Elternvertretung

Zu Beginn des ersten und dritten Schuljahres werden die Eltervertreter:innen für die Klassen gewählt. Die gewählten Eltern laden zu den folgenden Elternabenden ein und gehören dem Schulelternrat an. Dieser wiederum entsendet seine Vertreter:innen in den Schulvorstand, die Gesamtkonferenz und die Fachkonferenzen, die die Belange der gesamten Schulgemeinschaft erörtern.