Leitfaden für Eltern/Erziehungsberechtigte im Umgang mit Konflikten
- Zielsetzung
Die Grundlage für ein gelingendes Miteinander an der Schule ist eine Haltung des Vertrauens und der Unvoreingenommenheit zwischen den Lehrkräften, Eltern und Erziehungsberechtigten, den Schüler*innen und allen anderen Personen, die an Schule arbeiten. Im Schulalltag kommt es immer wieder zu Konflikten. Die Gründe dafür sind oftmals die unterschiedliche Wahrnehmung von Sachverhalten, verschiedene Wertevorstellungen, unterschiedliche Interessen und Anliegen sowie Missverständnisse in der Kommunikation. Konflikte sind jedoch keinesfalls negativ zu sehen. Sie weisen auf ein Problem hin, das gelöst werden muss. Grundschulkinder können sich noch nicht so gut in andere Personen hineinversetzen, sich also nicht vorstellen, wie sich andere in bestimmten Situationen fühlen. Austausch und Kommunikation über Gefühle und Sichtweisen können dabei helfen, dass es zu weniger Verletzungen kommt und mehr gegenseitiges Verständnis und Empathie aufgebaut werden.
- Ursachen und Arten von Konflikten
Für Konflikte gibt es unterschiedlichste Anlässe. Einige Beispiele sind:
- Unterschiedliche Auffassungen über das Leistungsniveau
- Ordnungsmaßnahmen
- Motivation im Unterricht
- Verbale oder tätliche Angriffe
- Mobbing u. v .m.
Dabei können es drei Grundformen von Konflikten sein:
- Individuelle Konflikte von Schüler*innen, Eltern oder Erziehungsberechtigten mit einer an Schule tätigen Person
- Kollektiver Konflikt der Klassengemeinschaft mit einer an Schule tätigen Person
- Konflikte der Schüler*innen untereinander
- Leitlinien als Maßstab für den Umgang mit Konflikten
Sobald wir von einem Konflikt erfahren, sprechen wir zunächst mit allen Beteiligten und Augenzeugen (falls vorhanden und nötig). Dieses Verfahren kann ein paar Tage in Anspruch nehmen. Es ist dabei wichtig, den Standpunkt und die Blickrichtung der Beteiligten ohne Wertung zu ermitteln. Die Gefühlslage des Einzelnen ist in dem Zusammenhang genauso wichtig wie der Sachverhalt. Denn uns ist bewusst, dass Menschen ihr Verhalten nur verändern können, wenn sie dieses reflektieren und die Gefühle des Anderen verstehen. Erst mit dem Einfühlen in die andere Person ist es möglich, dass man gemeinsam nach Lösungen suchen kann, um die Situation zu verändern. Dazu gehören im Nachgang individuelle Vereinbarungen, an die sich alle halten müssen oder auch Konsequenzen, die festgelegt werden, falls ein „Fehlverhalten“ wiederholt stattgefunden hat. Die Mitarbeitenden der Schule verfügen über pädagogisches Fachwissen und beraten sich regelmäßig mit Netzwerkpartner*innen.
Stufenplan
Was tue ich, wenn….
….. es während der Schulzeit oder auf dem Schulweg zwischen meinem Kind und einem anderen Kind der Schule zu einem Konflikt gekommen ist (möglicherweise mit Beschädigung von Eigentum, es sind Beleidigungen gefallen, jemand wurde verletzt o. ä.).
Stufe 1:
Bei einem Konflikt zwischen Schüler*innen einer Klasse sollte dem Kind zunächst geraten werden, den Konflikt selber über die Klassenlehrkraft zu lösen. Dies gilt auch für einen Konflikt zwischen Schüler*innen verschiedener Klassen (z. B. in der Pause). Das Kind spricht also zunächst selber die Lehrkraft an.
Stufe 2:
Besteht der Konflikt nach ein paar Tagen weiterhin, sollten die Eltern/die Erziehungsberechtigten selber Kontakt zur Klassenlehrkraft aufnehmen. Diese wird zeitnah mit den Schüler*innen über die Situation sprechen (wie oben beschrieben) oder aber das Beratungsteam (Frau Piens, Frau Schrader oder Frau Melzer) mit einschalten. Das Problem wird schulintern aufgearbeitet. Die Eltern werden nur dann kontaktiert, wenn die Mitarbeitenden der Schule meinen, dass die Unterstützung von außen nötig ist oder der Vorfall schwerwiegender ist und mit körperlicher Gewalt einhergeht. Sollte die Lehrkraft längerfristig erkrankt sein, ist direkt das Beratungsteam zuständig und zu kontaktieren. Sollten Eltern/Erziehungsberechtigte danach nichts weiter von der Schule hören, können sie davon ausgehen, dass der Konflikt geklärt wurde.
Stufe 3:
Erst wenn sich bei keiner der beiden Stufen eine Lösung erzielen lässt, sollte der Kontakt zur Schulleitung gesucht werden. Termine können über das Sekretariat vereinbart werden.
Was tue ich, wenn …..
….. ich das Gefühl habe, dass mein Kind von einem oder mehreren anderen Schüler*innen über längere Zeit (3 – 6 Monate) geärgert und ausgegrenzt/gemobbt wird.
