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Bildergalerie: Impressionen Schulgebäude von innen und außen

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Inklusion

Inklusion – Was ist das überhaupt?

2009 unterschrieb die Bundesrepublik Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention, in der vor allem der Artikel 24 für die Bildungspolitik entscheidend ist. Demnach ist das Ziel, dass alle Kinder und Jugendliche in unserer Gesellschaft ohne Einschränkung teilnehmen sollen. Allen Kindern und Jugendlichen werden dadurch die gleichen Chancen auf Bildung geboten.

 

Was bedeutet das für unsere Schule?

Wir Lehrkräfte und Mitarbeiter der Grundschule Isoldestraße haben das Ziel, allen SchülerInnen die bestmögliche Förderung und Unterstützung anzubieten. Dies gelingt vor allem dadurch, dass an unserer Schule Grundschullehrkräfte (Fachlehrer, Klassenlehrer), Förderschullehrkräfte und ein Sozialpädagoge arbeitet. Durch diese verschiedenen Professionen unseres Kollegiums bietet sich die Chance, alle Kinder ganzheitlich zu betrachten. Das bedeutet, dass eine Fachlehrkraft andere Fähigkeiten erkennt, als zum Beispiel eine Förderschullehrkraft. Durch einen stetigen Austausch können Förder- und Fordermöglichkeiten abgesprochen werden.

Durch die Veränderungen im Zuge der Inklusion stehen zwei Schwerpunkte im Mittelpunkt – die Intervention und die Prävention. Demnach ist das Unterstützen von SchülerInnen mit und ohne FUnterstützungsbedarfs genauso Aufgabe unseres Kollegiums wie auch das frühzeitige Erkennen von Stärken und Schwächen und flexibel darauf zu reagieren. Dadurch können frühzeitig Unterstützungsmaßnahmen und Beratung gegeben und alle SchülerInnen bestmöglich unterstützt werden. Der Unterricht orientiert sich dabei an Differenzierung (unterschiedliche Schwierigkeitsgrade im Unterricht) und Individualisierung (Unterricht wird an den Fähigkeiten der SchülerInnen ausgerichtet).

 

Und wie lebt unsere Schule Inklusion jetzt konkret?

Sonderpädagogische Grundversorgung:

In Braunschweig überwiegt das Konzept der sonderpädagogischen Grundversorgung. Das bedeutet, dass jede Klasse neben der Klassen- oder Fachlehrkraft eine bestimmte Anzahl an Stunden einer Förderschullehrkraft bekommt. Im Moment sind an unsere Schule zwei FörderschullehrerInnen abgeordnet, die Lehrkräfte, SchülerInnen und Eltern in sonderpädagogischen Angelegenheiten beraten und unterstützen. Die Klassen bekommen dabei grundsätzlich den gleichen Umfang an Ressourcen bereit gestellt, je nach Situation können jedoch einige Klassen intensiver betreut werden. Unsere Devise dabei ist pädagogisch flexibel zu agieren und Ressourcen dort zu verankern, wo sie gebraucht werden. Durch diese Herangehensweise fühlen sich alle Lehrkräfte für alle SchülerInnen verantwortlich. Ein Zusammenarbeit in multiprofessionellen Teams wird dadurch gelebt, indem durch den Austausch mehrerer Lehrkräfte eine intensive Lernplanungen für einzelne SchülerInnen möglich ist.

Aufgabenfelder:

  • Einzel- und Kleingruppenförderung: Je nach Schwerpunkt werden innerhalb des Unterrichts zusätzliche Fördermöglichkeiten in den Hauptfächern und dem Bereich Sprache verankert. Thema ist dabei immer die Aufarbeitung aktuellem Unterrichtsstoffs (Prävention) oder die Sicherung von Grundlagen (Intervention).
  • Förderplanung: Für einzelne SchülerInnen werden Förderpläne konzipiert, um wichtige Kompetenzen zu sichern und individuell aufzubereiten.
  • Beratung: Alle Lehrkräfte stehen Eltern und SchülerInnen zur Beratung zur Verfügung. Die Anlässe können vielfältig sein: Lernstand, Lernbeobachtung, sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf, zusätzliche Hilfen u.v.m.
  • Diagnostik: Um den Lernstand und die -entwicklung zu erfassen, werden Beobachtungen im Unterricht durchgeführt und in Einzelsituationen Übungen durchgeführt.
  • Wochen- und Arbeitspläne: Kinder mit festgestelltem sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf Lernen arbeiten in den Hauptfächern mit einem Wochenplan. Dieser ist auf den Leistungsstand individuell zugeschnitten.
  • Schulsozialarbeit: Als zusätzliche Unterstützung bietet unsere Schulsozialarbeit (siehe Schulsozialarbeit). Da unser Schulsozialarbeiter keine Lehrkraft ist und dadurch einen anderen Blickwinkel einbringt, wird unsere Förderpraxis gewinnbringend ergänzt.

 

Verantwortlichkeiten:

Grundsätzlich gilt: Alle Lehrkräfte sind für alle SchülerInnen verantwortlich. Deswegen sprechen die Lehrkräfte je nach Einzelfall ab, wer welche Aufgabe übernimmt. Trotzdem ergeben sich bestimmte Zuständigkeiten:

Grundschullehrkräfte: Klassenleitung, Fachunterricht

Förderschullehrkräfte: Durchführung und Beratung beim Feststellungsverfahren für sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf, Gestaltung von Wochenplänen bei SchülerInnen mit sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf Lernen

Schulsozialarbeit: außerunterrichtliche Förderung

Gemeinsame Aufgaben: Diagnostik, Lernplanung, Beratung, Förderplanung und Leistungsbeurteilung, Sprachförderung

 

Weiterführende Informationen

Wenn Sie weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich gerne an unsere Schule. Auch die niedersächsische Landesschulbehörde gibt Antworten auf Fragen rund um das Thema Inklusion:

https://www.mk.niedersachsen.de/download/67750/Die_wichtigsten_Fragen_und_Antworten_zur_inklusiven_Schule.pdf

https://www.mk.niedersachsen.de/download/67750/Die_wichtigsten_Fragen_und_Antworten_zur_inklusiven_Schule.pdf

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