In der Regel bearbeiten die LiVD in den Bereichen Pädagogik und Schule als System nach vorheriger Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter jeweils eine Handlungssituation, bei der sie
- ein Problem oder eine Aufgabe identifizieren,
- Handlungsmöglichkeiten eruieren,
- ihre bereits vorhandenen Kompetenzen erkennen, die noch zu erwerbenden benennen,
- das Problem oder die Aufgabe bearbeiten,
- das Ergebnis evaluieren, den eigenen Kompetenzerwerb reflektieren und
- ihren Lernprozess dokumentieren.
Das Ergebnis dieser Arbeit kann sich in einem Gespräch mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter, einem Kurzvortrag innerhalb der Schule oder einer kleineren schriftlichen Ausarbeitung von maximal 2 Seiten niederschlagen.
Die Durchführungsbestimmungen zu §10 APVO legen fest:
„Die Note der Schulleiterin oder des Schulleiters bezieht sich nur auf Aussagen zur schulischen Arbeit der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst, insbesondere auf die Mitarbeit in Konferenzen, Umgang mit Schülerinnen und Schülern, Teamfähigkeit, Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten und ggf. auf außerunterrichtliche Aktivitäten und Engagement in Schulprojekten im Rahmen der Eigenverantwortlichkeit der Schule.“
Die Handreichung zur Durchführung der Staatsprüfung (Regionale Landesämter Schule und Bildung, 01. Dez. 2020) ergänzt:
„In dem von der Schulleiterin oder dem Schulleiter zu fertigenden Gutachten sind die Kompetenzbereiche 2 bis 5 abzubilden. Der Kompetenzbereich 1 ist nur mit Bezug auf Aussagen zur allgemeinen Unterrichtsführung abzubilden“.
Im Rahmen der Kompetenzorientierung werden in der APVO-Lehr Handlungssituationen beschrieben, in denen die LiVD Kompetenzen erwerben, dokumentieren und reflektieren sollen. Diese Handlungssituationen lassen sich unter die Oberbegriffe „Pädagogik“ und „Schule als System“ zu subsumieren:
Pädagogik: Beurteilen, Beraten und Unterstützen, Diagnostizieren und Fördern (Kompetenzbereich 3), Erziehen (Kompetenzbereich 2) und Unterrichten (Kompetenzbereich 1).
Schule als System: Mitwirken bei der Gestaltung der Eigenverantwortlichkeit der Schule und Weiterentwickeln der eigenen Berufskompetenz (Kompetenzbereich 4) und verantwortungsbewusstes Agieren mit allen an Schule Beteiligten (Kompetenzbereich 5.3).
Es ist im Kreis der Schulleitungen aller Ausbildungsschulen und der Seminarleitungen abgestimmt, dass der Kompetenzbereich 1 (Unterrichten), ausschließlich im oben beschriebenen Sinne vor dem Hintergrund der allgemeinen Unterrichtsführung in den Gutachten der Schulleitungen Berücksichtigung findet.
Es ist im Kreis der Schulleitungen aller Ausbildungsschulen und der Seminarleitungen abgestimmt, dass sich die Kompetenzbereiche 5.1., das eigene an Werte gebundene Handeln, und 5.2., der Umgang mit den eigenen Fähigkeiten und Ressourcen, einer entsprechenden Benotung entziehen.