Definition von Mobbing:
Der Begriff Mobbing stammt aus dem Englischen und bedeutet „anpöbeln, fertigmachen“ (mob = Pöbel, mobbish = pöbelhaft). Mobbing ist eine Form offener und/oder subtiler Gewalt gegen Personen über längere Zeit mit dem Ziel der sozialen Ausgrenzung. Es kann sich dabei um verbale und/oder physische Gewalt handeln. Mobbing unter Schüler*innen bezeichnet alle böswilligen Handlungen, die kein anderes Ziel haben, als Mitschüler*innen fertig zu machen.
http://www.schueler-gegen-mobbing.de/mobbing-in-der-schule/
Merkmale von Mobbing unter Schüler*innen
- Ein Konflikt zwischen 2 oder mehreren Personen hat sich verfestigt
- Von 2 Konfliktparteien ist eine, zumeist eine einzelne Person, in die Unterlegenheit geraten.
- Diese Person wird häufig und über eine längere Zeit (3 – 6 Monate) drangsaliert.
- Die Person hat kaum die Möglichkeit, sich aus eigener Kraft aus ihrer Situation zu befreien.
- Die Person wird aus der Gemeinschaft allmählich ausgegrenzt/ausgeschlossen.
In diesem Fall sollten die Eltern/Erziehungsberechtigten Kontakt zur Klassenlehrkraft und dem Beratungsteam aufnehmen, sodass schnellstmöglich die notwendigen Schritte zur Bewältigung der Situation eingeleitet werden. Die Eltern/Erziehungsberechtigten werden zu gegebener Zeit darüber informiert, wie die Schule in dem Fall vorgeht. Die Schulpsychologie wird seitens des Beratungsteams mit einbezogen. Beim Thema „Mobbing“ wird mit allen Beteiligten (auch mit Kindern, die „nur“ zugeguckt haben) gesprochen und gearbeitet. Der „Opferschutz“ steht an oberster Stelle.
Was tue ich, wenn …..
…..es zwischen meinem Kind oder mir selbst und einer an Schule tätigen Person zu einem Konflikt gekommen ist.
Stufe 1:
Es sollte per E-Mail (IServ) zu der betroffenen Person Kontakt aufgenommen und um einen Gesprächstermin gebeten werden. In einem gemeinsamen Gespräch werden die Vorkommnisse aufgearbeitet und die weitere Vorgehensweise besprochen. Eltern/Erziehungs-berechtigte können dabei gern ihre Kinder begleiten und/oder das Beratungsteam mit einbeziehen.
Stufe 2:
Wenn der Konflikt mehrere Kinder der Klasse betrifft oder der Einigungsversuch mit der an Schule tätigen Person zu keiner Lösung geführt hat, können (neben dem Beratungsteam) die Elternvertreter*innen mit einbezogen werden. Die Beteiligten werden dann mit der betreffenden Person in einem gemeinsamen Gespräch die Vorkommnisse aufarbeiten und die weitere Vorgehensweise besprechen.
Stufe 3:
Erst wenn sich auf beiden Stufen keine Lösung erzielen lässt, sollte nach Vereinbarung eines Termins (über das Sekretariat) der Kontakt zur Schulleitung gesucht werden.
Wichtige ergänzende Hinweise:
Keinesfalls sollten Eltern/Erziehungsberechtigte andere Kinder auf dem Pausenhof oder dem Schulweg zur Rede stellen, sondern immer abwarten, welche Maßnahmen die Schule ergreift. Überhaupt nicht möglich ist das Betreten des Pausenhofes mit der Absicht, die Mitschüler*innen des eigenen Kindes anzuschreien, ihnen zu drohen oder sie einzuschüchtern. Eine Bestrafung von beteiligten Kindern kann nicht gefordert werden. Vielmehr sollten Eltern/Erziehungsberechtigte auf das pädagogische Fachwissen der an Schule tätigen Mitarbeiter*innen und die Vorgehensweisen seitens der Schule vertrauen.
Checkliste für Konfliktgespräche
Vorbereitung
- Ziel des Gesprächs festlegen, was ist mein Anliegen
- Situation erfassen, evtl. aufschreiben
- Gespräch und Anlass rechtzeitig ankündigen (Terminvereinbarung)
- störungsfreien Raum sicherstellen
- ausreichend Zeit einplanen
Durchführung (möglichst sachlich, auch wenn es emotional wird)
- Sinn, Ziel und Ablauf des Gesprächs erläutern
- Eindrücke und Fakten jedes einzelnen darlegen bzw. erfragen
- Abgleich der Einschätzungen, Soll-Ist-Abgleich
- Lösungsvorschläge erarbeiten
- Zielvereinbarungen mit neuen Terminen treffen
Ergänzende Hinweise für Elternvertreter*innen (falls sich Eltern/Erziehungsberechtigte wegen eines Konflikts an Sie wenden)
- Konfliktfall als Elternvertreter*in zunächst sachlich neutral zur Kenntnis nehmen, keine Partei ergreifen
- Klären, ob ein Gespräch zwischen den Konfliktparteien bereits geführt worden ist. Falls nicht, an den Leitfaden erinnern und darum bitten, dass die oben genannten Schritte zur Klärung des Konflikts eingehalten werden.
- Im Schlichtungsgespräch Emotionen herausnehmen, Diskussion auf der Sachebene führen.
Kontakt Beratungsteam
Frau Piens (Schulsozialarbeiterin), Frau Schrader (Beratungslehrerin), Frau Melzer (Schulseelsorgerin)
Tel.: 0 53 76 / 9 77 90 08
Kontakt Schulleiter
Herr Bratz
sekretariat@gswesendorf.de
Tel. Sekretariat: 0 53 76 / 88 21