Die neuen gesetzlichen Vorgaben ab 24.08.2021 sind in der aktuellen Rundverfügung 22/2021 aufgeführt:
Autor: S. Dede
Antrag auf Befreiung vom Präsenzunterricht für Schülerinnen und Schüler im Härtefall
Das Niedersächsische Kultusministerium ermöglicht Schülerinnen und Schülern, die glaubhaft machen (z.B. durch Vorlage eines aktuellen Attestes), dass sie gemäß Definition des Robert-Koch-Instituts das Risiko eines schweren Krankheitsverlaufes haben, die Befreiung vom Präsenzunterricht.
Einschulungsfeier am Samstag 04. September 2021
1a Frau Vollmer: 10:30 – ca. 12:00 Uhr
1b Frau Heitmann-Kaan: ca. 11:15 – ca. 12:45 Uhr
1c Frau Nerger: ca. 12:00 Uhr – ca. 13:30 Uhr
IServ-Anmeldung SKG und 1. Klasse
Aufgrund der Baumaßnahmen gibt es Störungen in der IT-Infrastruktur der GS Hammah. Aus diesem Grunde kommt es leider zu Verzögerungen in der Einrichtung der IServ-Zugänge der Jahrgänge SKG und Klasse 1.
Sobald die technischen Probleme behoben sind, werden sich auch unsere jüngsten Schüler:innen anmelden können.
Weitere Informationen stellen wir vorerst hier auf der Homepage ein.
Informationen zum Schulstart 2021
Liebe Eltern, liebe Kinder,
ich hoffe, dass Sie und Ihre Kinder bislang schöne Ferien hatten und nun auch endlich etwas Sonne genießen können!
Gestern erreichte uns ein umfassendes Informationspaket aus dem Kultusministerium.
Den Brief des Ministers, in dem alle neue Regelungen für den Schulanfang zusammengefasst sind, als auch Hinweise für Reiserückkehrer finden Sie unter diesem Text.
Hier möchte ich Ihnen vorab alle wichtige Punkte kurz vorstellen, da wir doch mit einigen Veränderungen ins neue Schuljahr starten werden:
Zunächst einmal starten wir unabhängig von der Inzidenz im Szenario A. Ein Szenarienwechsel erfolgt jetzt nicht mehr landesweit, sondern nur, wenn das Gesundheitsamt dieses für eine konkrete Schule anordnet.
Dennoch starten wir mit einem “Sicherheitsnetz“:
- An den ersten sieben Schultagen müssen sich alle Schüler:innen täglich zuhause testen. Danach erfolgt die Testung dreimal in der Woche.
- Zudem ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Schule verpflichtend – für alle Jahrgänge und während der gesamten Schulzeit. Selbstverständlich werden wir Tragepausen einplanen, so dass die Kinder nicht durchgehend die Maske tragen werden. Außerhalb des Schulgebäudes dürfen die Kinder die Masken abnehmen. Eine Befreiung von der Maskenpflicht ist nur mit einem ärztlichen Attest möglich.
- Weiter entfällt die Möglichkeit, die Kinder von der Präsenzpflicht befreien zu lassen. Ausgenommen sind die sogenannten “Härtefälle” – das bedeutet, dass Kinder, die evtl. aufgrund von bestimmten Vorerkrankungen einen schweren Krankheitsverlauf haben könnten, sich weiterhin von der Präsenzpflicht befreien lassen können. Auch hierfür ist ein ärztliches Attest nötig. Für alle anderen Schüler:innen besteht wieder die Pflicht, am Präsenzunterricht teilzunehmen.
In dem zweiten Dokument sind zudem umfassende Hinweise für Reiserückkehrer:innen enthalten. Bitte beachten Sie die dort aufgeführte Maßnahmen! Falls Sie sich momentan im Ausland aufhalten und unsicher sind, welche Maßnahmen danach für Sie greifen, melden Sie sich gerne per Mail.
Mit diesen Maßnahmen soll ein möglichst sicherer Start in das neue Schuljahr und verlässlicher Präsenzunterricht für alle Kinder sichergestellt werden.
Vom Kultusmisterium sind uns weitere Informationen agekündigt worden, die zeitnah an die Schulleitungen versandt werden. Schauen Sie bitte auch in den kommenden Tagen in das IServ-Postfach, damit Ihnen keine Hinweise für den Schulstart Ihres Kindes entgehen.
Ich wünsche Ihnen und allen Kindern ein schönes Ferienende und verbleibe
mit besten Grüßen,
Sabine Dede
Rektorin
Szenario A ab 31.05.2021
Liebe Eltern,
ab Montag, den 31.05.2021 wechseln wir wieder in Szenario A. Das bedeutet, dass wieder alle Kinder einer Klasse zusammen täglich unterrichtet werden.
Es findet auch wieder die normale Betreuung in der
5. Stunde für dafür angemeldete Kinder statt.
Weiterhin gelten die bekannten Abstands- und Hygieneregeln sowie die Testpflicht. Testtage sind ab nächste Woche immer der Montag und der Mittwoch.
Eine Befreiung von der Präsenzpflicht ist weiterhin möglich. Die Kinder werden dann wie bislang in Szenario C beschult.
Melden Sie sich bitte gerne in der Schule oder per Mail, falls Sie noch Fragen haben.
Ich wünsche Ihnen ein erholsames und sonniges Wochenende!
S. Dede
Rektorin
MK Information zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes
Unser Kultusminister Tonne hat sich heute Abend direkt an die Niedersächsischen Schulen gewendet um die Auswirkungen des veränderten Infektionsschutzgesetzes für die Schulen zu erklären.
