Schülervertretung

Die Schülervertretung der OBS – BASSUM

 
Schülersprecher Albnor Aslani
Vertreter Maveen Mustafa Dirbo

Mit einem Klick HIER geht es zur Übersicht der weiteren Schülervertreter*innen aller Schulgremien (z.B. Fachkonferenzen).

Was wir machen?

Eine Schülervertretung, kurz SV, ist an jeder Schule eine unverzichtbare Einrichtung im alltäglichen Schulleben. Die SV ist das offizielle Mitbestimmungsgremium der Schülerschaft. So wird  Mitwirkungs- und Verantwortungsbereitschaft gefördert und Ihr könnt euch an der Gestaltung des Schullebens beteiligen.

Unser SV-Team besteht aus Schüler*innen aus allen Jahrgangsstufen, sowie Fr. Günnemann und Hr. Kandt als SV-Lehrkräften. 

Wir treffen uns regelmäßig, um zu besprechen, was es Neues in der Schule gibt oder sammeln und besprechen Ideen und deren Umsetzung für neue Projekte.

Wir unterstützen z.B. Schulfeste und die Projektwoche. Außerdem bieten wir Hilfe bei Orientierungsfragen, die gerade häufig bei Schüler*innen der unteren Jahrgänge auftreten. Die SV vertritt die Interessen der Schülerschaft in den Gremien, wie z.B in Fach- und Gesamtkonferenzen.

Wir als Schülervertretung sehen uns als Bindeglied zwischen euch Schülerinnen und Schülern und den Lehrkräften sowie der Schulleitung. Wir vertreten vorrangig die Interessen der Schülerinnen und Schüler und sind  Anlaufstelle für sie, wenn diese Fragen oder Probleme haben. Ebenso sind wir aber auch für Lehrkräfte und die Schulleitung Ansprechpartner.

So ist unsere oberste Zielsetzung den guten Kontakt zwischen SV, Schülerschaft, Lehrkräften und der Schulleitung zu pflegen. Dies sorgt für ein gutes Schulklima, bei dem sich alle wohlfühlen können. Dies ist unserer Meinung nach der Grundstein für eine hervorragende Arbeit der Schülervertretung und trägt mit zum Erhalt der Qualität der OBS Bassum bei.

Wenn du also Probleme, Ideen, Anregungen, … hast, dann scheu´dich nicht und schaue einfach mal bei uns, der SV, vorbei.

Wir haben immer ein offenes Ohr für dich!

Wir freuen uns auf dich,

Deine Schülervertretung der OBS Bassum. Lilly und Jonathan

Auszug aus dem Niedersächsischen Schulgesetz (NSchG)

§ 72
Allgemeines

(1) 1Schülerinnen und Schüler wirken in der Schule mit durch

  1. Klassenschülerschaften sowie Klassensprecherinnen und Klassensprecher,
  2. den Schülerrat sowie Schülersprecherinnen und Schülersprecher,
  3. Vertreterinnen und Vertreter in Konferenzen, Ausschüssen und im Schulvorstand.

2Die Mitwirkung soll zur Erfüllung des Bildungsauftrags der Schule (§2) beitragen.

(2) 1In den Ämtern der Schülervertretung sollen Schülerinnen und Schüler gleichermaßen vertreten sein. 2Ferner sollen ausländische Schülerinnen und Schüler in angemessener Zahl berücksichtigt werden.

§ 73
Klassenschülerschaft

1In jeder Klasse vom 5. Schuljahrgang an (Klassenschülerschaft) werden eine Klassensprecherin oder ein Klassensprecher (Klassenvertretung), deren oder dessen Stellvertreterin oder Stellvertreter sowie die Vertreterinnen oder Vertreter in der Klassenkonferenz und deren Ausschuss nach § 39 Abs. 1 oder Abs. 2 gewählt. 2Im Primarbereich und im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung einer Förderschule kann nach Satz 1 gewählt werden.

§ 74
Schülerrat

(1) 1Die Klassenvertretungen bilden den Schülerrat der Schule. 2Dieser wählt die Schülersprecherin oder den Schülersprecher und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter oder mehrere Stellvertreterinnen oder Stellvertreter aus seiner Mitte sowie die Vertreterinnen oder Vertreter in der Gesamtkonferenz, in den Teilkonferenzen, außer denen für organisatorische Bereiche, und in den entsprechenden Ausschüssen nach §39 Abs.1 oder Abs.2.