Wegweiser von A-Z

Aufsicht
Ab 7.50 Uhr, sowie während der Hofpausen, werden die Kinder auf dem Schulhof beaufsichtigt. Nach dem Unterricht ist eine Aufsicht an der Bushaltestelle.

Außerschulische Angebote
Die Gruppe „OsMoJug“ ist ein Angebot des Jugendamts und der Samtgemeinde und findet montags bis donnerstags von 13.15 – 15.30 Uhr statt.

Die Gruppe „Kraftwerk“ ist eine Maßnahme des Landkreises und der Samtgemeinde und findet an 10 Terminen dienstags von 13.45 – 16.00 Uhr statt.

Betreuung
… findet für die Klassen 1 und 2 montags bis freitags von 12.10 Uhr bis 13.10 Uhr statt. Zu Beginn jedes Schulhalbjahres können die Kinder verbindlich angemeldet werden.

Bringen und Abholen
Um die Sicherheit Ihrer Kinder nicht zu gefährden, ist es unerlässlich, beim Bringen und Abholen der Kinder nicht auf den Schulhof zu fahren. Ihre Kinder sollen möglichst ohne elterliche Begleitung in die Klasse gehen.

Bücherei
Ihre Kinder gehen wöchentlich in Begleitung ihrer Lehrerin / ihres Lehrers in die Bücherei und können dort kostenlos Bücher ausleihen.

Computerraum                                                                                                                                                      An der Grundschule Menslage gibt es einen Computerraum, der mit einem Klassensatz an Laptops ausgestattet ist. Der Computerraum wird regelmäßig in den einzelnen Fächern benutzt. Die Kinder dürfen hier nur unter Aufsicht eines Erwachsenen arbeiten. Das Essen und Trinken ist in diesem Raum nicht erlaubt.

Elternabende
… finden ein – bis zweimal im Schuljahr statt. In den Jahrgängen eins und drei werden jeweils Elternvertreter/innen  gewählt. Auf der Tagesordnung stehen zudem schwerpunktmäßig Informationen zu Unterrichtsinhalten, Terminabsprachen sowie ein Austausch über die Anliegen der Eltern.

Elternrat
Die gewählten Elternvertreter/innen der einzelnen Klassen bilden gemeinsam den Schulelternrat. Sie vertreten die Eltern in Gesamt-, Klassen- und Fachkonferenzen und stehen als Ansprechpartner zur Verfügung. Die aktuellen Mitglieder finden sich im Elternbrief und an der Pinnwand in der Schule.

Elternsprechtage
… werden zweimal im Schuljahr angeboten. Dazu erhalten Sie jeweils eine Einladung.

Entschuldigung vom Unterricht
Kann Ihr Kind die Schule nicht besuchen, so teilen Sie das bitte am selben Tag telefonisch der Schule und anschließend schriftlich im Mitteilungsheft mit.

Fundsachen
… werden an der Garderobe oder auf dem Tisch im hinteren Flur aufbewahrt (in der Nähe des Sekretariats).

Förderverein
Der Förderverein unterstützt die Schule bei unterschiedlichen Projekten, die allein mit den der Schule zur Verfügung stehenden Mitteln nicht in dem Umfang bzw. nur mit höheren Kostenbeteiligungen der Eltern möglich wären. Dies sind z.B. Präventionsprojekte wie „Mein Körper gehört mir“, Aufstockung der Schulbibliothek, Anschaffung von Pausenspielzeug u.a.

Hausaufgaben
Laut RdErl. d. MK. vom 22.03.2012 sollen die Kinder der Grundschule maximal eine halbe Stunde für die Erledigung der Hausaufgaben benötigen. Sollte ihr Kind mehr Zeit brauchen, suchen Sie bitte das Gespräch mit der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer.

Homepage
Unter der Adresse www.gs-menslage.de finden Sie organisatorische und inhaltliche Informationen, Termine und vieles mehr.

