Klassenelternschaft

Klassenelternschaft

Die Erziehungsberechtigten der Schüler/Innen einer Klasse wählen aus ihrer Mitte die/den Vorsitzende/n und dessen Stellvertreter/In.

Die Klassenelternschaft wählt außerdem den/die Vertreter/In für die Klassenkonferenz und die Zeugniskonferenz. Diese Ämter werden von den gewählten Personen für 2 Schuljahre besetzt.

Die/der Vorsitzende lädt die Eltern mindestens zweimal im Jahr zu einer Elternversammlung ein und leitet deren Verhandlungen. Infos können natürlich auch auf z. B. gemütlichen Elternabenden oder Adventsfeiern weitergegeben werden. Elternversammlungen können auch auf Wunsch der anderen Erziehungsberechtigten oder der Klassenlehrer/In einberufen werden.