefonischer oder persönlicher Terminabsprache zu einem Gespräch zur Verfügung.

Elternvertretung

Der Klassenelternrat einer Klasse wählt eine Vorsitzende bzw. einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter bzw. eine Stellvertreterin und zwei Vertreter/innen für die Klassenkonferenz.

Die Vorsitzenden der Klassenelternschaften bilden zusammen den Schulelternrat, der wiederum den Vorstand des Schulelternrats, vier Vertreter/innen für die Gesamtkonferenz und eine Vertreterin bzw. einen Vertreter für den Stadtelternrat wählt. Der Schulelternrat wählt auch die vier Elternvertreter/innen für den Schulvorstand. Für die Mitgliedschaft in diesem Gremium können sich alle Eltern bewerben.

Die Elternvertretungen werden für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Sie haben in allen Gremien Stimmrecht mit Ausnahme in Zeugniskonferenzen.

Englischunterricht

Ab Klasse 3 lernen die Kinder in 2 Stunden pro Woche Englisch.

Das Erlernen einer Fremdsprache soll insbesondere in der frühen Lernphase mit allen Sinnen geschehen, den Kindern Spaß machen und ihr Hörverstehen und Sprechen entwickeln.

Im 3. Schuljahr wird die Teilnahme im Zeugnis bestätigt, im 4. Schuljahr gibt es eine Zeugnisnote.

 

F

Ferientermine

Die aktuellen Ferientermine teilen wir Ihnen zu Beginn eines Schuljahres schriftlich mit. Bitte beachten Sie bei Ihrer Urlaubsplanung, dass vor und nach den Ferien eine Beurlaubung nur ausnahmsweise in den Fällen erteilt werden darf, in denen die Versagung eine persönliche Härte bedeuten würde.

Feste

Das Feiern von Festen ist fester Bestandteil unseres Schullebens.

Jährlich wiederkehrende Feste sind die Weihnachtsfeier am letzten Tag vor den Weihnachtsferien, das Faschingsfest am Freitag vor Rosenmontag und die Verabschiedung der 4. Klassen am letzten Schultag vor den Ferien.

Frühstück

Bitte denken Sie daran, Ihren Kindern ein gesundes Frühstück mitzugeben. Sie unterstützen damit unsere Arbeit mit dem Gesundheitsförderungs-Programm Klasse 2000! Für das gemeinsame Frühstück nehmen wir uns jeden Tag von 9.50 Uhr bis 10.10 Uhr Zeit.

Fundsachen

Unsere Fundkiste steht in der Pausenhalle und ist immer gut gefüllt mit Winter-, Sommer-, Regenjacken, T-Shirts, Handschuhen, Schals, usw. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind immer mit allen Kleidungsstücken wieder nach Hause kommt, die es morgens mit in die Schule gebracht hat! Zur Sicherheit beschriften Sie bitte die Kleidungsstücke mit dem Namen Ihres Kindes! Nicht abgeholte Kleidungsstücke gehen an das Rote Kreuz.

 

G

Gesamtkonferenz

Die Gesamtkonferenz entscheidet über alle pädagogischen Angelegenheiten der Schule. Stimmberechtigte Mitglieder sind alle Kolleginnen der Schule, eine Vertreterin der Pädagogischen Mitarbeiterinnen und vier vom Schulelternrat gewählte Elternvertreter/innen.

Gesundheitsförderung

Im Rahmen der Gesundheitserziehung und Suchtprävention nehmen alle Klassen während ihrer Grundschulzeit an dem Programm „Klasse 2000“ teil. Da das Programm nicht kostenfrei ist, freuen sich die Klassen, wenn sich ein Sponsor findet, der die Kosten für eine Teilpatenschaft von 120,- € im Jahr übernimmt. Der andere Teil der Patenschaft übernimmt seit einigen Jahren der Lions Club OHZ.

Gewaltprävention

Die Stärkung des „sozialen Miteinander“ ist eine Aufgabe, die täglich fester Bestandteil unserer Arbeit in der Schule ist.

Darüber hinaus arbeiten wir im 1. – 4. Schuljahr mit dem Programm „Klasse 2000“.

