Krankmeldungen

Sollte Ihr Kind wegen Krankheit nicht am Unterricht teilnehmen können, geben Sie bitte der Schule möglichst telefonisch (Anrufbeantworter ist geschaltet) bis 07:50 Uhr Bescheid. Die Fehltage werden im Zeugnis vermerkt – sowohl die entschuldigten als auch die unentschuldigten. Bei unentschuldigtem Fehlen verletzen Sie als Erziehungsberechtigte die Schulpflicht und müssen deshalb u. U. mit einem Bußgeldverfahren rechnen. Sollte Ihr Kind häufiger krank sein, behält sich die Schulleitung die Vorlage eines ärztlichen Attestes vor.