Elternmitarbeit ist wichtig…

Nach dem Niedersächsischen Schulgesetz (§§ 88-96) wirken

die Erziehungsberechtigten in der Schule mit durch

Klassenelternschaften, Schulelternrat, Schulvorstand,

in Konferenzen und anderen Ausschüssen.

Zur Klassenelternschaft gehören alle Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler einer Klasse. Diese wählen die oder den Vorsitzenden und deren oder dessen Stellvertreterin oder Stellvertreter.

Die Vorsitzenden (und ggf. Stellvertreter) der Klassenelternschaften bilden den Schulelternrat. Dieser wählt die Elternratsvorsitzende oder den Elternratsvorsitzenden und eine oder mehrere Stellvertretungen. Außerdem werden Vertreterinnen und Vertreter für die Gesamtkonferenz bestimmt.

Die Elternvertreterinnen und Elternverteter werden für zwei Schuljahre gewählt.

Mitglieder der Gesamtkonferenz sind die Schulleitung, die Lehrerinnen und Lehrer, die pädagogischen Mitarbeiter, der Hausmeister sowie Vertreter der Erziehungsberechtigten.
Im Schulvorstand wirken die Schulleitung mit Vertreterinnen und Vertreter der Lehrkräfte sowie der Erziehungsberechtigten zusammen.

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