Schulbegleithund

Die Schüler unserer Schule werden von einem niedlichen Vierbeiner, namens Leni, im Schulalltag begleitet.

Elternanschreiben, 09.05.2022

Schulhund-Konzept

Stand November 2022

Inhaltsverzeichnis

1 Einfürung…………………………………………………………………………………………….1

2 Begriffserklärung……………………………………………………………………… ………..2

3 Hundegestützte Pädagogik an der Albert-Schweitzer-Hauptschule…         ….3

            3.1 Schulhündin Leni…………………………………………………………………  …3

            3.2 Ausbildung……………………………………………………………………………   4

4 Rechtsfragen zum Einsatz eines Schulhundes…………………………………          5

            4.1 Sicherheit und Hygiene………………………………………………………….    6

            4.2 Versicherung…………………………………………………………………………   6

Literaturnachweis……………………………………………………………………………………7                                                                                                                                                                                                                                                                                   

1 Einführung

Aus der Grundlagenforschung und den Theorien zur positiven Wirkung von Mensch-Tier-Interaktionen lässt sich ableiten, dass Schulhunde ein enormes Potential bergen, schulische Bildung für alle Beteiligten, Schülerinnen/Schüler sowie Lehrkräfte, angenehmer und wohl auch effektiver bzw. nachhaltiger hinsichtlich des Lernerfolgs zu gestalten.So dokumentierten Studien positive Effekte auf Klassenklima, Aggression, Aufmerksamkeit, Freude am Lernen und Schulunlust.

2 Begriffsklärung

 

In der tiergestützten Pädagogik in Schulen sind verschiedene Begrifflichkeiten beim Einsatz von Hunden zu erläutern.

„Ein Schulhund ist ein speziell ausgebildeter und geprüfter Hund, der in Schulen eingesetzt wird, um Kindern Erfahrungen im Umgang mit Hunden zu ermöglichen. Hundeführer gehen dazu mit ihren Hunden in die Schule und bieten die Gestaltung von Unterricht an. Sie sollen helfen, Kindern Wissen um den Hund zu vermitteln und anschließend ermöglichen, das richtige Verhalten am Hund zu üben.“

 

 

  • Schulbegleithund
  • Der Hund begleitet die Lehrkraft in verschiedene Klassen.

 

  • Klassenhund
  • Der Hund wird von der Lehrkraft nur in einer Klasse eingesetzt.
  • Schulbesuchshund
    • Der Hund besucht einzelne Klassen in einer Stunde oder kommt in regelmäßigen Abständen in eine Lerngruppe mit einer externen Begleitperson.
  • Therapiehund
    • Der Hund wird gezielt in einer tiergestützten medizinischen Behandlung eingesetzt.

 

Ziel der tiergestützten Pädagogik ist die Unterstützung von Entwicklungs-schritten und die Initiierung von Lernprozessen in den unterschiedlichen Förderbereichen. Es gibt im Gegensatz zur tiergestützten Therapie keinen Therapieplan mit festgelegten konkreten Zielen. Die tiergestützte Pädagogik wird ausschließlich von ausgebildeten Pädagogen ausgeführt, die sich im Bereich der tiergestützten Intervention fort- bzw. weitergebildet haben.

Unter einem Schulhund versteht man nach Heyer/Kloke einen „speziell ausgebildeten Hund, der zur Unterstützung pädagogischer Prozesse aktiv und regelmäßig von Pädagogen in den Unterricht integriert wird“ (vgl. Heyer/Kloke, 2011) Der Schulhund verbringt regelmäßig eine gewisse Zeit im Klassenraum und Unterricht. Der Schulhund wird dabei immer von der ausgebildeten Halterin geführt und begleitet. Einsätze ohne Halterin sind nicht möglich. Daher wird von einem Mensch-Hund-Team gesprochen.

 

  1. Hundegestützte Pädagogik an der Albert-Schweitzer-Hauptschule

Leni und Frau Helf (Förderschullehrkraft) bilden das Mensch-Hund-Team, wobei Leni Frau Helf regelmäßig im Unterricht begleitet. Der Einsatz von Leni als Schulhund wurde von der Schulleitung genehmigt. Das Konzept wurde auf der Lehrerkonferenz vorgelegt.

Die Schüler und Schülerinnen wurden auf den Einsatz von Leni vorbereitet, indem allgemeingültige Regeln und der richtige Umgang besprochen wurden. Ebenfalls wurden die Eltern und Erziehungsberechtigten über den Einsatz informiert.