Zur Stärkung der Selbstbehauptung und Selbstverteidigung werden im zweiten Schuljahr der Projekttag „Trau dich“ und im vierten Schuljahr das Projekt „Wendo“ angeboten.

 

H

Handyverbot

Unsere Kinder dürfen weder Handys noch andere elektronischen Geräte mit in die Schule bringen. Sollten wir ein solches Gerät entdecken, werden wir es an uns nehmen und erst den Erziehungsberechtigten persönlich wieder aushändigen.

Hausaufgaben

Hausaufgaben erwachsen aus dem Unterricht und sind in ihn eingebunden. Sie sind so konzipiert, dass sie von den Schülern selbstständig erledigt werden können. Um dies zu gewährleisten, nehmen wir uns im Unterricht ausreichend Zeit, um sie vorzubereiten und zu besprechen. Ebenso werden die angefertigten Hausaufgaben im Unterricht angemessen gewürdigt, um auf diese Weise die Motivation der Schüler und Schülerinnen zu fördern. Die Hausaufgaben werden nicht mit Noten bewertet. Lt. Erlass soll eine Zeit von 30 Minuten pro Tag dafür nicht überschritten werden.

Fachlehrer/innen sprechen sich über den Umfang der Hausaufgaben ab, um den Zeitrahmen einzuhalten.

Hospitation im Unterricht

Alle Eltern sind herzlich eingeladen, unsere Schule aus eigenem „Erleben“ kennen zu lernen. Sprechen Sie die Klassenlehrerin Ihres Kindes an, und verabreden Sie mit ihr einen Termin, an dem Sie in der Schule hospitieren können! Nehmen Sie sich ausreichend Zeit, um im Anschluss an den Unterricht noch Fragen zu klären und Beobachtungen auszutauschen.

Hortbetreuung

Der Schulverein der Grundschule Heilshorn e.V. bietet für seine Mitglieder nach der regulären Unterrichtszeit eine kostenpflichtige Betreuung von 13.00 bis 15.00 Uhr an. Zurzeit betragen die Kosten monatlich 100,00 Euro (plus Essensbetrag).
Der Hort wird von Frau Antje Schmidt geleitet. Zum weiteren Betreuungsteam gehören Frau Ahrens und Frau Niemann, unsere pädagogischen Mitarbeiterinnen.
Alle Kinder die zur Hortbetreuung angemeldet sind, nehmen am Mittagessen teil.
Eine Mitgliedschaft im Schulverein ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Betreuung. Genauere Bedingungen und Vertragsunterlagen erhalten Sie im Schulbüro unserer Schule oder über den Schulverein.

 

I

Inklusion

In den öffentlichen Schulen werden Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderungen gemeinsam erzogen und unterrichtet. Schülerinnen und Schüler, die wegen einer bestehenden oder drohenden Behinderung auf sonderpädagogische Unterstützung angewiesen sind, werden durch wirksame individuell angepasste Maßnahmen unterstützt; die Leistungsanforderungen können von denen der besuchten Schule abweichen. Ein Bedarf an sonderpädagogischen Unterstützung kann in den Förderschwerpunkten Lernen, emotionale und soziale Entwicklung, Sprache, geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Sehen und Hören festgestellt werden.
Für die sonderpädagogische Grundversorgung stehen uns pro Klassenverband in der Regel 2 Stunden einer sonderpädagogischen Lehrkraft zur Verfügung.

 

K

Känguru der Mathematik

Der Känguru-Wettbewerb wird zentral durch den Verein Mathematik-Wettbewerb Känguru e.V. (mit Sitz an der Humboldt-Universität zu Berlin) vorbereitet und ausgewertet.

Durchgeführt wird der Wettbewerb jedoch dezentral an den Schulen.

Die freiwillige Teilnahme am Wettbewerb ist für Schüler der Klassen 3 bis 13 aller Schularten möglich.

Jede Klassenstufe erhält altersgerechte Aufgaben, die am Kängurutag, traditionell am dritten Donnerstag im März, in 75 Minuten zu bearbeiten sind. Bei uns nehmen die Kinder des 3. und 4. Schuljahres an diesem Wettbewerb teil. Es wird ein Unkostenbeitrag von 2,00 € pro Teilnehmer/in erhoben.

