MK Information zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Unser Kultusminister Tonne hat sich heute Abend direkt an die Niedersächsischen Schulen gewendet um die Auswirkungen des veränderten Infektionsschutzgesetzes für die Schulen zu erklären.

Ganz kurz zusammengefasst lässt sich feststellen:

  • Für die Klassen 1 bis 3 wird die Regelung strenger. Sie wechseln ab einer Inzidenz von 165 ins Homeschooling (Szenario C). Es gibt eine Notbetreuung.
  • Für alle anderen Jahrgänge und Schulformen ändert sich in Niedersachsen erst einmal nichts.

Bei der aktuellen Inzidenz von 114,4 bleibt in unserem Landkreis somit alles wie bisher.

Wir werden Sie bei Änderungen zeitnah informieren. 

Eltern Brief vom MK

Informationen zu den verpflichtenden Corona Schnelltests

Folgende Regelungen des Kultusministeriums gelten für die Schulzeit nach den Ferien:

  • Um am Präsenzunterricht teilnehmen zu können, müssen sich die Kinder und Mitarbeiter der Schule zweimal in der Woche verpflichtend selber testen.
  • Erziehungsberechtigte, Handwerker oder sonstige Dritte, dürfen das Schulgelände nur mit einem offiziellen Nachweis eines negativen Corona-Test betreten. Dieser Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.

Die Schüler-Selbst-Tests werden zuhause durchgeführt.

Mit folgendem Formular bestätigen die Eltern mit Ihrer Unterschrift das negative Testergebnis Ihres Kindes.

Bestätigung Schüler-Schnelltest

Nur mit Vorlage der Bestätigung darf Ihr Kind am Präsenzunterricht teilnehmen.

Grundsätzlich sollen die Tests zweimal in der Woche durchgeführt werden:

  • Jeweils am Montag und Mittwoch bzw. am Dienstag und Donnerstag. Dies richtet sich danach, wann die Kinder ihren ersten Tag in der Schule haben (Präsenzunterricht / Notbetreuung).

Damit verbunden ist die Aufhebung der Präsenzpflicht: Wenn Sie möchten, dass Ihr Kind nicht regelmäßig getestet wird, dann können Sie Ihr Kind vom Präsenzunterricht befreien lassen.

Dieses bedeutet aber, dass Ihr Kind sich den gesamten Lernstoff daheim erarbeiten muss. Entsprechendes Material für das Distanzlernen wird von der Schule bereitgestellt.

Die Testkits für die nächste Woche werden jeweils am letzten Präsenztag an die Schüler ausgegeben.

Bitte beachten Sie, dass die Tests am jeweiligen Tag zu Hause vor Unterrichtsbeginn durchgeführt werden müssen, um eine Teilnahme am Präsenzunterricht zu ermöglichen.

Folgendes Video erklärt die Verwendung der aktuellen Tests:

Der Ablauf in der Schule wird ab dem 12.4.2021 folgendermaßen sein:

  • Alle Schüler werden von iherer Lehrkraft ab 7:45 Uhr an “ihrem” Schuleingang abgeholt.
  • Die Kinder halten beim Betreten der Schule ihren Bestätigungsbogen in der Hand und legen diesen Bogen in ein Körbchen neben der Lehrkraft.
  • OHNE Bestätigungsbogen dürfen die Kinder NICHT in den Unterricht.
  • Die Lehrkraft notiert die Abgabe auf einer Gruppenliste.
  • Die Kinder gehen wie gewohnt mit Make in ihren Unterrichtsraum, waschen sich die Hände und bereiten sich auf den Unterricht vor.
  • Kinder OHNE einen Bestätigungsbogen müssen vor der Schule warten.

Kinder ohne Bestätigungsbogen:

  • Die Lehrkraft organisiert einen Anruf bei den Eltern des Kindes.
  • Die Eltern müssen mit dem Bogen bzw. mit dem nicht benutzen Selbsttest in die Schule kommen, so dass der Test vor Ort mit den Eltern durchgeführt werden kann.

Eine digitale Zusendung des Bestätigungsbodens kann aus organisatorischen Gründen NICHT erfolgen.

Schulausfall bei extremen Wetterverhältnissen: Landkreise entscheiden

Liebe Eltern,

die Wettervorhersagen für die kommenden Tagen sind recht winterlich. Daher kann es sein, dass bei schwierigen Straßenverhältnissen die Schülerbeförderung ausfällt. Dies wird tagesaktuell morgens durch den Landkreis entschieden.

Die Entscheidung, ob Unterricht stattfindet oder nicht, treffen die Landkreise oder kreisfreien Städte in der Regel erst am frühen Morgen des jeweiligen Schultages.

Wenn im Landkreis Stade der Schulunterricht und die Schülerbeförderung ausfallen, wird darüber unverzüglich

  • über Rundfunk (NDR, FFN etc.) in der Regel im Zuge der Verkehrsnachrichten,
  • über die Schulausfall-App,
  • über die Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen (www.vmz-niedersachsen.de) unter der Rubrik “Schulausfälle Niedersachsen”,
  • auf dieser Internetseite (Startseite) www.landkreis-stade.de sowie über
  • Twitter (https://twitter.com/lkstade)                    informiert.

Grundsätzlich gilt, dass Erziehungsberechtigte von Schülerinnen und Schülern im Primarbereich und im Sekundarbereich I, die eine unzumutbare Gefährdung ihrer Kinder auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, ihre Kinder auch dann zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen können, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet worden ist.

Die Schulen gewährleisten für Schülerinnen und Schüler, die trotz des angeordneten Unterrichtsausfalls zur Schule kommen, die Betreuung.

Informationen erhalten Sie über: 

http://schulausfall.landkreis-stade.de

https://www.landkreis-stade.de

Hinweise zum Lockdown am 16.12.2020

Informationen zum bevorstehenden Lockdown werden nach Bekanntgabe durch das Niedersächsische Kultusministerium von der GS Hammah via iServ an die Eltern und unsere Schülerinnen und Schüler unmittelbar verteilt.

Bis dahin findet der Unterricht wie von den Eltern angemeldet im Präsenz- oder im Distanzunterricht statt.