Krankheit, Umzug und Beurlaubung

Sollte Ihr Kind erkrankt sein, teilen Sie dies bitte rechtzeitig vor Schulbeginn der Klassenlehrerin/Fachlehrerin und der Schule per E-Mail mit.

Beachten Sie unbedingt die meldepflichtigen Krankheiten (für die Sie ein Informationsblatt erhalten haben)!

Bitte informieren Sie das Schulbüro ggf. rechtzeitig über Änderungen der Telefonnummer (besonders wichtig Notfallnummer) oder wenn Sie einen Umzug planen.

Sollten Sie Ihr Kind aufgrund wichtiger persönlicher Ereignisse für einzelne Tage vom Unterricht befreien lassen wollen, so stellen Sie diesbezüglich bitte einen schriftlichen Antrag an die Schulleitung. Vor und nach den Ferien darf eine Beurlaubung laut Schulgesetz nur unter besonderen Umständen seitens der Schulleitung erteilt werden!