(www.mathe-kaenguru.de)

Kirche

Die Kirche gehört zu den außerschulischen Lernorten, mit denen die Schule zusammenarbeitet. Dazu gehören regelmäßige Gottesdienste in der Werschenreger Kirche. Zu Schuljahresbeginn besuchen wir dort den Einschulungsgottesdienst, in der Weihnachtszeit den Nikolausgottesdienst und einen Gottesdienst zu Ostern.

Klassenfahrten

In der Regel führen wir mehrtägige Klassenfahrten am Ende des 3. bzw. zu Beginn des 4. Schuljahres durch. Sie lehnen sich thematisch an den Sachunterricht an (Erfahrungen in und mit der Natur), können aber auch an ein Projektthema gebunden sein.

Klassenkonferenzen

Mitglieder der Klassenkonferenz sind alle Lehrerinnen, die in einer Klasse unterrichten sowie die beiden vom Klassenelternrat gewählten Elternvertreter/innen. Mit Ausnahme bei der Abstimmung über Zeugnisse und Gutachten (Verwaltungsakte) sind die Eltern stimmberechtigt. In der Regel finden Klassenkonferenzen zweimal jährlich vor den Zeugnissen statt, um die Eintragungen im Arbeits- und Sozialverhalten und besondere Zeugnisbemerkungen abzustimmen. Sie werden aber auch einberufen, wenn Erziehungsprobleme oder andere, die Klasse betreffende Themen erörtert werden. Den Vorsitz hat die Klassenlehrerin.

Kooperationsverbund der Ortschaftsgrundschulen

Mit Beginn des Schuljahres 2012/2013 haben sich die Ortschaftsgrundschulen Heilshorn, Grundschule Sonnentau und Grundschule Scharmbeckstotel zu einem Schulverbund zusammengeschlossen.
Ziele dieser Kooperation sind Austausch, Anregung und Qualitätsentwicklung, gemeinsame Fachkonferenzen, Absprachen über Verfahren in der pädagogischen und organisatorischen Arbeit sowie bei Bedarf die Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen.

Krankmeldung

Im Falle einer Erkrankung Ihres Kindes rufen Sie uns bitte vor dem Unterricht bis 8.00 Uhr an, ggf. sprechen Sie bitte auf den Anrufbeantworter. Damit erübrigt sich auch eine schriftliche Entschuldigung. Wenn Ihr Kind während des Schulvormittags erkrankt, benachrichtigen wir Sie. Ihr Kind bleibt in der Schule, bis es abgeholt wird.

Fehlt Ihr Kind auffallend oft, kann ggf. ein ärztliches Attest angefordert werden.

 

L

Läuse

Läuse sind eine lästige Plage und für alle Beteiligten mit vielen Unannehmlichkeiten verbunden. Wenn sie wiederholt auftreten, werden wir oft gefragt, was in der Schule getan wird, um die Ausbreitung der Läuse zu verhindern.

Selbstverständlich begegnen wir dieser Plage genauso, wie es uns vom Gesundheitsamt empfohlen wird: Sowie wir von Eltern über einen Läusebefall unterrichtet werden, informieren wir Sie als Eltern, damit Sie Ihre Kinder sofort untersuchen können.

Bitte beobachten Sie auch in den folgenden zwei Wochen die Kopfhaut Ihres Kindes genau.

Am besten scheiteln Sie das Haar mit einem feinen Kamm und suchen unter guter Beleuchtung das Haar in der Nähe der Kopfhaut und auch den Kamm mit einer Lupe ab. Besonders gründlich sollten Sie die Stellen an der Schläfe, um die Ohren und im Nacken nachsehen. Läuse sind etwa 3mm lange, graue oder hellbraune Insekten. Bei der Untersuchung krabbeln die Läuse meist schnell davon. Sie können aber nicht springen oder fliegen. Die einzige Nahrung ist das Blut ihres Wirtes. Ohne dieses Blut sind sie innerhalb von 24 bis 50 Stunden verhungert. Läuseeier (Nissen) sind 1 mm große, dunkle Verdickungen in der Nähe der Kopfhaut. Sie haften fest am Haar und sind durch normales Kämmen nicht abzustreifen.

