Die Struktur der Ausbildung ergibt sich aus der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst (APVO-Lehr) vom 13.Juli 2010 und den zugehörigen Durchführungsbestimmungen.
vgl. www.schure.de >> Lehrerausbildung >> APVO-Lehr
Ausbildungsgelegenheiten im Vorbereitungsdienst (Kurzfassung)
Fachseminare, pädagogische Seminare:
- Pädagogisches Seminar: wöchentlich 2h, mittwochs, 10:15 Uhr bis 13:00 Uhr
- Fachseminare: wöchentlich 3h; zwei Fachseminare innerhalb von jeweils zwei Wochen i.d.R. nachmittags 15:30 Uhr – 18:30 Uhr
Unterrichtsbesuche von drei Ausbildenden des Seminars:
- max. 24 + 4 Unterrichtsbesuche in 3 Halbjahren bzw. ca. 60 Schulwochen
- i.d.R. mit Kurzentwurf, zwei gemeinsame Unterrichtsbesuche (GUB) mit Langentwurf in unterschiedlichen Sekundarbereichen (ein Sek.I-GUB und ein Sek.II-GUB)
- 1. Fach ca. 8-10 UBs in 3 Halbjahren, inkl. GUB
- 2. Fach ca. 8-10 UBs in 3 Halbjahren, inkl. GUB
- Pädagogik: ca. 6 UBs in 3 Halbj. inkl. zwei GUBs
betreuter Unterricht (bU): Hospitation, Teamteaching, zeitweise Übernahme des Unterrichts
- durchschnittlich 4 Stunden pro Woche
- eigenständige Organisation und Auswahl von Lerngruppen gemäß Ausbildungsauflagen
Unterricht in eigener Verantwortung (UieV)
- durchschnittlich 6 Stunden pro Woche, möglichst gleichmäßig verteilt auf beide Fächer
- Unterrichtseinsatz gemäß Unterrichtsverteilung durch die Schulleitung und nach vorgegebenem Stundenplan
- Ausgleich durch höheren Anteil an betreutem Unterricht, wenn aus schulorganisatorischen Gründen der UieV gekürzt wird oder nicht erteilt werden kann
allgemeine Ausbildungsauflagen
durchschnittlich 4 + 6 = 10 Stunden Ausbildungsunterricht pro Woche (bU + UieV)
- möglichst gleichgewichtig in beiden Fächern
- in beiden Sekundarbereichen, in der Regel auch in der Kursstufe
- i.d.R. Unterricht in allen Doppeljahrgängen und allen zentralen Themenbereichen des Unterrichts der beiden Fächer
Staatsexamen
- schriftlich Arbeit zu einem selbstgewählten Thema aus der schulischen Praxis bis zum Ende des 12 Ausbildungsmonats; Umfang: 15 Seiten; Beratung und Themenvorschlag bis spätestens zu Beginn des 10. Ausbildungsmonats
- Ausbildungsnote gebildet aus der Note der schriftlichen Arbeit, den Noten aus drei Ausbildungs- und einem Schulleitungsgutachten
- Prüfungsnote aus der Note PrüfungsUnterricht I / PU II / mündliche Prüfung (Einzelprüfung über 60 Minuten)
- Examensnote: aus dem Mittelwert von Ausbildungs- und Prüfungsnote mit mindestens „ausreichend“ (Punktwert 4,4)