E – Elternvertreter
Jede Klasse wählt am ersten Elternabend des Schuljahres (Klasse 1 und Klasse 3) aus der Elternschaft eine/n Klassenelternvertreter/in und deren/dessen Stellvertreter/in. Die Klassenelternvertreter/innen sind Mitglieder des Schulelternrates.
Elternvertreter unterstützen die Zusammenarbeit von Elternhaus und Schule, nehmen an Konferenzen teil und gestalten nach ihren jeweiligen Möglichkeiten das Schulleben aktiv mit.
In den Schulvorstand werden 4 Erziehungsberechtigte gewählt. Interessante Informationen zur Mitarbeit der Erziehungsberechtigten in der Schule bietet der Landeselternrat auf seiner Website.