Im Unterricht darf sich Leni frei im Klassenraum (Ausnahme Klasse 5a) bewegen und von den Schülern und Schülerinnen gestreichelt werden. Die Gabe von Leckerlis und Kommandos erfolgt nur nach Aufforderung von Frau Helf.

Ein Hundekissen, welches in der Nähe des Lehrertisches liegt, dient Leni als Rückzugsort. Dort legt sie sich während der Unterrichtsstunde/Pause hin und darf nicht gestört werden. Auf dem Schulgelände und im Schulgebäude wird Leni immer an der Leine geführt. Ausnahmen bilden gezielte und aktive Aktionen unter Aufsicht von Frau Helf.

Leni begleitet die Schüler und Schülerinnen durch ihren Schulalltag und ist mittlerweile zu einem festen Bestandteil geworden und gehört für die Kinder und Lehrkräfte zum Schulbild dazu. Sie wird freudig begrüßt und gerne an der Leine in die Klassen, durch das Schulgebäude und zum Auto geführt.

 

3.1 Schulhündin Leni

 Leni ist eine Zwergpudelhündin und wurde am 03.08.2021 geboren. Durch ihre Rasse ist Leni sehr gut auch für Allergiker geeignet, da sie nicht haart.  Seit dem 24.10.2021 lebt Leni im Haushalt von Frau Helf und ihrem Mann.

Leni begleitete Frau Helf schon als Welpe in der Schule, um sie möglichst früh für die Gerüche und Geräusche der Schule zu sensibilisieren. Leni verbrachte viel Zeit im Inklusionsraum mit kleinen Lerngruppen und konnte sich dabei stressfrei an ihr „Arbeitsfeld“ gewöhnen.

Parallel besuchte Frau Helf mit Leni die Hundeschule und ab dem 18.01.2022 arbeitete sie mit einer Hundetrainerin in Einzelstunden an dem Grund- und Aufbautraining der Basissignale (Sitz, Platz, Bleib, Aus, Rückruf, Leinen-führigkeit), sowie ergänzenden Übungen dazu, wie Blickkontakt, Marker-Training, Fixierung am Platz, Orientierung am Halter und Umwelt-sicherheitstraining. Schulspezifisch wurde der Aufbau einer Tabu-Zone, Abbruch-Signal, Ruhe-Training, Aufbau von Meideverhalten zur Aufnahme von Müll und Essenresten vom Boden, Geräusche-Training, Aufbau von Impuls-kontrolle und Frustrationstoleranz, Ressourcen-Training, Desensibilisierungs-training von unkontrollierten Berührungen und Bewegungen durch Dritte sowie von Lärm geübt. Weiterhin gab es Training zur Steigerung von Lenis Selbstvertrauen.

Leni ist eine stresstolerante, folgsame, freundliche und zurückhaltende Hündin.

 

3.2 Ausbildung zum Schulbegleithund

Die Ausbildung zum Schulhund machten Frau Helf und Leni bei der Institution DEIHM (Deutsches Institut für Hund-Mensch-Beziehung) in Schneverdingen.

Die Ausbildung besteht aus drei Modulen.

Modul 1 ist eine Überprüfung zur Eignung zum Schulhund.

Noch bevor die Ausbildung beginnt, wird der Hund von einem Sachkundeteam in Anlehnung an den Wesenstest des Landes Niedersachsen auf seine Tauglichkeit zum Einsatz in schulischen Einrichtungen getestet und überprüft.

 Modul 2 besteht aus einem Seminarwochenende zu den Themen:

  • Bindung
  • Lernverhalten
  • Grundgehorsam
  • Gesetze und Richtlinien
  • Tiergestützter Unterricht
  • Kommunikation Hund-Mensch
  • Professionelles Arbeiten mit Hunden
  • Tierschutz, Prävention und Kontrolle von Risiken
  • Somatische, soziale und psychologische Effekte
  • Stress: Entstehung und Bewältigung Hund
  • Sachkunde für Hundehalter

Modul 3 ist der Prüfungstag, der aus vier Bereichen besteht:

  • Grundgehorsam, der mit Hilfe eines Parcours überprüft wird.
  • Bindung, die mit einer Aufgabe mit dem Mensch-Hund-Team ermittelt wird.
  • Hundegestützte Intervention: hierbei wird mit Kindern eine Unterrichtsfrequenz mit Einbindung des Hundes demonstriert.
  • Sachkundeprüfung.

