In Niedersachsen gibt es seit einer Gesetzesänderung 2018 eine Flexibilisierung des Einschulungstermins. Diese Regelung gibt Eltern mehr Entscheidungsspielraum, wann ihr Kind in die Schule kommt – ganz im Sinne einer individuellen und kindgerechten Entwicklung.
Wer kann flexibel entscheiden?
Eltern von Kindern, die zwischen dem 1. Juli und dem 30. September des Einschulungsjahres ihr sechstes Lebensjahr vollenden, können entscheiden, ob ihr Kind in diesem Jahr eingeschult wird oder erst ein Jahr später.
Was müssen Eltern tun?
Um die Einschulung zu verschieben, geben die erziehungsberechtigten bis spätestens 1. Mai des Einschulungsjahres eine schriftliche Erklärung (kann hier heruntergeladen werden) bei der zuständigen Grundschule ab. Eine Begründung ist in der Regel nicht erforderlich.
Ziel der Flexibilisierung
Diese Regelung soll den unterschiedlichen Entwicklungsständen von Kindern Rechnung tragen. Nicht jedes Kind ist zur gleichen Zeit bereit für die Schule – manche sind früher in ihrer Entwicklung, andere benötigen mehr Zeit, um sich emotional, sozial oder kognitiv zu festigen. Die flexiblere Lösung ermöglicht es Eltern, zusammen mit der Schule eine dem Kindeswohl entsprechende Entscheidung für den Schulstart zu treffen.
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