Im Rahmen der „Verlässlichen Grundschule“ können die Kinder außerhalb des Unterrichts an einer Betreuung teilnehmen, um sicherzustellen, dass sie 5 Zeitstunden (bei uns von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr) in der Schule verbleiben. Die Teilnahme an den Betreuungsstunden, die Randstunden sind, ist freiwillig. Wenn Sie Ihr Kind für die Betreuung in einem Schulhalbjahr anmelden, dann ist die regelmäßige Teilnahme verpflichtend. Dieses ist für die Kinder der Klassen 1 und 2 interessant. Die Klassen 3 und 4 haben ohnehin fünf Stunden Unterricht pro Tag.
Schlagwort: B
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Bewegungsförderung
Pausenspielzeug kann einerseits im „Bauwagen“, der auf dem Schulhof steht, ausgeliehen oder aber aus der in den Klassen vorhandenen „Spielkiste“ mitgenommen werden.
Regenpausen werden bei extrem schlechten Witterungsbedingungen eingeläutet. Die Kinder haben die Möglichkeit, in den Klassenräumen Brettspiele etc. zu spielen.
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Busfahrkarten
(ÖPNV – Öffentl. Personennahverkehr)
Die Fahrschüler der Grundschulen Braunschweigs erhalten von der Stadt eine Busfahrkarte für den Weg zur Schule, wenn eine entsprechende Entfernung von mindestens 2,0 km vorliegt. Der Jahresausweis bzw. der Antrag dazu wird zu Beginn durch die Grundschule ausgehändigt. Die Kinder des ersten Schuljahres, die entsprechend weit von der Schule entfernt wohnen, werden mit dem Taxi befördert. -
Beurlaubungen
Beurlaubungen aus familiären Gründen außerhalb der regulären Ferien werden in der Regel auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten unter Berücksichtigung der Erlasslage erteilt.
Als Eltern müssen Sie in einem solchen Fall dafür sorgen, dass der versäumte Unterrichtsstoff nachgeholt wird.
Urlaubsreisen außerhalb der regulären Ferien können nicht genehmigt werden.
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Bastelmaterial
Für Bastelmaterial, Kopien etc. sammeln wir pro Kind im Schuljahr, in Absprache mit dem Schulelternrat, einen vereinbarten Betrag ein. Hierzu erhalten Sie zu dem entsprechenden Zeitpunkt einen Informationsbrief.