 

  1. Rechtsfragen zum Einsatzes eines Schulhundes

 Grundsätzlich kann mit Bezug auf die KMK-Empfehlung festgehalten werden, dass der Umgang mit Tieren grundsätzlich erlaubt, wenngleich einige wichtige Punkte zu beachten sind (vgl. Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht (RISU) – Empfehlung der Kultusministerkonferenz vom 14.06.2019, S. 90).

Beim Einsatz von Hunden in Schulen (z.B. im Rahmen einer tiergestützten Pädagogik) müssen jedoch einige wichtige Punkte beachtet werden. Dazu zählen:

  • Das Tier muss regelmäßig einer Tierärztin/einem Tierarzt vorgestellt und von diesem untersucht werden.
  • Jeder Einsatz in der hundegestützten Pädagogik erfolgt nur im aus- bzw. weitergebildeten Mensch-Hund-Team und setzt ein sicheres Vertrauensverhältnis voraus.
  • Der Einsatz zwischen Schüler/innen und Hund erfolgt ausschließlich unter ständiger Aufsicht der Hundeführerin.
  • Der Einsatz muss immer nach Hunde- und Tierschutzaspekten sowie tierethischen Grundsätzen geplant und durchgeführt werden. Der Hund darf nicht instrumentalisiert werden.
  • Das Erstellen eines Schulhundekonzepts ist unabdingbar. Zusätzlich ist eine kontinuierliche Reflektion, Evaluation und Anpassung der Arbeit notwendig.
  • Rituale für den Hund und Regeln für die Schüler/innen müssen etabliert werden, um dem Hund Hilfestellungen beim Einsatz zu geben und um Stress zu reduzieren.
  • Die Möglichkeit des selbstständigen Rückzugs des Hundes auf einen eigenen und ungestörten Ruheplatz muss gewährleistet sein.
  • Der Einsatz des Hundes muss entsprechend seiner Bedürfnisse und Voraussetzungen und denen der Hundeführerin/Pädagogin, der Schüler/innen und der Schule individuell angepasst werden.
  • Vor dem Einsatz des Hundes im Unterricht sind die Sorgeberechtigten nach bekannten Allergien zu befragen.
  • Nach dem Umgang mit dem Hund sind erforderliche hygienische Maßnahmen durchzuführen (siehe Hygieneplan).

 

4.2 Sicherheit und Hygiene

Neben den Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht (RISU) wurden folgende Punkte beachtet:

  • Zur Reduzierung von Infektionsgefahren verfügt der Hund über die vorgeschriebenen Impfungen (Impfausweis) und wird regelmäßig vom Tierarzt untersucht.
  • Nach dem Umgang mit dem Hund werden die erforderlichen hygienischen Maßnahmen durchgeführt.
  • Die Schülerinnen wurden auf den Hund, insbesondere sein Verhalten, vorbereitet.
  • Mit der hundeführenden Person wurde der Verlauf des Unterrichts, die Aktionen mit dem Hund sowie Verhaltensregeln für die Schüler/innen vor dem Einsatz des Hundes abgesprochen.

 

4.3 Versicherungen

  • Unfallversicherung: Soweit die Schulleitung unter Beteiligung der schulischen Mitwirkunsgremien über den Einsatz des Schulhundes im Unterricht entschieden hat, unterliegen die Schüler/innen dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz.

Zuständig für Unfallanzeigen sowie Einzelfragen ist die GUV       Braunschweig.

  • Haftplichtversicherung: bezüglich eventueller Sachschäden wurde vor dem Einsatz des Schulhundes eine private Hundehaftplichtversicherung abgeschlossen.

Bei von dem Hund verursachten Sachschäden sind Ersatzansprüche an diese Versicherung zu richten.

 

5 Literaturnachweis:

Schönhofen, K./Schäfer, H. (2019): Der Schulhund an der Förderschule. Grundlagen und Praxistipps für den Einsatz von Schulhunden im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung: Persen Versag, Hamburg.

Otterstedt, Carola (2017): Tiergestützte Intervention. Methoden und tiergerechter Einsatz in Therapie, Pädagogik und Förderungen: Schattauer.

https://www.deihm.de/

https://klasse-tier.de/schulhund/

https://de.wikipedia.org/wiki/Schulhund

https://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/1994/1994_09_09-Sicherheit-im-Unterricht.pdf