Aus den Eiern schlüpfen nach ca. 7 Tagen die Larven, die ihrerseits nach weiteren 7 bis 10 Tagen geschlechtsreif sind und selbst Eier legen. Nach dem Schlüpfen verbleibt eine leere Eihülle am Haar und erscheint dann weißlich. Aus den Nissen, die sich weiter als 1 cm von der Kopfhaut entfernt befinden, können keine Läuse mehr schlüpfen.

Das können Sie tun: (Vorbeugen ist leider nicht möglich!)

  • Bett- und Schlafwäsche sowie Kleidung bei 60°C waschen. Gegenstände, die nicht gewaschen werden können (z.B. Kuscheltiere), werden für 1 Woche im Plastiksack isoliert. Tiefkühlen auf 20°C für einen Tag oder Erhitzen im Trockner für 45 min. hilft ebenfalls.
  • Polstermöbel, Teppiche und Autositze werden gründlich gesaugt.
  • Fragen Sie in Ihrer Apotheke nach einem zugelassenen Arzneimittel gegen Läuse.

Auch in der Schule werden Teppichböden und Polstermöbel gründlich gesaugt.

Und da Läuse ohne Nahrung nur eine begrenzte Lebensdauer haben (s.o.), überleben sie ein Wochenende ohne Wirte nicht.

Lehrerfortbildung

Zu unserem Beruf als Lehrer/in gehört es, dass wir uns regelmäßig fortbilden. Dieser Aufgabe kommen wir regelmäßig nach. Die meisten Fortbildungen finden nachmittags oder am Wochenende statt, so dass der Unterricht davon nicht betroffen ist. Sollte eine Fortbildung während der Unterrichtszeit stattfinden, werden die Lehrkräfte durch eine unserer Pädagogischen Mitarbeiterinnen vertreten.

Die Fortbildungen sind thematisch an unsere schulischen Arbeitsschwerpunkte gebunden oder dienen der fachlichen Fortbildung der einzelnen Lehrkraft.

Laut Erlass darf jede Schule 2 ganztätige schulinterne Lehrerfortbildungen (SchiLf) im Schuljahr durchführen. An diesen Tagen wird den Kindern ein Tagesplan mit Aufgaben,  einen Tag vorher, ausgeteilt. Außerdem wird in der Schule eine NOTbetreuung von unserem pädagogischen Mitarbeiterinnen angeboten, zu der Sie ihr Kind vorher anmelden müssen.

Lehr- und Lernmittel

Die in unserer Schule eingeführten Schulbücher können Sie gegen eine Gebühr in der Schule ausleihen, sie bleiben aber Eigentum des Landes Niedersachsen und müssen pfleglich behandelt werden. Eintragungen dürfen nicht vorgenommen werden. Die Bücher müssen mit einem Umschlag versehen werden, um sie vor Verschmutzungen zu schützen. Bei Verlust oder Beschädigungen müssen Sie Schadenersatz leisten.

Das Ausleihverfahren ist freiwillig, selbstverständlich können Sie die Bücher auch im Buchhandel kaufen. Vor Beginn eines Schuljahres bekommen Sie von uns neben der Schulbuchliste auch eine Materialliste für die im kommenden Schuljahr benötigten Verbrauchsmaterialien wie Stifte, Hefte usw.

Leseeltern

Im 1. Schuljahr sind Sie als Leseeltern willkommene Helfer/innen in unserer Schule. Wenn Sie regelmäßig ein- oder zweimal in der Woche Zeit haben, können Sie unter Anleitung der Klassenlehrerinnen mit den Leseanfängerinnen und Leseanfängern das Lesen üben und gleichzeitig unsere Unterrichtsformen und Unterrichtsmethoden kennen lernen.

 

M

Montagmorgenkreis

Wir beginnen jede Woche mit einem Montagmorgenkreis in unserer Pausenhalle. Die Gestaltung übernimmt jede Klasse im Wechsel. Arbeitsergebnisse der vergangenen Zeit werden den anderen Kindern vorgestellt. Das kann ein kleines Theaterstück, ein Lied, ein Gedicht oder etwas anderes aus dem Unterricht sein. Gibt es gemeinsame Planungen, interessante Ereignisse oder auch Probleme, die unser Schulleben betreffen, können sie hier besprochen werden.

