Kinder, die nach dem 30. September des Einschulungsjahres sechs Jahre alt werden, können unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig eingeschult werden – sie gelten als sogenannte „Kann-Kinder“.
Was bedeutet „Kann-Kind“?
Ein Kann-Kind ist ein Kind, das das erforderliche Alter für die reguläre Einschulung noch nicht erreicht hat, aber auf Antrag der Erziehungsberechtigten eingeschult werden kann, wenn es die nötige Schulreife besitzt.
Voraussetzungen für die vorzeitige Einschulung
Ob ein Kann-Kind eingeschult wird, entscheidet die Schulleitung nach sorgfältiger Prüfung. Dabei werden u. a. berücksichtigt:
- kognitive Entwicklung (z. B. Sprachverständnis, Zahlen- und Mengenverständnis)
- soziale und emotionale Reife (z. B. Selbstständigkeit, Gruppenfähigkeit)
- Konzentrationsfähigkeit und Ausdauer
- Motorische Fähigkeiten
In der Regel findet ein Gespräch mit den Eltern statt. Auch Rückmeldungen aus dem Kindergarten und das Ergebnis der Schuleingangsuntersuchung können in die Entscheidung einbezogen werden.
Es besteht kein Anspruch auf vorzeitige Einschulung. Die Entscheidung orientiert sich am Wohl des Kind, eine einmal ausgesprochene Aufnahme ist allerdings verbindlich.
Uns ist es wichtig, dass jedes Kind zu dem Zeitpunkt eingeschult wird, der seiner persönlichen Entwicklung am besten entspricht. Gerne beraten wir Sie individuell, wenn Sie überlegen, Ihr Kind als Kann-Kind anzumelden.