Elternvertretung

Zu Beginn des 1. und 3. Schuljahres werden die Elternvertreter für die Klasse gewählt. Die gewählten Vertreter laden zu den folgenden Elternabenden ein und gehören dem Schulelternrat an. Dieser wiederum entsendet seine Vertreter in den Schulvorstand, die Gesamtkonferenz und die Fachkonferenzen, die die Belange der gesamten Schulgemeinschaft erörtern.

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