Im Rahmen der Musikalischen Grundschule lernen und singen alle gemeinsam neue Lieder.

Musikalische Grundschule

Seit dem Schuljahr 2012/2013 ist die Grundschule Heilshorn eine „Musikalische Grundschule“. Die Musikalische Grundschule Niedersachsen ist ein Kooperationsprojekt des Niedersächsischen Kultusministeriums und der Bertelsmannstiftung. Jede teilnehmende Schule entwickelt ein musikalisches Profil. Ziel ist es, dass Schülerinnen und Schüler mehr Musik in mehr Fächern, von mehr Lehrkräften, zu mehr Gelegenheiten erleben.

 

O

Orientierungsrahmen Schulqualität

Mit dem “Orientierungsrahmen Schulqualität in Niedersachsen” stellt das Land Niedersachsen vor, wie die Schulen Bedingungen für gutes Lernen erfüllen können. Der Orientierungsrahmen ist für die praktische Arbeit in den Schulen gedacht und bietet Hilfen für die Entwicklung eines gemeinsamen Qualitätsverständnisses. Er sorgt für begriffliche Klarheit, unterstützt den schulinternen Konsens und die Schulprogrammentwicklung bzw. -fortschreibung.

 

P

Parkplatz

Wenn Sie Ihr Kind mit dem Auto bringen oder abholen möchten, benutzen Sie bitte den Parkplatz bei der Sporthalle. Ihr Kind kann den Weg von oder bis zur Schule gefahrlos zu Fuß zurücklegen. Sie helfen damit, die Straße „Am Sportplatz“ von Autos freizuhalten und den Fußgängerkindern einen gefahrlosen Schulweg zu ermöglichen. Bitte beachten Sie: Auf der Straßenseite von Kindergarten und der Schule besteht absolutes Haltverbot!

Postmappe

In der gelben Postmappe werden Nachrichten zwischen Eltern und Schule übermittelt. Die Kinder sind die Postboten und leiten die Post weiter. Bitte sehen Sie regelmäßig nach, ob sich Post für Sie in der Mappe befindet und entfernen Sie erledigte Briefe aus der Mappe.

 

R

Radfahrtraining

Am Ende des dritten und vierten Schuljahres wird das Thema „Fahrrad“ in Theorie und Praxis ausführlich behandelt. Wir werden dabei von der Verkehrswacht und von der Polizei unterstützt. Die Kinder durchfahren einen Geschicklichkeitsparcours, die Fahrräder werden kontrolliert und Plaketten an verkehrssichere Fahrräder verteilt. An den Praxistagen kommen die Kinder in Begleitung eines Erwachsenen ausnahmsweise mit dem Fahrrad zur Schule. Für die Garlstedter hat sich eine Fahrgemeinschaft bewährt, die die Schüler und Eltern untereinander organisieren. Es besteht absolute Helmpflicht!

Regenpausen

In der Regenpause bleiben die Kinder in der Klasse und beschäftigen sich unter der Aufsicht einer Lehrerin. Freunde aus anderen Klassen können besucht werden. Die Kinder aus den ersten Klassen dürfen auch die Pausenhalle zum Spielen nutzen. (Siehe Schulordnung!)

Bei weniger starkem Regen dürfen die Kinder auch auf den Schulhof, wenn sie entsprechende Regenkleidung anhaben.

 

S

Schulelternrat

Die Vorsitzenden der Klassenelternschaften bilden zusammen den Schulelternrat, der wiederum den Vorstand des Schulelternrats, vier Vertreter/innen für die Gesamtkonferenz und eine Vertreterin bzw. einen Vertreter für den Stadtelternrat wählt. Der Schulelternrat wählt auch die vier Elternvertreter/innen für den Schulvorstand. Für die Mitgliedschaft in diesem Gremium können sich alle Eltern bewerben.

