Liebe Eltern,
das Niedersächsische Kultusministerium hat in seinem “Infopaket Schulstart” auch Informationen für Reiserückkehrer herausgegeben. Bitte beachten Sie die Informationen im Downloadbereich!
Liebe Eltern,
das Niedersächsische Kultusministerium hat in seinem “Infopaket Schulstart” auch Informationen für Reiserückkehrer herausgegeben. Bitte beachten Sie die Informationen im Downloadbereich!
Für die Einschulungsfeier am Samstag, den 4.9. gilt, dass die angemeldeten Personen nur mit einem negativen Testnachweis (PCR-Test 48 Stunden gültig oder PoC-Antigen-Test 24 Stunden gültig) oder einem Impfnachweis (gemäß 2 Nr. 3 SchAusnahmV) oder einem Genesenennachweis (gemäß § 2 Nr. 5 SchAufnahmV) an der Veranstaltung teilnehmen dürfen. Kinder bis zum 6. Lebensjahr sind von der Testpflicht ausgenommen. Für die teilnehmenden Schüler/innen genügt ein Laienselbsttest.
Das Kultusministerium hat einen neuen Erlass mit “Regelungen zur Organisation der Schuljahrgänge 1 bis 10 der allgemein bildenden Schulen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ab dem Schuljahr 2020/2021” verabschiedet.
Hier der Erlass vom 3.3.2021 als PDF zum Nachlesen:
Das Kultusministerium hat einen “Fahrplan” für die kommenden Wochen veröffentlicht. Demnach wird das Wechselmodell “Szenario B” bis zu den Osterferien fortgesetzt.
Phase 1 – Während des Lockdowns:
Phase 2 – Nach Beendigung des Lockdowns bis zu den Osterferien:
Phase 3 – Nach den Osterferien:
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Nach den Osterferien geht es, je nach Inzidenzwert, folgendermaßen weiter:
Stufe 1 und 2 (Inzidenzwert 0 bis 25):
Stufe 3 (Inzidenzwert 25 bis 50):
Stufe 4 (Inzidenzwert 50 bis 100):
Stufe 5 (Inzidenzwert 100 bis 200):
Stufe 6 (Inzidenz über 200 bzw. R-Wert Faktor 1,2):
Den ausführlichen Stufenplan des Kultusministeriums finden Sie im Downloadbereich.
Liebe Eltern,
wir wünschten, wir könnten mit erfreulicheren Nachrichten in das neue Jahr starten! Leider können wir Ihre Kinder nicht, wie erhofft, “normal” in der Schule begrüßen und unterrichten. Nach den Ferien werden wir zunächst “auf Distanz lernen” und im Anschluss in das Szenario B wechseln.
In beiden Szenarien wird eine Notbetreuung angeboten (s.u.).
Hier die aktuellen Informationen des Kultusministeriums:
11.01.-15.01.2021 Szenario C (Distanzlernen mit Notbetreuung)
18.01.-29.01.2021 Szenario B (Wechselmodell mit Notbetreuung)
Notbetreuung Schule:
Notbetreuung wird angeboten für die Kinder der Schuljahrgänge 1-6 in den Szenarien B und C, in der Regel zwischen 08:00 Uhr und 13:00 Uhr. Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, bei denen mindestens eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter in betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichem Interesse tätig ist. Zulässig ist auch die Betreuung in besonderen Härtefällen wie etwa für Kinder, deren Betreuung aufgrund einer Entscheidung des Jugendamtes zur Sicherung des Kindeswohls erforderlich ist, sowie bei drohender Kündigung oder erheblichem Verdienstausfall für mindestens eine Erziehungsberechtigte oder einen Erziehungsberechtigten.
Nutzen Sie bis auf Weiteres zur Anmeldung für die Notbetreuung die Formulare (Antrag und Arbeitgeberbescheinigung) im Downloadbereich. Senden Sie die Unterlagen bitte per Post an die Grundschule oder per Mail an info@gs-schwarme.de Anmeldeschluss für die kommende Woche ist Freitag, der 8.1.21, 13.00 Uhr.
Wir wünschen Ihnen trotz aller Widrigkeiten ein gutes und glückliches neues Jahr!
Herzliche Grüße!
Ihre Team der Grundschule Schwarme
Liebe Eltern,
ab 16.12.2020 wechseln wir ins Distanzlernen!
Schülerinnen und Schüler, die zur Schule kommen müssen, weil Sie “Not haben” , bearbeiten die Aufgaben aus dem Distanzlernen in der Schule.
Das Kultusministerium appelliert: “Bleiben Sie zu Hause bzw. bleibt zu Hause und lassen Sie Ihre Kinder zu Hause.”
Liebe Eltern,
bisher gibt es noch keine offizielle Mitteilung des Niedersächsischen Kultusministers zur möglichen Schulschließung ab kommenden Mittwoch. Dennoch möchten wir Sie kurz über die aktuellen Beschlüsse informieren.
In einer Telefonkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 13. Dezember 2020 wurde für die Schulen beschlossen, dass „im Zeitraum vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 die Kontakte deutlich eingeschränkt werden. Kinder sollen dieser Zeit wann immer möglich zu Hause betreut werden. Daher werden in diesem Zeitraum die Schulen grundsätzlich geschlossen oder die Präsenzpflicht wird ausgesetzt. Es wird eine Notfallbetreuung sichergestellt und Distanzlernen angeboten. Für Abschlussklassen können gesonderte Regelungen vorgesehen werden. In Kindertagesstätten wird analog verfahren. Für Eltern werden zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, für die Betreuung der Kinder im genannten Zeitraum bezahlten Urlaub zu nehmen.“ (MPK-Beschluss vom 13.12.2020)
Bitte stellen Sie sich darauf ein, dass eine Schulschließung ab Mittwoch, 16.12.20 wahrscheinlich ist und nur eine Notbetreuung gewährleistet werden wird.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, Ihr Kind schon ab dem morgigen Montag, den 14.12.2020 vom Präsenzunterricht zu befreien. Melden Sie sich dazu bitte bei der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer Ihres Kindes. Bitte helfen Sie uns, die Infektionszahlen zu senken und machen Sie, wenn immer möglich, davon Gebrauch!
Aktuelle Mitteilungen zur Schule in “Corona-Zeiten” finden Sie auch hier auf den Seiten des Kultusministeriums und, sobald es neue Mitteilungen gibt, auch hier auf den Seiten der Grundschule Schwarme.
Liebe Eltern,
das Kultusministerium hat mitgeteilt, dass Schülerinnen und Schüler bereits ab Montag, den 14.12.2020 vom Präsenzunterricht befreit werden können. Falls Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, teilen Sie dies bitte möglichst zeitnah der Klassenlehrkraft Ihres Kindes mit.
Alle weiteren Informationen finden Sie im Brief des Kultusministers vom 10.12.2020