Sie haben die Möglichkeit, die Schulbücher der dritten und vierten Klasse auszuleihen. Die Schulbücher können nur als Paket (nicht einzeln!) ausgeliehen werden.
Jedes Jahr entscheiden Sie erneut, ob Sie die Bücher entleihen oder selbst kaufen wollen. Mit der verbindlichen entgeltlichen Ausleihe und der fristgerechten Zahlung des Entgeltes kommt der Leihvertrag zustande.
Die nachfolgenden Bedingungen sind Bestandteil des Vertrages:
- Das Entgelt muss bis zu dem auf der Anmeldung angegebenen Termin entrichtet werden. Wer diese Frist nicht einhält, entscheidet sich damit, alle Lernmittel rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen.
- Die über das Ausleihverfahren angebotenen Lernmittel werden von der Schule an die Schüler:innen gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt.
- Nach Erhalt der Lernmittel sind diese auf Vorschäden zu überprüfen. Falls Vorschäden festgestellt werden, müssen diese unverzüglich der Schule mitgeteilt werden.
- Die Erziehungsberechtigten sind dafür verantwortlich, dass die ausgeliehenen Lernmittel pfleglich behandelt (mit Schutzumschlag versehen) und zu dem von der Schule festgesetzten Zeitpunkt in einem unbeschädigten Zustand zurückgegeben werden.
- Falls die Lernmittel beschädigt oder nicht fristgerecht zurückgegeben werden, sodass eine weitere Ausleihe nicht möglich ist, sind die Erziehungsberechtigten zum Ersatz des Schadens in Höhe des Zeitwertes der jeweiligen Lernmittel verpflichtet.
Sind Sie erziehungsberechtigt für mindestens drei schulpflichtige Kinder, zahlen Sie nur 80 % der Ausleihgebühr. Dies muss mit Schulbescheinigungen bis zum 1. Mai eines Jahres nachgewiesen werden.
Sollten Sie Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (Grundsicherung für Arbeitsuchende), dem Sozialgesetzbuch Achtes Buch (im Wesentlichen Heim- und Pflegekinder), dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (Sozialhilfe), dem Asylbewerberleistungsgesetz, § 6 a Bundeskindergeldgesetz (Kinderzuschlag) oder dem Wohngeldgesetz (nur in den Fällen, wenn durch Wohngeld die Hilfebedürftigkeit im Sinne des § 9 SGB II oder des § 19 Abs. 1 und 2 SGB XII vermieden oder beseitigt wird; s. § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 WoGG) beziehen, sind Sie von der Zahlung des Entgelts für die Ausleihe befreit. Dies muss durch Vorlage des Leistungsbescheides oder durch eine Bescheinigung des Leistungsträgers bis zum 1. Mai eines Jahres nachgewiesen werden.
Kontoverbindung für die Ausleihe:
Kontoinhaber: Grundschule Lindenberg
IBAN: DE59 2505 0000 0002 8132 93
Bank: Braunschweigische Landessparkasse
Verwendungszweck: Lernmittelausleihe, Vorname und Nachname Ihres Kindes, Klasse …
Nach Ablauf der Zahlungsfrist ist eine Teilnahme am Ausleihverfahren nicht mehr möglich. In diesem Fall entscheiden Sie sich, alle Lernmittel auf eigene Kosten zu beschaffen. Das Entgelt kann nicht in bar in der Schule abgegeben werden.