 Schulordnung

Weil ich Mitglied dieser Schulgemeinschaft bin, halte ich mich an Regeln,

die ein friedliches Zusammenleben, Spielen und Arbeiten ermöglichen.

  1. Ich gehe rücksichtsvoll mit allen eigenen und fremden Dingen um!
  2. Ich verletze niemanden, auch nicht mit Worten!
  3. Ich gehe ruhig und langsam durch die Schule und tobe nur draußen!
  4. Ich bleibe in den Pausen auf dem Schulgelände und halte mich an die Pausenregeln!
  5. Ich folge den Anweisungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an dieser Schule.
  6. Ich achte darauf, dass meine Schuhe sauber sind, wenn ich die Schule betrete.
  7. Vor dem Unterrichtsbeginn gehe ich pünktlich in meinen Klassenraum. Bevor ich meine Klasse betrete, ziehe ich meine Hausschuhe an und hänge meine Jacke an den Haken. Bis zum Unterrichtsbeginn beschäftige ich mich in meiner Klasse.
  8. In den Pausen verhalte ich mich so, dass ich andere nicht beim Spielen störe.
    Ich betrete die Schule nur, um zur Toilette zu gehen. Ausgeliehene Spielgeräte bringe ich ins Gerätehaus zurück. Mit dem Klingeln gehe ich in meinen Klassenraum und frühstücke in Ruhe an meinem Platz.
  9. In der Regenpause bleibe ich in meiner Klasse und beschäftige mich. Freunde aus anderen Klassen kann ich besuchen. Die Kinder aus den ersten Klassen dürfen auch die Pausenhalle zum Spielen nutzen.
  10. Ist der Unterricht zu Ende, sorge ich rund um meinen Platz für Sauberkeit. Ich stelle meine Hauschuhe auf das Schuhbänkchen.

Wenn ich mit dem Schulbus fahre, steige ich ohne zu drängeln ein, suche einen freien Platz und bleibe dort sitzen, bis ich wieder aussteige.

 

Schulprogramm

Unsere Schule hat ein schriftlich formuliertes Schulprogramm mit einem Leitbild. Mit dem Schulprogramm setzen wir mittel- bis langfristige Arbeitsschwerpunkte für die Qualitätsentwicklung unserer Schule.

Schulverein Grundschule Heilshorn e.V.

Der Verein wurde im Jahr 1995 gegründet und verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke. Er fördert die Erziehung und Bildung der Schüler und Schülerinnen der Grundschule Heilshorn. Der Jahresbeitrag beträgt 12,00 €.

Das größte Projekt der vergangenen Jahre war sicherlich die Neugestaltung des Schulhofes. Neben vielen Stunden gemeinsamen Arbeitens hat uns dieses Projekt auch viele Stunden gemeinsamen Feierns und die Freude über den erfolgreichen Abschluss gebracht.

Im Jahr 2011 hat der Schulverein eine Hortbereuung bis 15 Uhr, incl. Mittagessen eingerichtet (siehe Hortbetreuung).

Zum Ende eines Schuljahres gibt der Schulverein ein Jahrbuch heraus, in dem jede Klasse mit Fotos und kleinen Geschichten vorgestellt wird.

Natürlich können wir noch viele aktive Mitglieder in unserer Runde gebrauchen, aber uns sind auch die Mitglieder willkommen, die uns nur durch ihren Mitgliedsbeitrag unterstützen möchten. Füllen Sie einfach einen Anmeldebogen aus und stecken Sie ihn in den Briefkasten im Eingang der Schule! Selbstverständlich freuen wir uns auch über Spenden in jeder Höhe!

(Konto bei der Volksbank OHZ, IBAN: DE 67 29162394 0071565 400)

Schulvorstand

Der Schulvorstand besteht aus acht Personen: vier Mitgliedern des Kollegiums und vier Vertreterinnen / Vertretern der Eltern. Den Vorsitz hat die Schulleiterin bzw. der Schulleiter. Die Vertreter/innen der Lehrkräfte werden durch Lehrkräfte in der Gesamtkonferenz gewählt. Die Schulleiterin/der Schulleiter ist als Mitglied gesetzt. In den Schulvorstand wählbar sind alle Erziehungsberechtigten, die ein Kind an der Schule haben.