Meldepflichtige Krankheiten
Falls Ihr Kind Läuse hat, benachrichtigen Sie bitte sofort die Schule. Das Kind darf nach richtiger Anwendung der entsprechenden Mittel (z.B. Nyda oder Jacutin) und mit ärztlichem Attest wieder in die Schule kommen. Auch alle weiteren ansteckenden Krankheiten,wie z.B. Scharlach, Masern, Röteln, Windpocken etc. müssen der Schule sofort mitgeteilt werden.

Mitteilungsheft
… wird zu Beginn jedes Schuljahres über die Schule angeschafft und dient dem Austausch zwischen Schule und Elternhaus.

 Offene Ganztagsschule
… findet montags bis mittwochs in der Zeit von 13.15 – 15.15 Uhr statt. Zu Beginn jedes Schulhalbjahres können Sie Ihr Kind dazu verbindlich anmelden. Abmeldungen von der Teilnahme am Mittagessen sollen morgens bis spätestens 9.00 Uhr der Schule mitgeteilt werden.

Paten
Alle Erstklässler/innen bekommen eine/n ältere/n Mitschüler/in als Paten, welcher ihnen hilft und als Ansprechpartner zur Seite steht.

Sport- oder Schwimmunterricht
Bei Nichtteilnahme geben Sie bitte Ihrem Kind eine Entschuldigung mit zur Schule (-> Mitteilungsheft). Wenn Ihr Kind länger als zwei Wochen nicht teilnehmen kann, benötigt die Schule ein ärztliches Attest.

Schulobst
Unsere Schule nimmt am Projekt „Schulobst“, finanziert vom Land Niedersachsen, teil. Jeden Dienstag, Mittwoch und Freitag bekommen die Kinder frisches Obst und Gemüse, welches der Obstdienst wäscht und kleinschneidet.

Schulprogramm
Die Schule hat ein umfangreiches Schulprogramm mit allen schulischen Konzepten, Vereinbarungen und Vorhaben. Das Leitbild gibt eine Übersicht über unsere schulischen Schwerpunkte. Das komplette Schulprogramm kann gerne in der Schule eingesehen werden.

Schulvorstand
Im Schulvorstand wirken die Schulleitung, Vertreter der Lehrkräfte und der Erziehungsberechtigten jeweils zur gleichen Anzahl zusammen, um die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten (nach §38 NSchG).

Schulzahnarzt
Einmal im Jahr werden die Kinder vom schulärztlichen Dienst der Gesundheitsämter kostenlos untersucht, aber nicht behandelt. Sie als Eltern bekommen eine Mitteilung, ob evtl. eine Behandlung nötig ist.

Spielzeugausleihe
In den Hofpausen können die Kinder unter Abgabe ihres Ausweises Spielzeug ausleihen. Der Spielzeugdienst beaufsichtigt die Ausleihe.

Unfälle
Bei Unfällen in der Schule, auf dem Schulhof oder auf dem Schulweg, benachrichtigen Sie bitte sofort die Schule. Der aufgesuchte Arzt muss darauf hingewiesen werden, dass es sich um einen Schulunfall handelt.

Wasserautomat
In der Küche steht ein Wasserautomat, an dem sich jedes Kind in den Pausen selbst Wasser zapfen kann.

Witterungsbedingter Unterrichtsausfall
Die Entscheidung, ob der Unterricht (bei z.B. Glatteis) ausfallen muss, trifft die Landesschulbehörde. Die Entscheidung wird über Hörfunk, Fernsehen oder Internet bekanntgegeben. Erziehungsberechtigte, die eine unzumutbare Gefährdung auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, können ihre Kinder für einen Tag zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen (nach RdErl. d. MK v. 20.12.2013)
Die Schulleitung entscheidet, ob bei Hitzefrei oder extremen Witterungsverhältnissender Unterricht früher beendet wird.  Abweichend vom Stundenplan werden die Kinder nur nach Hause entlassen, wenn dieses mit den Eltern abgesprochen ist.
Eine Betreuung ist in jedem Fall gewährleistet.

Zuletzt
… weisen wir darauf hin, dass diese Auflistung natürlich nur eine grobe Orientierung geben kann. In Elternbriefen und auf den Elternabenden werden stets aktuelle Informationen gegeben. Mit Fragen und Anregungen wenden Sie sich gerne an die Klassenlehrer/innen oder an die Schulleitung.

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