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Hinweise zur Zuweisung an eine Ausbildungsschule

Die Zuweisung an eine Ausbildungsschule erfolgt auf Vorschlag der Seminarleitung im Einvernehmen mit den jeweiligen Schulleitungen sowie im Einvernehmen mit dem RLSB Hannover, dem formal die Entscheidung obliegt. Die Seminarleitungen der StS Hannover I / StS Hannover II stimmen die Zuweisung neu beginnenden Referendarinnen und Referendare an die Ausbildungsschulen kooperativ ab, da alle in Frage kommenden Schulen Ausbildungsschulen beider Seminare sind.

Bei der Bewerbung um einen Ausbildungsplatz an einem der Studienseminare in Hannover ist eine Kontaktaufnahme zu einzelnen Ausbildungsschulen im Vorfeld nicht erforderlich und i.d.R. auch nicht sinnvoll.

Kriterien des Zuweisungsvorschlags

Bei der Zuweisung an eine geeignete Ausbildungsschule sind eine Vielzahl unterschiedlicher Kriterien und in sich widersprüchliche Zwänge zu berücksichtigen. Dabei sind Vorgaben des RLSB, seminarinterne Bedingungen und Ausbildungsanliegen, die Interessen aller Bewerberinnen und Bewerber sowie die Interessen der einzelnen Ausbildungsschulen in Einklang zu bringen.

Die aktuelle Unterrichtsversorgung einer Schule, deren besonderer fächerspezifischer Bedarf zum Einstellungstermin, die fachspezifischen Ausbildungsbedingungen an der jeweiligen Schule und die Ausbildungskapazitäten sind Beispiele dafür, dass nachvollziehbare individuelle Wünsche einzelner Bewerberinnen und Bewerber bzgl. der Zuweisung an eine bestimmte Schule nur sehr eingeschränkt berücksichtigt werden können. Nicht berücksichtigen können wir leider insbesondere

  • den Wohnort bzw. den Wunsch von Bewerberinnen / Bewerbern nach einer wohnortnahen Ausbildungsschule,
  • das Fehlen eines Autos / Führerscheins, nahezu alle Schulen sind mit dem ÖPNV erreichbar,
  • individuelle Sympathien der Bewerberinnen / Bewerber zu einzelnen Schulen aufgrund von Schulpraktika oder aufgrund des Schulprofils oder aufgrund persönlicher Kontakte.

Wir bemühen uns bei der Auswahl der in Frage kommenden Schulen darum, familiäre Gegebenheiten bspw. aufgrund der Kinderbetreuung vorrangig zu berücksichtigen und achten auf eine -wenn möglich- passable räumliche Lage bspw. von Wohnort, Kinderbereuungseinrichtung und Ausbildungsschule.

Wir bemühen uns darum, den Wunsch von Bewerberinnen und Bewerbung nach einer bevorzugten Zuweisung an eine IGS zu realisieren. Umgekehrt können wir Wünsche nach einer ausschließlichen Zuweisung an ein Gymnasium leider nicht vorrangig berücksichtigen.

Bewerberinnen und Bewerber können die Zuweisung an eine konfessionsgebundene Schule im Vorfeld aus persönlichen Gründen ablehnen.

Schulen, an denen neu beginnende Referendarinnen und Referendare ihr Abitur abgelegt haben, kommen für diese nicht als Ausbildungsschulen in Betracht.

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