Ganz kurz zusammengefasst lässt sich feststellen:
- Für die Klassen 1 bis 3 wird die Regelung strenger. Sie wechseln ab einer Inzidenz von 165 ins Homeschooling (Szenario C). Es gibt eine Notbetreuung.
- Für alle anderen Jahrgänge und Schulformen ändert sich in Niedersachsen erst einmal nichts.
Bei der aktuellen Inzidenz von 114,4 bleibt in unserem Landkreis somit alles wie bisher.
Wir werden Sie bei Änderungen zeitnah informieren.
Informationen zu den verpflichtenden Corona Schnelltests
Folgende Regelungen des Kultusministeriums gelten für die Schulzeit nach den Ferien:
- Um am Präsenzunterricht teilnehmen zu können, müssen sich die Kinder und Mitarbeiter der Schule zweimal in der Woche verpflichtend selber testen.
- Erziehungsberechtigte, Handwerker oder sonstige Dritte, dürfen das Schulgelände nur mit einem offiziellen Nachweis eines negativen Corona-Test betreten. Dieser Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.
Die Schüler-Selbst-Tests werden zuhause durchgeführt.
Mit folgendem Formular bestätigen die Eltern mit Ihrer Unterschrift das negative Testergebnis Ihres Kindes.
Bestätigung Schüler-Schnelltest
Nur mit Vorlage der Bestätigung darf Ihr Kind am Präsenzunterricht teilnehmen.
Grundsätzlich sollen die Tests zweimal in der Woche durchgeführt werden:
- Jeweils am Montag und Mittwoch bzw. am Dienstag und Donnerstag. Dies richtet sich danach, wann die Kinder ihren ersten Tag in der Schule haben (Präsenzunterricht / Notbetreuung).
Damit verbunden ist die Aufhebung der Präsenzpflicht: Wenn Sie möchten, dass Ihr Kind nicht regelmäßig getestet wird, dann können Sie Ihr Kind vom Präsenzunterricht befreien lassen.
Dieses bedeutet aber, dass Ihr Kind sich den gesamten Lernstoff daheim erarbeiten muss. Entsprechendes Material für das Distanzlernen wird von der Schule bereitgestellt.
Die Testkits für die nächste Woche werden jeweils am letzten Präsenztag an die Schüler ausgegeben.
Bitte beachten Sie, dass die Tests am jeweiligen Tag zu Hause vor Unterrichtsbeginn durchgeführt werden müssen, um eine Teilnahme am Präsenzunterricht zu ermöglichen.
Folgendes Video erklärt die Verwendung der aktuellen Tests:
Der Ablauf in der Schule wird ab dem 12.4.2021 folgendermaßen sein:
- Alle Schüler werden von iherer Lehrkraft ab 7:45 Uhr an “ihrem” Schuleingang abgeholt.
- Die Kinder halten beim Betreten der Schule ihren Bestätigungsbogen in der Hand und legen diesen Bogen in ein Körbchen neben der Lehrkraft.
- OHNE Bestätigungsbogen dürfen die Kinder NICHT in den Unterricht.
- Die Lehrkraft notiert die Abgabe auf einer Gruppenliste.
- Die Kinder gehen wie gewohnt mit Make in ihren Unterrichtsraum, waschen sich die Hände und bereiten sich auf den Unterricht vor.
- Kinder OHNE einen Bestätigungsbogen müssen vor der Schule warten.
Kinder ohne Bestätigungsbogen:
- Die Lehrkraft organisiert einen Anruf bei den Eltern des Kindes.
- Die Eltern müssen mit dem Bogen bzw. mit dem nicht benutzen Selbsttest in die Schule kommen, so dass der Test vor Ort mit den Eltern durchgeführt werden kann.
Eine digitale Zusendung des Bestätigungsbodens kann aus organisatorischen Gründen NICHT erfolgen.
Schulausfall bei extremen Wetterverhältnissen: Landkreise entscheiden
Liebe Eltern,
die Wettervorhersagen für die kommenden Tagen sind recht winterlich. Daher kann es sein, dass bei schwierigen Straßenverhältnissen die Schülerbeförderung ausfällt. Dies wird tagesaktuell morgens durch den Landkreis entschieden.
Die Entscheidung, ob Unterricht stattfindet oder nicht, treffen die Landkreise oder kreisfreien Städte in der Regel erst am frühen Morgen des jeweiligen Schultages.
Wenn im Landkreis Stade der Schulunterricht und die Schülerbeförderung ausfallen, wird darüber unverzüglich
- über Rundfunk (NDR, FFN etc.) in der Regel im Zuge der Verkehrsnachrichten,
- über die Schulausfall-App,
- über die Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen (www.vmz-niedersachsen.de) unter der Rubrik “Schulausfälle Niedersachsen”,
- auf dieser Internetseite (Startseite) www.landkreis-stade.de sowie über
- Twitter (https://twitter.com/lkstade) informiert.
Grundsätzlich gilt, dass Erziehungsberechtigte von Schülerinnen und Schülern im Primarbereich und im Sekundarbereich I, die eine unzumutbare Gefährdung ihrer Kinder auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, ihre Kinder auch dann zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen können, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet worden ist.
Die Schulen gewährleisten für Schülerinnen und Schüler, die trotz des angeordneten Unterrichtsausfalls zur Schule kommen, die Betreuung.
Informationen erhalten Sie über:
TV Beitrag zu IServ
Im folgenden Text und TV Beitrag vom NDR werden die IServ-Probleme vom 11. und 12. Januar 2021 kurz erläutert: