B – Beurlaubung
Mit einem Antrag auf Beurlaubung einer Schülerin / eines Schülers wenden Sie sich bitte an die Klassenlehrerin / den Klassenlehrer.
Über die Beurlaubung ab 3 Tagen bis zu drei Monaten entscheidet die Schulleitung.
Vor und nach den Ferien darf eine Beurlaubung nur ausnahmsweise erteilt werden.