Sie werden durch den Schulelternrat für zwei Jahre gewählt. Unter anderem entscheidet der Schulvorstand über den Plan für die Verwendung der Haushaltsmittel, die Entlastung der Schulleiterin, die Ausgestaltung der Stundentafel, Grundsätze für die Tätigkeit der pädagogischen Mitarbeiterinnen, Grundsätze für die Durchführung von Projektwochen, Grundsätze für die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule (Selbstevaluation) und er erarbeitet Vorschläge für das Schulprogramm und die Schulordnung.

Schulweg

Der kürzeste und schnellste Schulweg ist nicht immer auch der sicherste! Üben Sie mit Ihrem Schulanfängerkind den Schulweg schon frühzeitig ein. Sehen Sie sich die Gefahrenpunkte genau an. Tauschen Sie die Rollen: Lassen Sie sich von Ihrem Kind führen. Verkürzen Sie nach und nach die Strecke, die Sie Ihr Kind begleiten.

Kinder im Grundschulalter sind noch keine gleichberechtigten Teilnehmer/innen im Straßenverkehr. Deshalb haben Schulelternrat und Gesamtkonferenz der –schule beschlossen, dass sie nicht ohne Begleitung Erwachsener mit dem Fahrrad zur Schule kommen dürfen. Das gilt selbstverständlich auch für alle anderen fahrbaren „Untersetzer“ wie Inliner, Waveboards u.ä..

Auf dem Schulweg sind Ihre Kinder über die Schule versichert.

Schwimmen

Im ersten Halbjahr des dritten und vierten Schuljahres wird an unserer Schule Schwimmunterricht erteilt. Mit dem Bus fährt eine Schwimmlehrerin mit den Schülerinnen und Schülern in das Allwetterbad in Osterholz-Scharmbeck. Unser Ziel ist es, dass alle Kinder am Ende der Grundschulzeit mindestens das Schwimmabzeichen in Bronze erworben haben.

Es ist immer eine große Hilfe, wenn uns Eltern begleiten und bei der Aufsicht unterstützen.

 

T

T-Shirts

Die wunderschönen blauen T-Shirts mit dem gelben Bild unserer Schule können bei uns für
7,50 € erworben werden und sind in den Kinder-Größen S, M und L, und Erwachsenen-Größe L erhältlich.

 

U

Übergang zu den weiterführenden Schulen

Nach der Grundschulzeit wechselt Ihr Kind auf eine der weiterführenden Schulen in Osterholz-Scharmbeck. Auf dem ersten Elternabend im 4.Schuljahr werden Ihnen die möglichen Schulen genannt. Ende des 1. Halbjahres des 4. Schuljahres und im Frühjahr danach finden zwei freiwillige Beratungsgespräche zum Übergang statt, zu denen Ihr Kind ebenfalls willkommen ist. Es wird darüber ein Protokoll geführt. Alle Termine der weiterführenden Schulen über Informationsabende, „Tage der offenen Tür“, Anmeldetermine usw, werden Ihnen schriftlich über die Grundschule mitgeteilt. Sie können sich natürlich auch direkt über die entsprechenden Internetseiten informieren.

Unterrichtsausfall bei extremen Wetterverhältnissen

Die Entscheidung, ob Unterricht stattfindet oder nicht, trifft der Landkreis Osterholz in der Regel erst am frühen Morgen des jeweiligen Schultages. Genaue Informationen werden über Rundfunksender zusammen mit den Verkehrshinweisen und über das Internet bekannt gegeben

Grundsätzlich gilt, dass Eltern, die eine unzumutbare Gefährdung ihrer Kinder auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, ihre Kinder auch dann zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen können, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet worden ist.

