Beurlaubungen aus familiären Gründen außerhalb der regulären Ferien werden in der Regel auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten unter Berücksichtigung der Erlasslage erteilt.
Als Eltern müssen Sie in einem solchen Fall dafür sorgen, dass der versäumte Unterrichtsstoff nachgeholt wird.
Urlaubsreisen außerhalb der regulären Ferien können nicht genehmigt werden.