Informationen zum Unterricht in “Coronazeiten”
Das Infektionsgeschehen entspannt sich derzeit weiter. Daher wurden in Niedersachsen die Quarantäneregeln weiter gelockert. Über die Bedeutung für den Schulaltag informierte am 10. Mai Kultusminister, Grant Hendrik Tonne, in einem Schreiben an die Eltern (.pdf). Eine Maskenpflicht gibt es an den Schulen nicht mehr, wer jedoch weiterhin eine Maske tragen möchte, kann dies freiwillig selbstverständlich machen. Auch das Testen ist freiwillig. Allen Schulerinnen und Schülern werden Schnelltests weiterhin kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Regeln für Infizierte
Die Niedersächsische Absonderungsverordnung vom 14. Januar 2022 (Nds. GVBl. S. 21), zuletzt geändert durch Verordnung vom 6. Mai 2022 (Online-Verkündung), sieht vor, dass sich alle Personen, die sich nachweislich mit COVID-19 infiziert haben, fünf Tage in häusliche Isolation begeben müssen. Die Isolationspflicht endet nach 48 Stunden Symptomfreiheit, nicht jedoch vor Ablauf der 5 Tage. Zudem wird die wiederholte (Selbst-) Testung mit Antigen-Schnelltests und die Selbstisolation empfohlen, bis ein Test ein negatives Ergebnis aufweist.
Die Pflicht zur Quarantäne für Kontaktpersonen entfällt. Kontaktpersonen wird an den fünf auf den letzten Kontakt folgenden Tagen die selbstständige Kontaktreduzierung, insbesondere zu Personen, die Risikogruppen für einen schweren Krankheitsverlauf angehören, sowie die tägliche (Selbst-) Testung mit Antigen-Schnelltests empfohlen.
Schülerinnen und Schüler, die sich als Kontaktperson oder aufgrund eines freiwillig durchgeführten positiven Selbsttests selbstständig absondern, verletzen nicht ihre Schulpflicht. Der Lernstoff ist selbstständig zu erarbeiten.
Die Regelungen zum “Anlassbezogenes intensiviertes Testen (ABIT)” vom November 2021 gelten sinngemäß weiter. Die Regelungen des Nds. Rahmen-Hygieneplans Corona Schule Version 9.0 vom 11.11.2021 wurde ebenfalls geändert. Zugunsten einer besseren Übersichtlichkeit werden im Wesentlichen nur noch allgemeine Regeln vorgegeben, die auf alle Situation in Schulen angewendet werden müssen.
Laut Erlass des Landes Niedersachsen gilt in Schulen die 3G-Regel (Nur Getestete, Geimpfte oder Genesene erhalten Zutritt). Ungeimpfte Schülerinnen und Schüler erhalten kostenlose Testkits.
Näheres dazu siehe unter “Selbstestungen zuhause” und im Infoschreiben des Schulleiters vom 27.4. 2021 hier.
Besteht ein kompletter Impfschutz kann gegen einmalige Vorlage des Impfpasses auf die Selbstestungen verzichtet werden. Weiteres dazu erfahren Sie im “Infoblatt Impfung Kinder und Jugendliche“.
Selbsttestungen zuhause
Wöchendlich werden die Teskits über die Klassenlehrkräfte kostenlos ausgegeben. Vor Schulbeginn soll sich ihr Kind zu Hause testen. Ihr Kind erhält weitere Testpackungen in der Schule und testet sich an den vorgegebenen Tagen morgens selbst. Weitere Informationen finden Sie auf dem Blatt „Information_zur_Anwendung_der_Selbsttests_2021-03-16“.
Befreiung vom Präsenzunterricht:
Das Niedersächsische Kultusministerium ermöglicht Schülerinnen und Schülern, die glaubhaft machen (z.B. durch Vorlage eines aktuellen Attestes), dass sie gemäß Definition des Robert-Koch-Instituts das Risiko eines schweren Krankheitsverlaufes haben, die Befreiung vom Präsenzunterricht unter bestimmten Bedingungen. Siehe Antrag auf Befreiung vom Präsenzunterricht.
“Wann darf mein Kind zur Schule?”
In der Coronavirus-Pandemie ist es ganz besonders wichtig, die allgemein gültige Regel zu beachten: Personen, die Fieber haben oder eindeutig krank sind, dürfen unabhängig von der Ursache die Schule nicht besuchen oder dort tätig sein. Dem Schaubild können Sie das richtige Vorgehen entnehmen.
Weitere Informationen finden Sie auf den Homepages:
- des Landes Niedersachsen:https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/aktuelle_lage_in_niedersachsen/
- des Kultusministeriums (https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/),
- der Landesschulbehörde (https://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/) ,
- des Landkreises Celle (https://www.landkreis-celle.de).
- Aktuelle Informationen zur Ansteckungsrate erfahren Sie im Lagebericht zu COVID-19 in Niedersachsen.