Unterrichtszeiten

Die Kinder der 1. Klasse haben 20 Wochenstunden Unterricht, die Kinder des 2. Schuljahres haben im 1. Halbjahr 21 und im 2. Halbjahr 23 Unterrichtsstunden. Im 3. und 4. Schuljahr sind es 26 Stunden pro Woche. Zwei Schulstunden sind zu einem 90minütigen Unterrichtsblock zusammengefügt. Unser Schulvormittag ist so strukturiert:

1 Unterrichtsblock: 08.00 Uhr – 09.30 Uhr

1 Pause: 09.30 Uhr – 09.50 Uhr, Frühstück bis 10.00 Uhr

2 Unterrichtsblock: 10.00 Uhr – 11.30 Uhr

2 Pause: 11.30 Uhr – 11.55 Uhr

3 Unterrichtsblock: 11.55 Uhr – 12.55 Uhr

 

V

Verkehrshelfer

Ehrenamtliche Eltern stehen 2x täglich (7.35-7.55 Uhr und 12.55-13.15 Uhr) an der Ampel in Heilshorn, um die Kinder sicher über die L135 zu begleiten. Sie werden unterstützt von der Verkehrswacht und hoffen auch auf Ihre Mitarbeit!

Vertretungsunterricht

Ist eine Lehrkraft kurzfristig erkrankt, bei einer Fortbildung oder aus einem anderen Grund nicht anwesend, wird sie durch eine Pädagogische Mitarbeiterin vertreten.

Die Pädagogischen Mitarbeiterinnen erteilen keinen Unterricht, können aber die Schülerinnen und Schüler bei der Erledigung von Aufgaben beaufsichtigen bzw. betreuen. Die Verantwortung für die Unterrichtsinhalte bleibt bei der Fachlehrerin.

Bei einem absehbar längerfristigen Ausfall einer Lehrkraft (länger als vier Wochen) wird ein Vertretungsplan für alle Klassen erstellt und eine „Feuerwehrlehrkraft“ bei der Landesschulbehörde beantragt.

 

 

W

Weihnachten

In der Vorweihnachtszeit besuchen wir mit der ganzen Schule das Theater in Bremen oder Bremerhaven; um uns ein Weihnachtsmärchen anzusehen. Eintritt und Busfahrt kosten ca. 15,00-20,00 €.

Am letzten Schultag feiern wir in der Schule gemeinsam Weihnachten. Nach der 4. Stunde
(11.30 Uhr) ist Unterrichtsschluss. Für „Notfälle“ steht bis 13.00 Uhr eine Betreuung bereit.

 

Z

Zeugnisse

Zeugnisse gibt es für alle Kinder am Ende eines Schuljahres und für die Klassen 2 bis 4 auch nach dem 1. Schulhalbjahr. Das Zeugnis am Ende des 2. Halbjahres umfasst immer das gesamte Schuljahr. In den Klassen 1 und 2 bekommen die Kinder „Berichtszeugnisse“, in den Jahrgängen 3 und 4 bekommen sie Noten.

Zeugnisse geben einen Überblick über den Lernstand und die Leistungsentwicklung einer Schülerin bzw. eines Schülers. Sie enthalten Noten oder Berichte zu den einzelnen Unterrichtsfächern. Hinzu kommen auch Beurteilungen des Arbeits- und des Sozialverhaltens oder sonstige Bemerkungen. Je nach Unterrichtsfach und Jahrgang werden die einzelnen Bewertungen für schriftliche, mündliche oder sonstige fachspezifische Leistungen in unterschiedlichen Gewichtungen zu einer Gesamtnote pädagogisch zusammengefasst. Die einzelnen Gewichtungen werden von der Konferenz einer jeden Schule festgelegt. Zur Verdeutlichung sei darauf hingewiesen, dass nach diesen Anteilen keine einfache Berechnung erfolgt, sondern dass vielmehr unter Berücksichtigung aller individuellen Umstände eine umfassende Gesamtnote von der Fachlehrkraft festgesetzt wird.

(Runderlass des MK vom 24.05.04)

 

Zeugnisausgabe

 

Halbjahreszeugnisse:

Ausgabe Ende im Januar (keine Zeugnisse für die 1. Klasse.)

Nach der 3. Stunde ist für alle unterrichtsfrei. Es findet keine Betreuung im Rahmen der verlässlichen Grundschule statt!

An den 2 folgenden Wochentagen sind Halbjahresferien.

Jahreszeugnisse:

Ausgabe am letzten Schultag vor den Sommerferien.

Nach der 3. Stunde ist für alle unterrichtsfrei und keine Betreuung!